Path kunden-werben-kunden_850x850_2020_11
Nimm's einfach Zurich.

Direkte Leistungszusage

Das Wichtigste kurz erklärt

Eine Firmenpension bringt viele Vorteile. Sie motivieren und belohnen damit Ihre Spitzenkräfte. Oder Sie sorgen für sich selbst und Ihre Angehörigen vor. 

Ihre Vorteile mit der Zurich Versicherung im Überblick: 

  • Steuersparend: Zukünftige Gehaltserhöhungen können "vom Barlohn in einen Vorsorgelohn" umgewandelt werden. Ohne Lohnnebenkosten. 
  • Kapitaltransfer: Sie machen aus Firmengeldern Privatvermögen. Und sichern gleichzeitig Ihre Angehörigen ab. 
  • Betriebsfremde Risiken auslagern: Sie sind vor finanziellen Engpässen, die durch plötzliche Leistungsfälle entstehen könnten, geschützt. 
  • Generationsgerechte Verteilung: Jeder "verdient" sich seine Pension während der Aktivzeit durch seine Wertschöpfung im Betrieb. 
  • Höhere Rendite: Durch die "Veranlagung vor Steuern" stehen mehr Gelder zum Ansparen der Firmenpension zur Verfügung.
  • Wie funktioniert die direkte Leistungszusage?

    Die Höhe der zugesagten Pension darf gemäß §14 Einkommenssteuergesetz 80 % des Letztbezuges nicht überschreiten. Weiters dürfen Firmenpension und die gesetzliche Pension 100 % des letzten Aktivbezuges nicht übersteigen. 

    • Sie sind flexibel bei der Auswahl der begünstigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
    • Bei Pensionsantritt kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter entscheiden, ob er oder sie das Kapital monatlich oder als Einmalzahlung erhalten möchte. 
    • Sie bestimmen sowohl die Höhe der Beiträge als auch den Leistungsumfang
      • Alterspension 
      • Witwen-/Witwerpension 
      • Waisenpension 
      • Berufsunfähigkeitspension 
    • Erhöhung der Mitarbeiterbindung durch den Einbau von Wartezeiten: 
      • Ausscheiden nach der vereinbarten Wartezeit: 
        Mitarbeiter oder Mitarbeiterin gibt bekannt, ob er/sie privat weiter zahlt, den Vertrag ruhend stellt oder seine/ihre neue Firma den Vertrag übernimmt. 
      • Ausscheiden vor der vereinbarten Wartezeit: 
        Kein Pensionsanspruch. Angespartes Kapital bleibt im Firmenvermögen. Es kann auf einen anderen Mitarbeiter oder eine andere Mitarbeiterin übertragen werden.
  • Welche steuerlichen Aspekte gibt es?
    • Betriebsausgaben 
      Versicherungsprämien vermindern den steuerpflichtigen Gewinn. 
      Während der Prämienzahlungsdauer entstehen für den Arbeitnehmer keine steuerlichen Konsequenzen. 
    • Aktivierung 
      Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind in der Höhe des Deckungskapitals jährlich in der Bilanz zu aktivieren. 
      Zurich liefert hier die entsprechenden Werte. 
    • Versicherungsleistungen 
      Versicherungsleistungen fließen an den Betrieb und gelten als außerordentlicher Ertrag, sofern sie den Aktivierungswert übersteigen. Die Auszahlung der Pension steht dem gegenüber und mindert diesen Gewinn. Der Pensionsempfänger ist für die Leistung einkommensteuerpflichtig. 
    • Rückstellung 
      Die Bildung einer Pensionsrückstellung nach Handels- und Steuerrecht und die Wertpapierdeckungspflicht werden durch den Abschluss des Manager-Plus nicht berührt.
  • Welche Bausteine stehen zur Auswahl?

    Ansparen inklusive Versicherungsschutz 

    Mit der Zurich Er- und Ablebensversicherung erhalten Sie Versicherungsschutz für den Ablebensfall der versicherten Person. Gleichzeitig wird ein hohes Kapital aufgebaut, das zum Vertragsende zur Verfügung steht, um die Verpflichtungen gegenüber der/des Pensionsberechtigten zu erfüllen. Für eine hohe Gewinnbeteiligung sorgt ein Team erfahrener Veranlagungsprofis. Die Kontrolle erfolgt durch die staatliche Aufsichtsbehörde. 
     
    Leistung im Ablebensfall: Garantierte Versicherungssumme zuzüglich bereits angesammelter Gewinnanteile. 


    Ansparen ohne Versicherungsschutz 

    Die Zurich Erlebensversicherung bietet Vermögensbildung und Vorsorge in einem. Das Unternehmen baut damit kontinuierlich ein hohes Kapital auf, das zum Vertragsende zur Verfügung steht. 
     
    Leistung im Ablebensfall: Einbezahlte Prämien zuzüglich bereits angesammelter Gewinnanteile. 


    Reiner Versicherungsschutz (Risikoversicherung) 

    Mit der Zurich Ablebensversicherung schafft das Unternehmen die finanzielle Grundlage für in der Pensionszusage vereinbarte Zahlungen an die Hinterbliebenen (z.B. Witwen- und Waisenpension). Das Unternehmen erhält einen hohen Versicherungsschutz für eine geringe Prämienzahlung. Dieser Versicherungsschutz gilt in Beruf und Freizeit, rund um die Uhr. 
     
    Leistung im Ablebensfall: Garantierte Versicherungssumme 


    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung 

    Die Zurich Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) kann in Form einer Prämienbefreiung bei Berufsunfähigkeit in Kombination mit der Zurich Erlebensversicherung bzw. der Zurich Er- und Ablebensversicherung abgeschlossen werden.


    Berufsunfähigkeits-Rente 

    Zusätzlich zur Zurich Prämienbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUZ) kann eine Berufsunfähigkeitsrente über die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft bei Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG abgeschlossen werden.
  • Für wen ist die direkte Leistungszusage geeignet?
    Die internen Pensionsrückstellungen und die als Mindesterfordernis gesetzlich vorgeschriebene Wertpapierdeckung genügen nicht zur vollständigen Finanzierung von Pensionszusagen. Um zu vermeiden, dass Sie betriebsfremde Risiken tragen bzw. unerwartet liquide Mittel einsetzen müssen, hat Zurich das Manager-Plus entwickelt. 
     

    Sie bestimmen, wer profitiert 

    Das Manager-Plus wurde vor allem für die Managementebenen von Kapitalgesellschaften, z.B. für GeschäftsführerInnen, Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte sowie für spezialisierte Fachkräfte konzipiert. Mitarbeiter-Motivation, Bindung an das Unternehmen und damit Wettbewerbsvorteile sind Ihnen sicher. 
     

    Sicherheit für Führungskräfte 

    Manager-Plus kann zu Gunsten des Arbeitnehmers verpfändet werden. Änderungen im Vertrag sind dann nur mit Zustimmung des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin möglich. Besonders vorteilhaft ist diese Art der Besicherung für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, die Entscheider und Nutzer in einem darstellen.