Brandgefahren: Adventkranz und Weihnachtsbaum

Sicher durchs Leben | Artikel | 01. Dezember 2022

Die meisten von uns mögen diese Jahreszeit: Advent, Vorweihnachtszeit, die Weihnachts-Feiertage. Wir machen es uns daheim gemütlich, sitzen mit der Familie zusammen, knabbern Kekse und genießen besinnliche Stunden. Da gehört auch ein brennendes Teelicht dazu, die Kerzen am Adventkranz und am 24. Dezember natürlich die Kerzen am Weihnachtsbaum.

Leider sind Kerzen und offene Flammen auch eine Brandgefahr! Gerade zu dieser Zeit häufen sich die Einsätze der Feuerwehren, weil Adventkranz oder Weihnachtsbaum Feuer fangen und daraus schnell ein Brand entsteht.

    Das lässt sich vermeiden, wenn man ein paar kleine Tipps befolgt:
  • Weihnachtsbaum, Adventkranz immer stabil aufstellen und mit ausreichend Abstand zu Vorhängen, Wänden und Möbeln.
  • Kerzen nicht mehr anzünden, wenn das Reisig vom Adventkranz oder die Nadeln vom Weihnachtsbaum bereits trocken sind oder die Kerzen schon runter gebrannt sind.
  • Vorsicht beim „Ausblasen“ von Kerzen! Besser: mit einem Kerzenlöscher die Flamme ersticken.
  • Einen Kübel mit Wasser in der Nähe des Weihnachtsbaumes bereithalten.
  • Kerzen, Teelichter und Duftlampen auf feuerfesten Untersatz stellen.
  • Elektrische Lichterketten als Alternative zu „echten“ Kerzen verwenden – vor allem Kinder finden diese kleinen Lichter besonders schön.
  • Brennende Kerzen, offene Flammen niemals unbeaufsichtigt lassen! Kerzen löschen, bevor man den Raum verlässt.
  • Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Kinder oder Haustiere im Raum sind.
Ganz besonders wichtig ist natürlich, dass man gut und ausreichend versichert ist. Für den Fall eines Wohnungs-/Haus-Brandes ist das die Haushalts-/Eigenheimversicherung.

Oft ist bei einem Feuer in den „eigenen vier Wänden“ Fahrlässigkeit oder sogar grobe Fahrlässigkeit im Spiel. Das bedeutet, dass man selbst – natürlich unabsichtlich – dazu beiträgt, dass ein Feuer ausbricht. Oder dass man nicht alles getan hat, es zu verhindern oder den Schaden gering zu halten.

Beruhigt genießen kann man, wenn man bei Zurich versichert ist: In der Zurich Haushalts-/Eigenheimversicherung ist sogar die grobe Fahrlässigkeit zu 100 % versichert!

Fragen Sie gleich heute bei Ihrer Beraterin/Ihrem Berater nach, ob die grobe Fahrlässigkeit auch in Ihrem Vertrag schon versichert ist!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben eine besinnliche und feierliche Adventzeit und frohe Weihnachten!