Abblendlicht, Fernlicht, Nebelleuchte und Taglicht

Sicher durchs Leben | Artikel | 01. Oktober 2021

Wann darf oder muss welches Licht beim Autofahren verwendet werden?

Sehen und gesehen werden – das ist die Devise, um als Autofahrerin und Autofahrer sicher ans Ziel zu kommen. Doch ist dies gerade im nebligen Herbst nicht immer so leicht. Damit Sie immer klare Sicht haben, empfehlen wir Ihnen diesen Newsletterartikel, und für Infos zu unserer Kfz-Versicherung klicken Sie hier.

„Lichtfahrer sind sichtbarer“

Sie erinnern sich bestimmt noch an den Werbeslogan aus vergangenen Tagen. Aber wie sieht es heute mit der Beleuchtung rechtlich aus? Ein oder doch aus? In Österreich wurde am 1. Jänner 2008 die Pflicht, mit Licht am Tage zu fahren, für mehrspurige Kfz wieder aufgehoben. Somit gibt es keine generelle Verpflichtung mehr, tagsüber eine Beleuchtung zu verwenden.

Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen sowie bei Dämmerung und Dunkelheit muss jedoch mit Abblendlicht gefahren werden.

Einspurige Krafträder (Mopeds, Motorräder) müssen immer mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren. Es spricht jedoch (rechtlich) nichts dagegen, mit Licht am Tag zu fahren.

Wann darf ich welche Beleuchtung verwenden?

Das Begrenzungslicht darf untertags bei guter Sicht alleine verwendet werden. Abends, bei Dämmerung oder bei Dunkelheit nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder Nebelscheinwerfern.

Nichts falsch machen können Sie, wenn Sie mit dem Abblendlicht unterwegs sind. Dieses ist immer erlaubt.

Falls Ihr Auto mit einem Tagfahrlicht ausgestattet ist, dann dürfen Sie es – wie der Name schon verrät – nur untertags und bei guter Sicht verwenden. Es ist jedoch verboten, es gemeinsam mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern zu benutzen.

Parklicht und Nebelschlussleuchte

Wie sieht es mit Nebelschlussleuchten aus? Diese dürfen bei Sichtbehinderungen wie Regen, Schnee oder Nebel zusätzlich zum Abblendlicht verwendet werden. Wichtig ist jedoch die Nebelschlussleuchten rechtzeitig – sobald ein Fahrzeug aufschließt – wieder abzuschalten.

Wie schaltet man doch gleich dieses verflixte Parklicht ein? Diese Frage brauchen Sie sich nur im Ortsgebiet zu stellen, wenn Sie Ihr Auto während des Parkens oder Haltens anderen Straßenbenützern besser sichtbar machen wollen.

Dass die Lichtanlage am Auto einwandfrei funktionieren und richtig eingestellt sein muss, ist eigentlich logisch. Dennoch ist im Schnitt jede fünfte Autofahrerin bzw. jeder fünfte Autofahrer mit mangelnder Lichtanlage unterwegs. Dies kann bei schlechten Lichtverhältnissen fatale Folgen haben. Außerdem sind Geldstrafen bis zu EUR 5.000 möglich. Wobei in der Praxis meist ein geringerer Betrag zu entrichten ist.