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Zurich macht’s wieder gut.

Insassenunfall-Versicherung

Wozu brauche ich eine Insassenunfall-Versicherung?

Verkehrsunfälle sind meist Freizeitunfälle und sind von der gesetzlichen Unfallversicherung ausgeschlossen. Das kann bedeuten, dass Sie nach Autounfällen mit bleibenden gesundheitlichen Folgen keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Mit der Insassenunfall-Versicherung haben Sie für sich und alle, die mit Ihnen mitfahren, optimal vorgesorgt.

Die Highlights

  • Versicherungssummen frei wählbar
  • Erweiterter Schutz für Kinder (z.B. auch beim Nützen von öffentlichen Verkehrsmitteln) wählbar
  • Was ist versichert?

    Alle Unfälle, die sich im Zusammenhang mit der Benützung des Autos ereignen.

    Die Versicherung ist im Bausteinsystem aufgebaut und umfasst:

    • Dauer-Invalidität
      Finanzielle Entschädigung nach einem Verkehrsunfall mit bleibender Invalidität
    • Todesfall
      Nach einem unfallbedingten Ableben durch einen Verkehrsunfall wird die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
    • Unfallkosten
      Übernommen werden Heil- und Rückholkosten bei einem Autounfall z.B. Zahnersatz etc.
    • Taggeld
      Werden Sie unfallbedingt krankgeschrieben, erhalten Sie für jeden Tag der hundertprozentigen Arbeitsunfähigkeit ein vereinbartes Taggeld.
  • Extras für Familien

    Für Kinder bis zum 15. Geburtstag kann die erweiterte Insassenunfall-Versicherung abgeschlossen werden:

    • Die Versicherung schließt jetzt auch Unfälle Ihres Kindes beim Benützen öffentlicher Verkehrsmittel und nicht öffentlicher Verkehrsmittel im Rahmen von Schulveranstaltungen und beim Lenken von Fahrrädern mit ein.
    • Ihr Kind muss nach einem Autounfall im Spital übernachten? Zurich übernimmt die Begleitpersonkosten für einen Elternteil in der allgemeinen Gebührenklasse.
     
  • Wo gilt die Insassenunfall-Versicherung?
    • In der EU
    • Weiters in Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Israel, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine, Vatikanstaat, Weißrussland
  • Ab wann gilt die Insassenunfall-Versicherung?

    Mit Erhalt der Polizze oder zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Prämie muss innerhalb von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn eingezahlt werden, sonst erlischt der Versicherungsschutz! Vertragsdauer ist ein Jahr, falls nicht gekündigt wird, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung ist möglich zum Vertragsablauf (Frist: 1 Monat vorher), bei Verkauf des Fahrzeugs, nach einem Schadensfall, wenn die Versicherung einen begründeten Anspruch verweigert.