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    Kündigungsmöglichkeiten

    - Langfristige Verträge (Verbraucherkündigung)
    Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres, danach jedes weitere Jahr mit einmonatiger Kündigungsfrist möglich. Vorsicht: Ein eventueller Dauerrabatt, also ein Prämiennachlass, der für die freiwillig längere Vertragsbindung gewährt wurde, kann vom Versicherer zurückverlangt werden.

    - Ablaufkündigung
    Auch wenn Ihr Vertrag auf z.B. 10 Jahre befristet ist, verlängert er sich in den meisten Fällen automatisch um ein weiteres Jahr, da dies in vielen Versicherungsverträgen so geregelt ist. Der Versicherer müsste Sie auf den Ablauf und die automatische Verlängerung kurz vor Beginn der Kündigungsfrist hinweisen. Tut er das nicht, können Sie auch noch nach Beginn des neuen Versicherungsjahres das Vertragsende erwirken. Versicherungsverträge mit unbestimmter Laufzeit können Sie jährlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.

    - Besitzwechselkündigung
    Verkaufen Sie versicherte Sachen (z.B. Haus), so wird der Käufer zum Versicherungsnehmer des Vertrags.

    - Wegfall des versicherten Interesses
    Der PKW wandert in die Schrottpresse, das Haus wird abgerissen, Sie übersiedeln ins Ausland: Natürlich können Sie in so einem Fall den Versicherungsvertrag beenden, müssen es dem Versicherer aber umgehend mitteilen. Verkaufen Sie Ihr Auto und melden Sie es ab, dann schicken Sie die Abmeldebestätigung mit Anweisung zur Stornierung an Ihre Versicherung. Eine reine Abmeldung bei der Zulassungsstelle löst nicht die Stornierung des Vertrages aus.

    Kündigung im Schadensfall Beim Eintritt eines Versicherungsfalles können sowohl Sie als Versicherungsnehmer, als auch der Versicherer, bis spätestens ein Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen kündigen.

     

  • Ihr Versicherungs-Lexikon
    • Assistance

      Der Begriff "Assistance" kommt aus dem Französischen und steht für Hilfs- bzw. Organisationsleistung rund um die Uhr. Voraussetzung ist, dass Sie in jedem Notfall sofort die Notrufzentrale verständigen.

    • Arbeits-/Berufsunfall

      Unter einem Arbeitsunfall versteht man einen Unfall während der Arbeit bzw. auf dem direkten Hin- oder Heimweg ohne Zwischenstopp. In diesem Fall schützen Sie sowohl die gesetzliche als auch private Unfallversicherungen.

    • Berufsunfähigkeit

      Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, bekommen Sie eine Leistung, wenn Sie zuvor eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Sind Sie allerdings nach einem Unfall weiterhin arbeitsfähig (z.B. Bürokraft nach dem Verlust eines Beines), so leistet nur die Unfallversicherung.

    • Bezugsberechtigte/r

      Bezugsberechtigte Person ist jene, an die die versicherte Summe zum Zeitpunkt der Fälligkeit (bei der Risikoversicherung beim Ableben der versicherten Person) ausgezahlt werden soll. Je nach Tarif können Sie das Bezugsrecht bei Erleben und Todesfall sowie bei Invalidität an unterschiedliche Personen erteilen.

    • Bonus-Malus

      Das Bonus-Malus-System der Kfz-Haftpflichtversicherung bestimmt die Höhe Ihrer Prämie. Bei erstmaligem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung beginnen Sie in der Grundstufe 9. (Ausgenommen sind Sonderfälle des „Übergangs“ einer Einstufung; Näheres dazu siehe Art 15.4. AKHB.)


      So funktionieren die Umstufungen im Rahmen des Bonus-Malus-Systems:


      1. Nach schadenfreiem Verlauf eines Beobachtungszeitraums (dies ist der Zeitraum zwischen 01.10. des einen und dem 30.09. des darauffolgenden Jahres) erfolgt eine Umstufung in Richtung Bonus, also in die nächstniedrigere Prämienstufe. (Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Umstufung: siehe Punkt 4.)


      2. Ein Beobachtungszeitraum gilt als schadenfrei verlaufen, wenn kein in Punkt 3. beschriebener und zu berücksichtigender Versicherungsfall eingetreten ist und das Versicherungsverhältnis


      • mindestens 6 Monate bestanden hat (bei erstmaligem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung samt Prämienbemessung für diesen Beobachtungszeitraum nach Prämienstufe 9), oder
      • mindestens 9 Monate bestanden hat (in allen sonstigen Fällen).

      3. Ein Versicherungsfall wird für den Schadenverlauf berücksichtigt, wenn wir dafür eine Entschädigung zu unseren Lasten erbracht oder eine Rückstellung gebildet haben. Nicht berücksichtigt werden Leistungen ausschließlich auf Grundlage sogenannter Teilungsabkommen, unsere innerbetrieblichen Kosten sowie Entschädigungen/Rückstellungen, die Sie uns binnen 6 Wochen ab Kenntniserlangung erstatten (nähere Details siehe Artikel 15.3. AKHB)


      4. Für jeden für den Schadenverlauf zu berücksichtigenden Versicherungsfall (siehe Punkt 3.) innerhalb eines Beobachtungszeitraums (siehe Punkt 1.) erfolgt eine Umstufung um drei Prämienstufen höher als zuvor (zum Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Umstufung: siehe Punkt 5.)


      5. Die unter Punkt 1. und 4. beschriebenen Umstufungen der Prämie erfolgen mit Wirksamkeit ab jenem Hauptfälligkeitszeitpunkt, der unmittelbar nach dem dem Beobachtungszeitraum folgenden 1. Jänner gelegen ist. Hauptfälligkeitszeitpunkt ist jener Tag und Monat eines jeden Jahres, der als Ablaufdatum der Versicherung vereinbart wurde.


      Wollen Sie Ihre Bonusstufe behalten, können Sie den Schaden selbst bezahlen. Mit unserem Bonus-Malus-Rechner können Sie schnell berechnen, ob es sich für Sie auszahlt, den Schaden selbst zu bezahlen.

    • Bündelversicherung
      Mehrere Sparten sind in einer Polizze zusammen versichert. Jede dieser Sparten hat eigene Bedingungen und ist ein rechtlich selbstständiger Vertrag.
    • Dauerrabatt

      Für langjährige Versicherungsverträge wird häufig ein Prämiennachlass gewährt (sog. „Dauerrabatt“). Wird der Vertrag vor der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt, muss der vereinbarte Dauerrabatt für die in Anspruch genommenen versicherten Jahre anteilig zurückgezahlt werden.

    • Deckungskapital

      Unter Deckungskapital versteht man das bislang aufgebaute Guthaben des Versicherten in einer privaten Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung.

    • Deckung

      Die Deckung definiert durch eine genaue Umschreibung der versicherten Risiken, welche Schäden und Ereignisse durch Ihre Polizze versichert sind.

    • Einmalerlag
      Ein (hoher) Betrag wird bei Abschluss einer Lebensversicherung zu Beginn als Einmalprämie einbezahlt.
    • Elementarschaden/Elementarereignisse

      Elementarschäden sind Schäden, die durch die so genannten „Elementarereignisse“ wie Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Felssturz, Lawine, Schneedruck, Steinschlag oder Erdrutsch entstehen.

    • Erlebensversicherung

      Die Versicherungssumme wird fällig, wenn die versicherte Person den Ablauf der Versicherung erlebt. Bei vorzeitigem Ableben der versicherten Person kommt es zu einer anteilsmäßigen Auszahlung der Versicherungssumme (Prämienrückerstattung). Diese Vertragsform eignet sich zum Ansparen mittels Lebensversicherung auf ein zeitlich bestimmtes Ziel (auch für einen bestimmten Zweck). Sie bietet jedoch nur einen eingeschränkten Ablebensschutz.

    • Erstes Risiko
      Wird etwas auf „erstes Risiko“ versichert, so wird eine mögliche Unterversicherung nicht geltend gemacht. Jeder auf „erstes Risiko“ versicherte Schaden wird voll vergütet, maximal bis zur Höhe des festgesetzten Betrags.
    • Er- und Ablebensschutz
      Diese Vertragsform verbindet den Gedanken der Absicherung der Familie mit jenem der eigenen Altersversorgung. Der Zeitpunkt der Auszahlung kann vom Versicherungskunden selbst bestimmt werden (z.B. Beginn der Pensionszeit). Eignet sich auch zur Absicherung von Verbindlichkeiten (Kredite, Hypotheken).
    • Europa Leistungsplus

      Nach einem Verkehrsunfall im Ausland können Sie Ihre Schadenersatzforderungen gegenüber der fremden Kfz-Haftpflichtversicherung auch mit einem österreichischen Schadenregulierer regeln. Im Falle einer Klage wird aber das Recht des Unfallortes angewendet, was für Sie in manchen Fällen ungünstig sein kann. Dafür bietet Zurich das Europa Leistungsplus: Nach einem unverschuldeten Unfall in einem EU-Land ersetzt die Versicherung den Schaden nach österreichischem Versicherungsrecht.

    • Fallende Versicherungssumme

      Die Versicherungssumme nimmt mit den Jahren ab. Dies ist zum Beispiel bei einer Absicherung von Finanzierungen, bei der die Verbindlichkeiten über die Jahre sinken, vorteilhaft.

    • Fondsgebundene Lebensversicherung

      Die Höhe der Leistungen dieser Lebensversicherung hängt in erster Linie von der Wertentwicklung der in einem Fonds zusammengefassten Vermögensanlagen ab. Der Versicherungsnehmer ist gleichermaßen am Gewinn und am Verlust dieser Vermögensanlage beteiligt.

    • Fondswert

      Der Fondswert einer fondsgebundenen Lebensversicherung entspricht dem Geldwert der auf die Versicherung entfallenden, angesammelten Kapitalanlagefondsanteile zum jeweiligen Stichtag.

    • Garagenrisiko

      Wer im Winter sein Motorradkennzeichen bei der Kfz-Anmeldestelle hinterlegt, spart Kosten für Steuer und Versicherung. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die Kaskoversicherung nicht auch vollständig stillgelegt wird. Zumindest ein Versicherungsschutz für Diebstahl und Vandalismus in der Garage sollte aufrecht bleiben. Vereinbaren Sie statt der Hinterlegung einen Winternachlass, so ist die Kaskoversicherung bei Zurich von November bis Februar automatisch auf dieses Garagenrisiko beschränkt.

    • Gefahrengemeinschaft

      Eine Gruppe von Personen fühlt sich von gleichartigen Gefahren bedroht und möchte sich vor den Risiken des Eintritts schützen. Die Versicherung übernimmt gegen Bezahlung von Beiträgen die Absicherung dieser Risiken. Die Gemeinschaft wird daher als ein einziger Gefahrenträger organisiert und das finanzielle Risiko auf alle aufgeteilt.

    • Gliedertaxe

      Die Gliedertaxe dient zur Bemessung der körperlichen Beeinträchtigung (Invalidität) nach Unfällen. Die Einstufung geschieht mittels ärztlichem Gutachten. Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der Sehkraft beider Augen handelt es sich um eine 100%ige Invalidität, ein Bein macht hingegen 70% aus, ein Zeigefinger 10%. Je nach Invaliditätsgrad berechnet sich dann die Entschädigungsleistung der Unfallversicherung.

    • Grobe Fahrlässigkeit

      Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, sind im Normalfall durch Versicherungen nicht gedeckt, außer es gibt eine diesbezügliche Zusatzvereinbarung bzw. es handelt sich um eine Haftpflichtversicherung. Ob jemand grob fahrlässig gehandelt hat, ist nicht immer so einfach festzustellen. Grundsätzlich können Sie sich aber an diese Regel halten: Wenn die Person weiß, dass aufgrund Ihrer Handlung höchstwahrscheinlich etwas passiert, und sie trotzdem so handelt. Dies ist z.B. beim Fahren mit Sommerreifen auf einer Schneefahrbahn der Fall.

    • Grüne Karte

      Die Grüne Karte ist ein internationaler Versicherungsnachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung und sollte bei Auslandsreisen mit dem Auto immer an Bord sein. In vielen Ländern ist dies zwar nicht mehr Pflicht, leistet bei Unfällen aber trotzdem nützliche Dienste.

    • Haftpflichtversicherung

      Eine Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung zum Schutz gegen das Risiko, finanziell haftbar gemacht zu werden, falls man einer anderen Person Schaden zufügt.

    • Hauptfälligkeit

      Zur Hauptfälligkeit läuft das Versicherungsjahr ab. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Folgeprämie fällig.

    • Höchststandsgarantie

      Positive Kursentwicklungen des Fonds werden gesichert. – der höchste – je erzielte – Anteilswert kommt am Ende der Laufzeit zur Auszahlung.

    • Höhere Gewalt

      Höhere Gewalt ist ein von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares und nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt des Betroffenen nicht abgewendet werden kann.

    • Indirekter Blitzschlag

      Bei einem indirekten Blitzschlag schlägt der Blitz in der Nähe der Wohnung ein, verteilt sich unter der Erde und pflanzt sich über Stromleitungen fort. Das Resultat: hohe Überspannungen, die Ihren Elektrogeräten Schaden zufügen können. Bei der Zurich Haushaltsversicherung sind solche Schäden versichert.

    • Invalidität

      Invalidität steht für eine körperliche Beeinträchtigung (Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Körperteils). Fehlt Ihnen z.B. ein Bein, so sind Sie zu 70% invalid. Die Leistung der Unfallversicherung richtet sich nach dem Grad der Invalidität.

    • Kapitalgarantie

      Durch die Kapitalsicherung erhalten Sie als minimale Auszahlung das investierte Kapital. Das investierte Kapital entspricht der eingezahlten Prämie abzüglich Versicherungssteuer, Abschluss- und Verwaltungskosten, Risikoprämien und Zusatzversicherungsprämienanteile sowie alle Auszahlungen während der Laufzeit des Versicherungsvertrages aus dem Fondsvermögen an Sie.

    • Kasko

      Eine Kaskoversicherung leistet bei Schäden am versicherten Fahrzeug und ergänzt damit die Haftpflichtversicherung, die Schäden übernimmt, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden.

    • Kennzeichenhinterlegung
      Motorradfahrer können bei der Einwinterung ihres Fahrzeugs die Kennzeichen entfernen und bei einer Kfz-Anmeldestelle hinterlegen. Für den Zeitraum der Hinterlegung wird vom Versicherer keine Haftpflichtprämie und keine motorbezogene Versicherungssteuer vorgeschrieben – vorausgesetzt, die Kennzeichen werden mindestens 45 Tage hinterlegt. Natürlich ist dies auch zu jeder anderen Jahreszeit möglich. Zeit und Papierkram spart, wer von vornherein einen Winternachlass vereinbart.
    • Kfz-Haftpflicht
      Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Wer ein Auto oder Motorrad fährt, muss versichert sein, sonst wird das Fahrzeug nicht zugelassen. Sie können sich aber aussuchen, wo Sie versichert sein möchten. Die Versicherung übernimmt Schäden, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden.

    • Krankenversicherung

      Die Krankenversicherung übernimmt hauptsächlich Spitals-, Arzt- und Medikamentenkosten sowie die Lohnfortzahlung. Nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, erhält man keine Leistungen mehr (vielleicht noch abgesehen vom Krankengeld).

    • Mitversicherte Personen

      Mitversicherte Personen genießen Versicherungsschutz (z.B. bei der Kfz-Haftpflichtversicherung als berechtigter Lenker), können aber was die Versicherung betrifft nichts mitentscheiden.

    • Neuwert(ersatz)

      Schadenersatz zum Neuwert bedeutet, dass der aktuelle Kaufpreis herangezogen wird. Gibt es das Produkt nicht mehr, so wird der Anschaffungspreis eines gleichartigen neuen Gegenstandes verwendet. Preisnachlässe bleiben unberücksichtigt.

    • Obliegenheiten

      Obliegenheiten sind Vorgaben, die der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherer erfüllen muss. Die Einhaltung ist Voraussetzung für die Erhaltung des Anspruches (z.B. Tür abschließen bei der Haushaltsversicherung). Es gibt gesetzliche Obliegenheiten (z.B. Schadenminderungspflicht) und vertragliche Obliegenheiten (z.B. in der Autohaftpflicht: nicht alkoholisiert lenken).

    • Parkschaden

      Unter einem Parkschaden versteht man einen Schaden, der durch Berührung des geparkten oder haltenden Fahrzeugs mit einem unbekannten Fahrzeug entsteht.

    • Polizze

      Die Polizze ist Ihr Versicherungsdokument und gilt als Beweis, dass Sie eine Versicherung abgeschlossen haben.

    • Prämie

      Die Versicherungsprämie ist der Betrag, den Sie als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an den Versicherer zahlen.

    • Prämienfreistellungswert

      Der Prämienfreistellungswert ist die verringerte Versicherungssumme, die sich infolge bei vorzeitiger Einstellung der Prämienzahlung und Umwandlung des Vertrages in eine prämienfreie Versicherung ergibt.

    • Prämienschutz

      Bei vorübergehender Arbeitslosigkeit übernimmt Zurich Ihre Versicherungsprämien für bis zu 6 Monate.

    • Privathaftpflicht

      Fügen Sie jemand anderem einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu, so haften Sie mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Die Privathaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und kommt für Schäden auf, die Sie als versicherte Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens verursachen. Die Privathaftpflicht ist üblicherweise in der Haushaltsversicherung enthalten.

    • Prognostizierte Ablaufleistung

      Die prognostizierte Ablaufleistung besteht aus der vereinbarten garantierten Versicherungssumme für den Erlebensfall und der Summe, der Ihrem Vertrag zugewiesenen Überschüsse (Überschussanteile), die die garantierten Versicherungsleistungen im Erlebensfall erhöhen.

      Daher bezeichnet die prognostizierte Ablaufleistung jenen Betrag, der der Versicherungsnehmerin/dem Versicherungsnehmer im Erlebensfall zum vereinbarten Ende der Laufzeit ausbezahlt wird. Die Besonderheit besteht daran, dass die Ablaufleistung bei Vertragsabschluss lediglich prognostiziert werden kann und Zahlenangaben dazu daher unverbindlich sind. Dies ist auf die Überschussanteile (Gewinnbeteiligung) zurückzuführen, deren Wertentwicklung eine Hochrechnung der aktuell erzielten Gewinnbeteiligung ist, kann diese nicht hundertprozentig vorausgesagt werden kann, da sie vor allem von der Entwicklung der Zinsmärkte sowie dem künftigen Risiko- und Kostenverlauf abhängig ist.

    • Progressionsstaffel

      Die Progressionsstaffel ist vom Versicherer festgelegt und gibt an, bei welchem Invaliditätsgrad (Grad der körperlichen Beeinträchtigung) die Unfallversicherung wie viel Geld ausbezahlt (z.B. bei Zurich: 100% invalid > 500% der Versicherungssumme).

    • Regress

      Wenn ein Schaden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht wurde, kann eine Versicherung, die zur Zahlung verpflichtet ist, vom Schadenverursacher die Leistung zurückfordern (Regress nehmen). Die Versicherung bezahlt Ihnen den entstandenen Schaden also, fordert die erbrachte Leistung jedoch vom Verursacher zurück. Eine Regressforderung ist auch möglich, wenn dem Verursacher des Schadens die entsprechende Versicherungsdeckung fehlt.

    • Rentenversicherung

      Mit der Rentenversicherung sorgen Sie für Ihre Pension vor. Bei Fälligkeit des Vertrages erhalten Sie eine Rente ausgezahlt. Die Dauer der Rentenzahlung kann individuell vereinbart werden. Bei Wahl einer lebenslangen Rente wird diese bis zum Ableben der versicherten Person periodisch ausbezahlt. Auch dann noch, wenn das angesparte Kapital aus dem Versicherungsvertrag bereits aufgebraucht ist.

    • Risikoversicherung

      Die Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten Person während der Laufzeit fällig. Für den Erlebensfall sind in der Regel keine Leistungen vorgesehen.

    • Rückkaufswert

      Der Rückkaufswert ist die Leistung des Versicherers, wenn der Vertrag vorzeitig - vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit - gekündigt ("rückgekauft") wird.

    • Schaden

      Schaden ist jeder Nachteil, den eine Person an einem Rechtsgut erleidet. Dazu gehören Schäden an Vermögen, Verletzung am Leib, Freiheit und Ehre. Auch entgangener Gewinn ist Schaden.

    • Schadenersatzpflicht

      Schadenersatz hat zu leisten, wer einer anderen Person einen Schaden absichtlich oder fahrlässig zufügt. Es muss dem Schädiger vorgeworfen werden können, dass der Schaden nicht entstanden wäre, wenn er pflichtgemäß gehandelt hätte.

    • Selbstbehalt

      Vereinbaren Sie beim Versicherungsabschluss einen Selbstbehalt, so reduziert sich Ihre Prämie. Im Schadensfall zahlt der Versicherer dann nur jenen Betrag, der den Selbstbehalt übersteigt.

    • Teilkaskoversicherung

      Die Teilkaskoversicherung versichert Schäden aufgrund von Naturgewalten und Ereignissen, auf die man selbst keinen Einfluss hat (zum Beispiel Blitzschlag, Überschwemmung, Brand, Diebstahl oder Kollisionen mit Haarwild).

    • Tilgung

      Unter der Tilgung versteht man die regelmäßigen Zahlungen des Darlehensnehmers zur Rückzahlung eines Kredites.

    • Unbenannte Gefahren

      Unbenannte Gefahren sind nicht ausdrücklich in den regulären oder erweiterten Deckungsschutz einbezogene Ereignisse, die unvorhergesehen von außen auf die versicherte Sache einwirken. Dies kann beispielsweise ein Kran sein, der vom Nachbargrundstück auf ein versichertes Gebäude kippt.

    • Unfall

      Ein Unfall definiert sich im Rahmen der Unfallversicherung folgendermaßen: Die versicherte Person erleidet durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung. D.h. das Ereignis muss so rasch eingetreten sein, dass eine Abwehr nicht mehr möglich war. Krankheiten sind ausgeschlossen. Kinderlähmung, durch Unfall verursachter Wundstarrkrampf oder Tollwut sowie Infektionen durch Tierstiche und –bisse sind jedoch im Versicherungsumfang enthalten. Der Begriff „unfreiwillig“ schließt den Vorsatz aus, Selbstverstümmelung und Selbstmord sind demnach nicht versichert.

    • Unterversicherung

      Bei Versicherungsabschluss wird die Versicherungssumme festgelegt (bei der Haushaltsversicherung der aktuelle Wert des Wohnungsinhalts). Im Laufe der Jahre kann sich dieser Wert z.B. durch Neuanschaffungen, Zu- und Umbauten erhöhen. Wird die Versicherungssumme (damit auch die Prämie) der Wertsteigerung nicht angepasst, so besteht eine Unterversicherung und im Schadensfall wird nur ein Teilschaden ersetzt. Wenn der tatsächliche Wert Ihres Wohnungsinhaltes 60.000 Euro beträgt, als Versicherungssumme aber nur 30.000 Euro, also die Hälfte, vereinbart ist, so wird in jedem Schadensfall nur die Hälfte des Schadens ersetzt. Deshalb sollten Sie Ihre alten Versicherungsverträge überprüfen und gegebenenfalls die Versicherungssumme anpassen lassen.

    • Versicherte/Versicherter

      Ist bei der Ablebensversicherung jene Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist. Sie besitzt keine unmittelbaren Rechte aus dem Vertrag. Ihre Einwilligung zum Vertrag ist, neben der Auskunft über ihren Gesundheitszustand, durch Unterschrift am Antrag erforderlich.

    • Versicherungsnehmerin/Versicherungsnehmer

      Ist jene Person, welche die Versicherung beantragt (Antragsteller/Antragstellerin). Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer besitzen alle Rechte aus dem Vertrag, z.B. Bezugsrechtsänderungen, Kündigung, etc. aber auch Pflichten, insbesondere die Verpflichtung zur Prämienzahlung.

    • Versicherungssumme

      Das ist die vertraglich garantierte Summe, die im Leistungsfall fällig wird.

    • Versicherungstarif

      Ein Versicherungstarif beschreibt die Konditionen (Kalkulationsgrundlagen, Ausgestaltung der Versicherungsdeckung) einer bestimmten Gruppe von gleichartigen Versicherungsverträgen (Risikogruppe).

      Ein Versicherungstarif beschreibt die Konditionen (Kalkulationsgrundlagen, Ausgestaltung der Versicherungsdeckung) einer bestimmten Gruppe von gleichartigen Versicherungsverträgen (Risikogruppe).

    • Vollkaskoversicherung

      Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden, wenn das eigene Fahrzeug oder einzelne Fahrzeugteile beschädigt oder zerstört werden beziehungsweise abhanden kommen. Auch bei mut- oder böswilligen Handlungen fremder Personen tritt diese Deckung ein. Zusätzlich sind sämtliche Leistungen der Teilkaskoversicherung enthalten.

    • Wiederbeschaffungswert

      Der Versicherer leistet den Beitrag, der aufgewendet werden muss, um eine versicherte Sache gleicher Art im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles wiederzubeschaffen.

    • Wechselkennzeichen

      Ein Wechselkennzeichen kann für bis zu drei zugelassene Fahrzeuge derselben Art (z.B. Kraftrad, Kraftwagen) verwendet werden, darf zur selben Zeit aber nur einem der Fahrzeuge geführt werden. Die Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Auf der Versicherungsbestätigung müssen alle Kfz vermerkt sein. Jedes Fahrzeug muss gesondert zugelassen werden.

    • Winternachlass

      Zurich bietet beim Abschluss einer Zweiradversicherung einen „Winternachlass“ an. Dadurch verringert sich die Jahresprämie der Haftpflichtversicherung von vornherein um rund 30%, die der Kaskoversicherung um 20%. Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihr Kennzeichen bei der Behörde zu hinterlegen. Dadurch können Sie sich (und der Versicherung!) viel Zeit und Papierkram ersparen. Tun Sie es aber trotzdem, haben Sie auch noch Anspruch auf Rückvergütung der Kfz-Steuer. Die Haftpflichtversicherung ist das ganze Jahr über aufrecht, Sie können also auch im Winter mit dem Motorrad fahren. Die Kaskoversicherung beschränkt sich von November bis Februar auf das Garagenrisiko und es besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Insassenunfallversicherung.

    • Zeitwert

      Der Zeitwert ist der Wiederbeschaffungspreis am Tag des Schadens abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnützung.

    • Zulassung

      Um ein Kfz verwenden zu dürfen, muss es zuerst behördlich registriert werden (Zulassung). Dafür brauchen Sie eine Bestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Kfz-Zulassungen werden seit ein paar Jahren von den Versicherungen durchgeführt. Befindet sich keine Zulassungsstelle der Versicherung in Ihrer Nähe, können Sie mit Ihrer Versicherungsbestätigung auch zu einer anderen Zulassungsstelle im Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes gehen. Dort erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung und ein Fahrzeug-Genehmigungsdokument. Nach Entrichtung der Gebühren bekommen Sie direkt bei der Zulassungsstelle die Kennzeichentafeln und die Begutachtungsplakette.

    • Zusatzversicherung

      Diese Deckungserweiterung ergänzt einen bestehenden oder gleichzeitig abgeschlossenen Hauptvertrag um Zusatzleistungen. Zusatzversicherungen gibt es für unterschiedliche Bereiche, daher können Sie mehrere miteinander kombinieren: zum Beispiel eine Er- und Ablebensversicherung mit einer Unfalltodzusatz- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

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