Neben Ihnen als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer sind auch die im gemeinsamen Haushalt lebende Partnerin oder der Partner und alle ledigen Kinder bis zum 27. Lebensjahr mitversichert, sofern und solange sie ledig sind, sich in Ausbildung befinden oder den Präsenzdienst (bzw. Wehrersatzdienst) ableisten und nicht erwerbstätig sind. Folgende Tätigkeiten beeinträchtigen den Versicherungsschutz nicht: eine geringfügige Beschäftigung, eine Ferialpraxis, eine Lehrausbildung sowie eine Ausbildung für Gesundheitsberufe.
Optional wählbar:
Einschluss pflegebedürftiger Personen (ohne Altersbegrenzung) in Basisdeckung. Gültig für Eltern und Kinder des Versicherungsnehmers oder des Partners, sofern sie Bezieher von Pflegegeld (ab Stufe 3) bzw. erhöhter Familienbeihilfe sind und im selben Haushalt wohnen.