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Nimm's einfach Zurich.

Private Haftpflicht-Versicherung

Schutz vor Schadenersatz-Zahlungen.

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Das Wichtigste kurz erklärt

Die private Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und kommt für Schäden auf, die Sie als versicherte Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens verursachen. Wenn Sie eine Haushaltsversicherung haben, ist dieser Schutz meist schon darin enthalten.

Ihre Vorteile mit der Zurich Versicherung im Überblick:

  • Europaweiter Schutz oder gerne weltweit bei der Auswahl der erweiterten Privathaftpflichtversicherung
  • Auf Wunsch auch Tätigkeitsschäden und Schadenersatzansprüche von Verwandten versichert
  • Wer ist versichert?
    • Sie als Versicherungsnehmer
    • Ihr Partner/Ihre Partnerin im gemeinsamen Haushalt lebend
    • Ihre minderjährigen Kinder bzw. generell Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, solange sie weder über einen eigenen Haushalt, noch über ein eigenes Einkommen verfügen
    • Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages häusliche Arbeiten im Haushalt verrichten (z.B. Reinigungskraft). Nicht versichert sind Arbeitsunfälle nach dem Sozialversicherungsgesetz sowie reine Gefälligkeitsdienste.
    • Optional können Sie auch alle anderen Personen, die an der Haushaltsadresse behördlich gemeldet sind, versichern (wenn Sie die Privathaftpflicht im Rahmen einer Haushaltsversicherung abschließen).
     
  • Was ist versichert?

    Unsere Privathaftpflichtversicherung bewahrt Sie davor, aus Ihrem Privatvermögen Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen zu müssen. Wir schützen Sie auch vor unberechtigten Forderungen. Sollte es zu einer gerichtlichen Klärung der Schuldfrage kommen, zahlen wir Ihren Rechtsbeistand und die Prozesskosten.

    Die private Haftpflichtversicherung bietet Schutz bei Personenschäden, Sachschäden und eventuell daraus resultierenden Vermögensschäden:

    • Personenschäden

    Personenschäden sind alle Schäden, bei denen durch Ihr Verschulden Personen verletzt werden, denkbar z.B. beim Sport.

    • Sachschäden

    Wenn Dinge durch Ihr Verschulden beschädigt oder zerstört werden, spricht man von einem Sachschaden. Ein Beispiel: Sie besuchen Freunde und verbrennen mit Ihrer Zigarette Sofa oder Teppich. Achtung: Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sowie Tätigkeitsschäden sind ausgeschlossen!

    Achtung: Die Privathaftpflicht gilt übrigens nicht bei Schäden, die Sie als Kfz-Lenker verursachen. Dafür müssen Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto oder Ihr Motorrad abschließen.

     
  • Optionale Bausteine
    • Tierhalterhaftpflicht für Hunde oder Pferde
    • Haus- und Grundbesitz inklusive Bauherrnhaftpflicht
    • Haftpflicht für unbebaute Grundstücke
    • Jagd: Versichert sind jene Personen- und Sachschäden, die aus der Ausübung der Jagd entstehen, sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht (z.B. über einen österreichischen Jagdverband)
    • Lehrerhaftpflichtversicherung für Sportlehrer, Motorboot-/Wasserschi-/Segellehrer, Reitlehrer, Bergführer/Schilehrer, Lehrer (Schule), Schulleiter
  • Erweiterte private Haftpflichtversicherung

    Zur Verbesserung des Versicherungsschutzes empfehlen wir den Abschluss einer "erweiterten" Privathaftpflicht mit einer Versicherungssumme von 1.500.000 Euro. Diese versichert zusätzlich:

    • Schadenersatzansprüche von Angehörigen (Verwandte in gerader auf- und absteigender Linie, Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern, im gemeinsamen Haushalt lebende Geschwister). Ausgeschlossen sind Ansprüche der Ehegatten untereinander und Ansprüche der minderjährigen Kinder.
    • Schadenersatzverpflichtungen aus der Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten sowie des darin befindlichen Inventars. Das Mietverhältnis darf maximal einen Monat dauern. Ein Beispiel: Sie verschütten im Urlaub Rotwein auf dem Hotelzimmerteppich.
    • Versichert sind Schadenersatzverpflichtungen an Dritte aus der Beschädigung von Sachen in Folge ihrer Benützung oder Beförderung (Tätigkeitsschäden). Nicht mitversichert sind Schäden, wenn die Sachen von der Versicherungsnehmerin, dem Versicherungsnehmer oder von mitversicherten Personen entliehen, gemietet, in Verwahrung genommen oder einer Reparatur unterzogen wurden.
     

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