Aktionärsrichtlinie II – Wie setzt die Zurich Insurance Group diese um?


Die Aktionärsrechtsrichtlinie 2017/828 (SRD II) ändert die Richtlinie 2007/36 (SRD I) und fördert das langfristige Engagement der Aktionäre sowie die Transparenz zwischen börsennotierten Unternehmen in der EU und ihren Investoren. Die Zurich Insurance Group (Zurich) und ihre Tochtergesellschaften sind institutionelle Anleger in verschiedenen EU-Märkten und erfüllen die Anforderungen der Richtlinie in vollem – Umfang. –

In Österreich wurde die Aktionärsrichtlinie im Rahmen des Börsegesetzes und des Aktienrechtsänderungsgesetzes umgesetzt, nachfolgend finden Sie diesbezügliche Informationen zur Transparenz und Mitwirkungspolitik von Zurich Österreich.

 

Zusammenarbeit mit unseren Kundinnen und Kunden?

Ja. Active Ownership (von Zurich als Proxy Voting und Engagement definiert) ist ein wesentlicher Bestandteil der Rolle von Zurich als verantwortungsbewusster Investor. Weitere Informationen entnehmen Sie den Zurich’s Proxy Voting Policy & Guidelines, wie auch aus der Engagement Policy, die im Anhang unseres Responsible Investment White Paper gefunden werden kann.

Mitwirkungspolitik: Berichtet Zurich jährlich über Umsetzung und Fortschritte?

Zurich ist seit 2012 Unterzeichnerin der „Principles for Responsible Investment“ (PRI). Daher müssen wir jährlich ausführlich über unsere Integrationspraxis in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG), über die Beziehungen zu externen Vermögensverwaltern, sowie zu Proxy Voting und Engagement berichten. Alle PRI-Transparenzberichte seit dem Beitritt von Zurich finden Sie auf Zurich’s Responsible Investment Homepage sowie direkt auf www.unpri.org.


Mitwirkungspolitik: Wie geht Zurich mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit ihrem Engagement um?

Informationen zum Umgang mit tatsächlichen und potenziellen Interessenkonflikten sind in den Handbüchern für die Risikopolitik von Zurich und Group Investment Management aufgeführt. Allgemeine Grundsätze im Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten sind im Zurich Code of Conduct und in der Gruppenrichtlinie zu Interessenkonflikten und externen Engagements beschrieben.

Anlagestrategie: Verfügt Zurich über Verfahren, um sicherzustellen, dass die wesentlichen Elemente ihrer Aktienanlagestrategie mit dem Profil und der Laufzeit ihrer Verbindlichkeiten, insbesondere der langfristigen Verbindlichkeiten, in Einklang stehen?

Das Group Investment Management von Zurich hat einen klaren und systematischen Investmentansatz definiert, der sowohl von Best Practice der Branche als auch von akademischer Forschung unterstützt wird. Die weltweite Anwendung dieses Ansatzes auf alle Investitionstätigkeiten ist für Zurich von großem Wert. Der Ansatz sorgt nicht nur für Beständigkeit und Disziplin, sondern trägt auch dazu bei, dass Investitionsentscheidungen nicht prozyklisch werden. Prozyklisch bedeutet, dass in „guten Zeiten“ ein zusätzliches Investitionsrisiko eingegangen wird und das Risiko besteht, zum ungünstigsten Zeitpunkt Investitionen verringern zu müssen. Langfristige Ausrichtung und Asset-Liability-Management (ALM) – also die Sicherstellung, dass das Anlageportfolio von Zurich mit dem Profil und der Laufzeit der Verbindlichkeiten übereinstimmt – sind Eckpfeiler dieses Prozesses, der im Zurich’s Value Creation Paper ausführlich beschrieben wird.

Anlagestrategie: Verfügt Zurich über Verfahren, um sicherzustellen, dass die Hauptelemente ihrer Aktienanlagestrategie zur mittel- bis langfristigen Wertentwicklung ihres Vermögens beitragen? Verfügt Zurich über Verfahren zur Überwachung der finanziellen und nichtfinanziellen mittel- bis langfristigen Wertentwicklung von Beteiligungsunternehmen?

Ja. Das Performance Management ist ein wesentlicher Bestandteil der Anlagephilosophie von Zurich. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist der „Responsible Investor“-Ansatz, d.h. die vollständige Integration der ESG-Kriterien in unseren Anlageprozess. Weitere Informationen zur Anlagephilosophie von Zurich finden Sie im Zurich’s Value Creation Paper. Ausführliche Informationen zur Anwendung der ESG-Integration finden Sie in unserem Responsible Investment White Paper.

Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern: Verwendet Zurich externe Vermögensverwalter und wie werden Vereinbarungen mit diesen getroffen?

Group Investment Management ist bei Zurich stets bestrebt, für jedes Portfolio den am besten geeigneten Manager zu bestimmen, sei es intern oder extern. Derzeit werden rund zwei Drittel des Vermögens von Zurich und ein noch höherer Anteil der Wertschriftenmandate von externen Vermögensverwaltern verwaltet. Es wird ein strenger, faktenbasierter Manager-Bewertungsprozess angewendet. Weitere Informationen über die Anlagephilosophie von Zurich finden Sie im Responsible Investment White Paper. Es enthält Informationen über den Prozess der Zurich bei der Auswahl externer Manager sowie darüber, was Zurich von externen Vermögensverwaltern erwartet im Hinblick auf Einhaltung ihrer Anlagestrategie einschließlich ESG-Integration und aktiver Beteiligung bei Proxy Voting und Engagement.


Alle oben genannten Dokumente sind auf https://www.zurich.com/en/sustainability/responsible-investment verfügbar.