Versicherungswirrwarr im Wintersport
Sicher durchs LebenArtikel1. Februar 2024
Skifahren, Snowboarden oder Rodeln – der Sport auf der Piste bereitet vielen Österreicherinnen und Österreichern im Winter Freude. Die beliebten Wintersportarten bergen aber auch ein gewisses Risiko ...
Jährlich passieren hierzulande fast 800.000 Unfälle. Rund zwei Drittel davon geschehen in der Freizeit. Diese Unfälle sind somit nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die Unfallgefahr auf und abseits der Skipiste sollte nicht unterschätzt werden. Alleine die Bergrettung verzeichnet in Österreich fast 7.000 Einsätze im Jahr. Auch wenn unser Sozialsystem im internationalen Vergleich spitze ist, so weist es vor allem in der Freizeit ein paar Lücken auf. Deshalb kann eine Private Unfallversicherung durchaus sinnvoll sein.
Wer zahlt die Bergrettung im Fall der Fälle?
Oftmals wird angenommen, dass man durch die gesetzlichen Versicherungen in der Freizeit ausreichend abgesichert ist. Tatsächlich ist dem nicht so. Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Rettung vom Berg ins Tal übernimmt. Es wird lediglich eine Kostenpauschale für den Hubschrauber-Transport erstattet. Diese Pauschale deckt die Kosten einer Hubschrauberbergung allerdings bei weitem nicht ab. Sie bleiben somit auf einem Großteil der Kosten sitzen. Und das kann teuer werden, wenn man bedenkt, dass eine durchschnittliche Bergung mit dem Hubschrauber rund EUR 3.500 kostet.
Sollten Sie mit einem Schneemobil befördert werden können, dann fallen die Kosten geringer aus. Die Kosten können aber trotzdem bis zu EUR 400 betragen. Auch hier werden keine Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen.
Ein kleines Trostpflaster: Die medizinische Versorgung im Krankenhaus ist sehr wohl durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt.
Was zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle, welche im Rahmen der Arbeit, Schule oder Universität passieren.
Wenn Sie mit Ihrer Familie eine Woche Wintersport in den Bergen machen und einen Unfall haben, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung keine Kosten, wenn Sie mit der Bergrettung ins Tal gebracht werden. Es wird lediglich eine kleine Pauschale
Anders sieht es aus, wenn Ihr Kind im Rahmen des Unterrichts auf Skikurs fährt. Dann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Bergungskosten mit dem Hubschrauber.
Ein guter Versicherungsschutz kann helfen!
Um sich vor den hohen Kosten zu schützen, greifen viele zu privaten Versicherungen. Mit einer privaten Unfallversicherung sind Sie bei Unfällen auf der Piste gut abgesichert. Im Falle eines Unfalls sind die Kosten für den Transport mit Schneemobil oder Hubschrauber bis zur vereinbarten Summe gedeckt. Vorsicht ist aber geboten, wenn Sie eine andere Person verletzen. Hier greift Ihre Unfallversicherung nicht. Wenn Sie beim Wintersport eine andere Person verletzen, sind Sie zu Schadenersatz verpflichtet. Das kann mitunter zu sehr hohen Forderungen führen, die existenzbedrohende Ausmaße erreichen können. Hier können Schmerzensgeldforderungen, Behandlungskosten oder sogar Verdienstentgangszahlungen der verletzten Person auf Sie zukommen. Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher definitiv anzuraten. Diese bezahlt begründete Geldansprüche, welche an Sie gestellt werden, und hilft Ihnen bei der Abwehr unbegründeter Forderungen.