
Nachhaltigkeit bei Zurich
Versicherung ist im Kern eine gemeinsame Sache
Das Prinzip der Versicherung gibt es schon seit mehr als 3000 Jahren. Die Idee dahinter? Eine Gruppe von Menschen – sie bilden die Versichertengemeinschaft – kann Verluste tragen, die vom Einzelnen nicht zu verkraften sind.
Viele leisten einen kleinen Geldbetrag an einen Versicherer, um im Schadenfall einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. So wird das Risiko des Einzelnen auf die Gemeinschaft verteilt und damit für alle tragbar. Damit im Schadenfall genug Geld zur Verfügung steht, ist es Aufgabe eines Versicherers, diese Versichertengemeinschaften gut zu verwalten
Versicherer müssen jederzeit über genügend Reserven für Auszahlungen an ihre Kundinnen und Kunden verfügen. Wir als Zurich sind verpflichtet, die Gelder unserer Kundinnen und Kunden sorgsam zu verwalten und umsichtig zu veranlagen. Dabei wollen wir Erträge aus der Veranlagung erwirtschaften und so Versicherungs-Prämien zu einem fairen Preis anbieten.
Als Zurich Gruppe haben wir uns zum Ziel gesetzt, eines der nachhaltigsten und verantwortungsvollsten Unternehmen der Welt zu werden. Auch wir in Österreich tragen einen wesentlichen Teil dazu bei. Dafür engagieren wir uns auf vielfältige Weise.
Beispiel gewünscht?
- Die Gründung des Zurich Forest: Dieses Programm unterstützt die gemeinnützige Organisation Instituto Terra in Brasilien. Auf 1.730 Hektar des Atlantischen Regenwaldes werden eine Million Baumsetzlinge gepflanzt, um die Biodiversität wiederherzustellen. Zurich lancierte zudem neue Dienstleistungen, um Kunden beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu unterstützen.
- Erster Rang im Dow Jones Sustainability Index bei den Versicherern. Weitere erstklassige Bewertungen von anderen Organisationen mit ESG-Schwerpunkt.
- Unterzeichnung der von den Vereinten Nationen unterstützten Principles for Responsible Investment und Principles for Sustainable Investment
- Gründungsmitglied der UN Net-Zero Asset Owner Alliance
Wir gehen mit Strom umweltbewusst um
Auf den sinnvollen Umgang mit Ressourcen legen wir besonderen Wert. Erneuerbare Energie ist daher für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir beziehen daraus 100% des Stroms für alle unsere Bürogebäude. Laufende Energie-Audits helfen uns, den Energieverbrauch zu optimieren.
Wir gestalten unsere Büroflächen ganz bewusst
Wir achten auf geringen Wasserverbrauch und gezielte Beheizung. Neu gestaltete Büroflächen statten wir mit LED-Beleuchtung aus. Bei unseren Firmenautos achten wir auf einen möglichst geringen CO2-Ausstoß.
Wir sparen Papier
Mit der elektronischen Kundenkommunikation und unserem Online-Kundenportal ersparen wir unseren Kundinnen und Kunden viele Seiten Papier. Ein intelligentes Druckmanagement in unseren Büros leistet überdies einen wertvollen Beitrag dazu, den Papierverbrauch zu reduzieren.
Wir reduzieren unseren Müll
Wir bieten in unseren großen Bürohäusern einfache Möglichkeiten für Mülltrennung und Recycling am Arbeitsplatz und ebenso in der zentralen Entsorgung. Wir verzichten weitestgehend auf Einwegplastik und achten auch bei unseren Veranstaltungen auf Müllvermeidung.
Wir kaufen bewusst ein und regen zur Weiterverwertung an
Für unseren Bürobetrieb kaufen wir nach Möglichkeit Materialien aus umweltfreundlichen Quellen ein. Wir trachten danach, unsere Ausstattung so lang wie möglich zu verwenden und danach zu recyceln oder einer Wiederverwendung zuzuführen.
Wir messen, was uns gelingt
Wir haben auch für unsere Umweltaktivitäten klare Ziele festgelegt und messen laufend, wo wir stehen. Das gilt nicht nur für Österreich, sondern für die gesamte Zurich Gruppe. Externe Audits unterstützen uns in wichtigen Bereichen.
Ihr Beitrag zur Nachhaltigkeit
Sie möchten Ihren Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten? Zurich unterstützt Sie gerne dabei. Wenn Sie im Schadenfall die Option „Ablöse“ wählen, pflanzen wir einen Baum im Zurich Forest.
Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage
Bei der verantwortungsvollen Veranlagung geht es darum, wie wir unsere Kapitalanlagen verwalten. Der Ansatz hilft uns, weil er das Risiko finanzieller Verluste mindern kann. Und er schafft neue Möglichkeiten für finanzielle Erträge. Was als nachhaltige Investition gilt, hat die Europäische Kommission in der Taxonomieverordnung definiert. Die Verordnung vereinheitlicht, welche Aspekte als ökologisch nachhaltige Investition zu verstehen sind und soll künftig für die Aspekte Soziales und Unternehmensführung weiterentwickelt werden.
Unser verantwortungsvoller Investitionsansatz verfügt über die folgenden Instrumente:
- Investitionen ausschließen: Verzicht auf eine Investitionsmöglichkeit sowie Ausschluss spezifisch schädlicher Aktivitäten durch die Ausschlusspolitik von Zurich.
- Nutzung der Erkenntnisse aus der ESG-Integration: Zurich überwacht z.B. vierteljährlich den ESG-Gesamtscore und die CO2- Emissionen seiner weltweiten Bestände. Wir haben uns zudem ein CO2-Reduktionsziel von 55% bis 2030 bei unseren Wertpapierportfolios (Aktien, Unternehmensanleihen) gegenüber dem Basisjahr 2019 gesetzt.
- Active Ownership und Engagement: Darunter verstehen wir eine aktive Rolle als Investor unter Nutzung der Einflussmöglichkeiten, die unsere Investition mit sich bringt, z.B. als Aktionär eines Unternehmens. Diese aktive Mitwirkung gilt auch dann, wenn unsere Stimme durch Vertreter ausgeübt wird, z.B. durch externe Vermögensverwalter.
- Impact Investing und Förderung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten (Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft): Unter Impact Investing verstehen wir das Wahrnehmen von Anlagemöglichkeiten, die auf einen expliziten positiven Beitrag in sozialer oder ökologischer Hinsicht abzielen, eine messbare Wirkung haben und profitabel sind.
Wir finanzieren Institutionen und Maßnahmen, die der Umwelt, unseren Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden und der breiteren Gesellschaft zugutekommen. Gleichzeitig sind wir darum bemüht, uns aus der Finanzierung von wirtschaftlichen Aktivitäten zurückzuziehen, welche nachteilig auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken. So werden wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht.
Wir sind uns bewusst, dass jede Investitionstätigkeit auch nachteilige Auswirkungen haben kann, zum Beispiel, indem die bereitgestellten Finanzmittel wirtschaftliche Aktivitäten ermöglichen, die nachteilig auf Nachhaltigkeitsfaktoren wirken (der sogenannte „Inside-Out-Impact“). Zurich zieht die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen für neue und bestehende Investitionen in Betracht, um die eigene Investitionstätigkeit zu beurteilen.
Hierfür bedienen wir uns der Erkenntnisse aus der ESG-Integration, um diese Auswirkungen zu ermitteln und zu bewerten. Als wesentlichste nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen sehen wir an:
- Auswirkungen aus der Nutzung verbotener und kontroverser Waffen
- Umweltbelastung durch Gewinnung, Verarbeitung und Transport von Kohle, Ölsanden und Ölschiefer
- Folgen des Klimawandels (Übergangsrisiken, physische Risiken und Prozessrisiken)
Erklärung über Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Link zum PAI Statement.
Hier geht es zur Änderungsdokumentation.
Unsere nachhaltigen Produkte
- For Future Invest – für alle die auf nachhaltige Investments und Services setzen möchten
- Lean Invest – für alle die von kostengünstigen ETFs profitieren möchten
- Vario Invest Special Edition
Mehr Infos zu unseren Produkten finden Sie hier.
Nachhaltigkeit in der Beratung
Für unsere Kundinnen und Kunden bieten wir Beratung zu Versicherungsprodukten an. Darunter fallen auch solche Versicherungsprodukte für jene Kundinnen und Kunden, die diese Produkte erwerben, um Vermögen aufzubauen. Daran ist eine große Verantwortung geknüpft. Wir legen daher Wert auf sorgfältige Beratung, bei der wir die Kundenbedürfnisse berücksichtigen.
Wir wollen unseren Kundinnen und Kunden Produkte anbieten, die für ihre Bedürfnisse am besten passen. Um das richtige Angebot zu finden, befassen sich unsere angestellten Beraterinnen und Berater intensiv mit den Kundenwünschen. Grundlage für die Beratung sind jene Produkte, die uns als Zurich zur Verfügung stehen.
Im Rahmen des Beratungsgesprächs erheben wir auch die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden. Diese werden auf Basis folgender Kategorien festgestellt:
- ökologisch nachhaltige Investitionen gemäß Taxonomieverordnung
- nachhaltige Investitionen gemäß Offenlegungsverordnung
- nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Als Ergebnis der Versicherungsberatung erhalten Kundinnen und Kunden eine persönliche Empfehlung. Und wir erklären auch, warum das empfohlene Produkt am besten den Kundenwünschen entspricht. Für den Fall, dass wir kein passendes Versicherungsprodukt anbieten können, empfehlen wir auch keines.
Für unsere Kundinnen und Kunden, die unabhängige Beratung (z.B. bei Versicherungsmaklern oder Beraterinnen und Beratern in Versicherungsangelegenheiten) suchen, ist das anders geregelt. In diesem Fall sind diese unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler für die Versicherungsberatung verantwortlich. Und auch dafür, ob und wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung einbeziehen. Über unser Vorgehen informieren wir unsere Partner mittels Maklerportal (maklernetz.at).
So berücksichtigen wir die ESG-Faktoren in der Versicherungsberatung
Zurich Österreich bietet primär eigene Versicherungsprodukte an. Wir arbeiten auch mit ausgewählten Produktpartnern (z.B. Kapitalanlagegesellschaften in der fondsgebundenen Lebensversicherung) zusammen, in deren Finanzprodukte wir veranlagen. Unsere Produktpartner informieren uns darüber, welche Veranlagungsmöglichkeiten es unter Berücksichtigung von ESG-Faktoren gibt. Ebenso werden Nachhaltigkeitsrisiken in unserem Angebot berücksichtigt.
Unser Wissen als Produkthersteller geben wir an unsere Beraterinnen und Berater weiter, sodass diese detaillierte Kenntnisse über die Eigenschaften unserer nachhaltigen Produkte haben. Wir unterstützen die Beratungstätigkeit unserer Beraterinnen und Berater durch einen digitalen innovativen Beratungsassistenten sowie eine Auswahl an Fund-Baskets. Wir halten fest, dass der Ansatz des nachhaltigen Investierens noch einen weiten Weg vor sich hat, bis in Bezug auf ESG-Performance gesicherte Beurteilungen erfolgen können. Wir begleiten diese Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit.
In diesem Rahmen berücksichtigen wir auch die uns bekannten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf ESG-Kriterien.
Als Versicherungsunternehmen sind wir Finanzmarktteilnehmer und institutioneller Investor. Als solche unterliegen wir strengen Offenlegungsverpflichtungen.
Wir stellen unseren Kundinnen und Kunden unsere eigene Expertise in der Versicherungsberatung zur Verfügung. Wenn wir Angebote unserer Produktpartner in unsere eigenen Versicherungsprodukte aufnehmen, begleiten wir dies mit enger Kontrolle. In unseren Anlageentscheidungen berücksichtigen wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf ESG-Kriterien. Unsere Beraterinnen und Berater schulen wir dazu laufend. Davon profitieren unsere Kundinnen und Kunden.
Wir legen offen, wie unsere Produktpartner Nachhaltigkeitsrisiken in deren Investitionsentscheidungen einbeziehen. So können wir „Greenwashing“ (fälschliche Bezeichnung einer Produkteigenschaft als „nachhaltig“) zuverlässig ausschließen.
Nachhaltigkeit in der Vergütung
Zurich bekennt sich zu einer Vergütungspolitik im Sinne einer soliden, vorsichtigen, vorausschauenden, und nachhaltigen Unternehmensführung. Sie gilt für Zurich als Ganzes und sieht spezifische Vereinbarungen vor, die den Aufgaben und der Leistung der jeweiligen Bereiche Rechnung tragen. Vergütungsregelungen, die eine übermäßige Risikobereitschaft fördern, werden abgelehnt. Zurich verfolgt eine langfristige, gedeihliche Entwicklung des Unternehmens, in diesem Sinne geht die nachhaltige Ertragsorientierung der kurzfristigen Gewinnmaximierung vor. Zurich orientiert sich bei den Mitarbeitendenzielen unter anderem auch an diesen Grundsätzen.
Die Vergütungspolitik bezieht sich auf alle Mitarbeitende von Zurich Österreich sowie alle Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands. Für Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie Mitarbeitende in Governance- und Schlüsselfunktionen gibt es zusätzlich spezielle Sonderregelungen. Zurich hat in der Nachhaltigkeitsstrategie unterschiedliche Nachhaltigkeitszielsetzungen festgelegt. Das Verhalten unserer Mitarbeitenden wird in die Vergütungspolitik einbezogen und durch das Vergütungsmodell im Sinne der Nachhaltigkeitszielsetzungen gestützt. Dadurch wird nachhaltiges Verhalten unserer Mitarbeitenden gefördert. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitszielsetzungen („ESG-Integration“) in die Geschäftstätigkeit. Es wird regelmäßig kritisch bewertet, ob die Vergütungspraxis diesen Vorgaben gerecht wird oder eine eventuell unangemessene Risikobereitschaft begünstigt. Unser Vergütungssystem sieht grundsätzlich erfolgsabhängige variable Vergütungen für Teile von Mitarbeitenden vor. Diese stehen jedoch in untergeordnetem Verhältnis zu festen Vergütungen. Erfolgsabhängige variable Vergütungen hängen auch davon ab, ob individuelle Ziele zum Thema Nachhaltigkeit erreicht werden. Zusätzlich ist es maßgeblich, ob sich unser Unternehmen nachhaltig entwickelt. Nur in diesem Fall erfolgt die Auszahlung. So wollen wir Fehlanreize ausschließen.
Als großer Investor tragen wir große Verantwortung. Im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken in der Geschäftstätigkeit haben wir mit unserer Investitionstätigkeit einen großen Einfluss. Unsere Aktivitäten in Bezug auf Nachhaltigkeit und ESG-Faktoren sind fest in unserer Anlagestrategie verankert. Die Leistung wird anhand von Umsetzungsergebnissen bewertet, die Nachhaltigkeits- und ESG-Ziele des Unternehmens enthalten oder enthalten können. Diese Ergebnisse werden ins Verhältnis zu den vorgegebenen Zielen eines Mitarbeitenden gesetzt. Der Group Chief Investment Officer der Zurich Gruppe legt jedes Jahr fest, in welchem Verhältnis die Zielerreichung zur erfolgsabhängigen variablen Vergütung steht. Dieses wird im Einvernehmen mit Zurich Österreich festgelegt, im Rahmen des konzerninternen Vergütungssystems jährlich überprüft und aktualisiert. Die individuelle Zielerfüllung ist daran gebunden.
(Offenlegung gemäß Art 3, 4 und 5 der Offenlegungsverordnung)