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Nimm's einfach Zurich.

Rechtsschutz-Versicherung

Nicht nur Recht haben, auch Recht bekommen.

 

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Das Wichtigste kurz erklärt

Ein Strafverfahren ist schneller eingeleitet als gedacht. Oft genügt der bloße Verdacht. Selbst wenn Sie freigesprochen werden, bleiben Sie möglicherweise auf einem Großteil der Kosten sitzen. Im Kräftemessen zwischen Recht haben und Recht bekommen steht Ihnen mit Zurich ein starker Partner mit einer umfangreichen Rechtsschutzversicherung zur Seite.

Ihre Vorteile mit der Zurich Versicherung im Überblick:

  • Telefonische Rechtsberatung durch erfahrene Juristen
  • Exzellente Beratung durch Partneranwälte in ganz Österreich
  • Bis zu 215.000 Euro Versicherungssumme pro Streitfall
  • Rechtsbeistand bereits im Ermittlungsverfahren möglich
  • Plus-Paket mit Erhöhung der Versicherungssumme bei mehreren Rechtsgängen, integriertem Reise-, Anti-Stalking-, Herausgabe- und Patienten-Rechtsschutz sowie Kostenübernahme von außergerichtlichen Gutachten in Versicherungsvertragsstreitigkeiten
 

Neben Ihnen als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer sind auch die im gemeinsamen Haushalt lebende Partnerin oder der Partner und alle ledigen Kinder bis zum 27. Lebensjahr mitversichert, sofern und solange sie ledig sind, sich in Ausbildung befinden oder den Präsenzdienst (bzw. Wehrersatzdienst) ableisten und nicht erwerbstätig sind. Folgende Tätigkeiten beeinträchtigen den Versicherungsschutz nicht: eine geringfügige Beschäftigung, eine Ferialpraxis, eine Lehrausbildung sowie eine Ausbildung für Gesundheitsberufe.

Optional wählbar:

Einschluss pflegebedürftiger Personen (ohne Altersbegrenzung) in Basisdeckung. Gültig für Eltern und Kinder des Versicherungsnehmers oder des Partners, sofern sie Bezieher von Pflegegeld (ab Stufe 3) bzw. erhöhter Familienbeihilfe sind und im selben Haushalt wohnen.

Privat Beruflich Wartefrist
Schadenersatzrechtsschutz
Strafrechtsschutz
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz 3 Monate
Sozialversicherungs-Rechtsschutz 3 Monate

Beratungs-Rechtsschutz über telefonische Rechtsberatung oder

durch einen unserer Zurich Partneranwälte

3 Monate
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
inkl. Versicherungsvertragsstreitigkeiten auch als bezugsberechtigte Person
exkl. Zurich-Rechtsschutz-Verträge
3 Monate
Steuer-Rechtsschutz 3 Monate
Daten-Rechtsschutz 3 Monate
Ausfallsversicherung
Mediation bis EUR 4.000,-
Diversion bis EUR 4.000,-

Grundstückeigentum und Miete

(3 Monate Wartefrist)

Gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als EigentümerIn/MieterIn einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses (exkl. Vermieterrisiko) gemäß Art. 24 ARB.

 

Erb- und Familienrecht

(Erbrecht: 6 - 12 Monate Wartefrist, Familienrecht: 6 - 9 Monate Wartefrist)

Streitigkeiten aus dem Erb- und Familienrecht.

 

Ermittlungsstraf-Rechtsschutz

Ermittlungsverfahren gemäß StPO bis 10.000 Euro je Versicherungsjahr.

 

Vorsatzdelikte/Qualifizierte Vergehen gemäß ARB

Rückwärtsdeckung bei Taten, welche nur bei vorsätzlicher Begehen strafbar sind. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens keine Deckung bei den in Art. 7 angeführten Ausschlüssen und Gewerbsmäßigkeit, Delikte gegen die Ehre, Delikte gegenüber mitversicherten Personen und wenn die versicherte Person bereits für eine solche Handlung verurteilt wurde.
Rückwärtsdeckung auch für Verbrechen (Strafdrohung über drei Jahre), wenn das Grunddelikt ein Vergehen darstellt und erst bei Vorliegen besonderer Tatumstände als Verbrechen qualifiziert wird. Kein Versicherungsschutz besteht bei Verurteilung wegen Vorsatz.

 

Lenker-Rechtsschutz inkl. Lenkervertrags-Rechtsschutz

Mitversichert gilt:

  • die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Lenker von Dienstfahrzeugen.
  • Lenkervertrags-Rechtsschutz
  • In Erweiterung des Art. 18 ARB, umfasst der Versicherungsschutz die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen über:

- die Anmietung von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen,
-aus Reparaturverträgen, die während des Gewahrsams der versicherten Personen über ein geliehenes
- oder angemietetes Fahrzeug zur Wiederherstellung des fahrbaren Zustandes erforderlich waren, und
- für die Geltendmachung von Ansprüchen des Versicherten als Bezugsberechtigter von Insassenunfall-Versicherungsverträgen für geliehene oder angemietete Fahrzeuge.

Plus-Paket

  • Erhöhung der Versicherungssumme bei mehreren Rechtsgängen
  • Reise-Rechtsschutz für Auslandsreisen bis 30.000 Euro
  • Außergerichtliche Gutachten in Versicherungsvertragsstreitigkeiten bis 1.000 Euro
  • Patienten-Rechtsschutz bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern
  • Anti-Stalking-Rechtsschutz mit Kostenübernahme für eine einstweilige Verfügung gegen beharrliche Verfolgung
  • Herausgabe-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen an beweglichen Sachen

 

Spezialstraf-Rechtsschutz

Berufsbereich

Erweiterte Spezialstraf-Rechtsschutz-Deckung für Privatpersonen in ihrer beruflichen und vereinsmäßigen Funktion.

 

Europadeckung

Im geografischen Sinn für alle Bereiche, außer Erb- und Familienrecht, Grundstückseigentum und Meite sowie Steuer- und Daten-Rechtsschutz.

 

Schadenersatz im Privatbereich

Durch einen Sturz des Versicherungsnehmers auf einem rutschigen Boden (Reinigungsarbeiten) beim Einkauf in einem Lebensmittelgeschäft verletzte sich dieser schwer. Da die Schmerzensgeldansprüche abgelehnt wurden, hat der Versicherungsnehmer einen Rechtsanwalt beauftragt und mit dessen Hilfe das geforderte Schmerzensgeld bekommen.

Strafrechtsschutz im Privatbereich

Vor dem Einfamilienhaus des Versicherungsnehmers stürzte eine Passantin wegen Glatteises und verletzte sich. Es kam zu einem Strafverfahren, da die Verletzte behauptete, es sei nicht ausreichend gestreut gewesen. Der Versicherungsnehmer hat einen Strafverteidiger bekommen.

Schadenersatz im Berufsbereich

Während einer Dienstreise wurde der Versicherungsnehmer als Insasse eines Taxis verletzt. Die Rechtsschutz-Versicherung sorgte dafür, dass die Ansprüche gegen den Taxilenker durchgesetzt wurden.

Strafrechtsschutz im Berufsbereich

Der Versicherungsnehmer (Apotheker) hat ein falsches Medikament ausgehändigt, was zu Komplikationen im Krankheitszustand des Kunden geführt hat. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Zur Verteidigung wurde ein Anwalt beauftragt.

  • Der Arbeitgeber sprach gegenüber einem seiner Angestellten eine fristlose Entlassung aus, obwohl die dazu notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren. Erst nach gerichtlicher Geltendmachung der Ansprüche war der Arbeitgeber bereit, die dem gekündigten Angestellten zustehende Abfertigung auszuzahlen.
  • Einem aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedener Mitarbeiter gelang es trotz monatelanger Bemühungen nicht, von seinem ehemaligen Dienstgeber eine Abrechnung seiner Ansprüche zu erreichen. Das Arbeitsgericht musste eingeschaltet werden.
  • Nach einem Unfall am Weg zur Arbeitsstätte gibt es eine gerichtliche Auseinandersitzung mit dem Sozialversicherungsträger darüber, ob es sich um einen Arbeits- oder Freizeitunfall handelt.
  • Sie bekämpfen das von der Sozialversicherung festgestellte Ausmaß der Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit.

Für Fragen, die sich aufgrund veränderter Rechtsverhältnisse ergeben.

  • Trotz Reparatur durch einen Dachdecker dringt weiter Wasser ins Eigenheim.
  • Die Zusagen des Reisebüros bei einem gebuchten Italien-Urlaub werden nicht eingehalten.

Sie kaufen im grenznahen Tarvis in Italien am Markt ein und erwerben gleich mehrere Taschen und Schuhe. In Kärnten werden Sie aufgehalten und es werden Waren „Made in Kroatia“ gefunden. Einige Wochen später bekommen Sie einen Strafbescheid, in dem Ihnen Schmuggel von Lederwaren vorgeworfen wird. Der beauftragte Rechtsanwalt kann die Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Kosten belaufen sich auf 3.000 Euro.

Sie sind Mitglied einer gemeinnützigen Organisation und spenden monatlich Geld. Im Zuge dessen gelangen Ihre Daten auch an zahlreiche andere Organisationen, welche Sie anzuwerben versuchen. Der beauftragte Anwalt verlangt die sofortige Löschung der Daten. Die Kosten belaufen sich auf 350 Euro.

Ihre minderjährige Tochter wird auf der Skipiste niedergefahren und verletzt. Das vom Sachverständigen ausgemessene und gerichtlich zugesprochene Schmerzensgeld wird nicht bezahlt, da der Pistenrowdy nicht in Österreich wohnt und mittellos ist. Das Schmerzensgeld beläuft sich auf 3.500 Euro.

Der Versicherungsnehmer fährt mit seinem Auto als zwischen zwei parkenden Autos ein Kind von 12 Jahren auf die Straße rennt. Ein Zusammenstoß ist für unseren Kunden unausweichlich. Da das Kind schwer verletzt wurde, werden sofort die strafrechtlichen Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Da unser Kunde den Deckungsbaustein Ermittlungsstraf-Rechtsschutz versichert hat, kann er zur polizeilichen Einvernahme mit seinem Anwalt erscheinen. Die Ermittlungen werden eingestellt, da unseren Kunden nichts vorzuwerfen ist. Kosten zwischen 250 Euro und 3.600 Euro.

Ihr Nachbar parkt immer wieder vor der Garageneinfahrt Ihres Einfamilienhauses sein Auto derart behindernd, dass Sie als Garagenbesitzer Ihre Garage mit dem Auto nicht verlassen können. Eine Klage auf Besitzstörung wird eingebracht.

  • Sie bestreiten die Gültigkeit eines Testaments und bringen eine Klage bei Gericht ein.
  • Sie fordern vom Kindesvater Unterhalt für das eheliche oder außereheliche Kind.

Schadenersatz-Rechtsschutz

Sie werden als Lenker des PKWs eines Bekannten bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Die Schmerzensgeldansprüche müssen gerichtlich durchgesetzt werden.

Straf-Rechtsschutz

Während eines Ausland-Urlaubs sind Sie mit einem Mietwagen an einem Verkehrsunfall beteiligt. Da es Verletzte gibt, müssen Sie sich strafrechtlich verantworten. Zu Ihrer Verteidigung haben Sie einen Rechtsanwalt beauftragt.

Sie haben bei einem deutschen Versandhaus Waren bestellt, die jedoch nie angekommen sind. Sie werfen nun dem Versandhaus vor, die Ware nicht ordnungsgemäß verschickt zu haben. Sie beanstanden also ein Vergehen in Deutschland.

Das bietet Ihnen Zurich

Wovon profitieren Sie beim Abschluss einer Zurich Rechtsschutzversicherung?

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