Änderungsdokumentation - Nachhaltigkeit


Gemäß Art. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 DER KOMMISSION vom 6. April 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 haben wir unsere Veröffentlichungen auf einem aktuellen Stand zu halten. Infolge neuerer Erkenntnisse der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen veröffentlichen wir unsere Erklärung über Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Statement) im aktuellen Stand.

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WIE GEHEN WIR MIT NACHTEILIGEN NACHHALTIGKEITSAUSWIRKUNGEN UM?

Wir sind uns bewusst, dass jede Investitionstätigkeit auch nachteilige Auswirkungen haben kann. Diese können – über die finanzielle Bewertung des Investments hinaus – auch ESG-Faktoren (die Nachhaltigkeitsfaktoren) betreffen. Zum Beispiel, indem die bereitgestellten Finanzmittel wirtschaftliche Aktivitäten ermöglichen, die nachteilig auf Nachhaltigkeitsfaktoren wirken (der sogenannte „Inside-Out-Impact“). Man nennt diese Auswirkungen den „Fußabdruck“ der Investition.

Wir wollen bestmöglich sicherstellen, dass nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vermieden werden. Daher haben wir für unsere Investments Prüfprozesse festgelegt, die in gesonderten Leitlinien geregelt sind.


Hier finden Sie unsere Erklärung über Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. (Version 2021) Diese enthält Informationen über wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie unsere Maßnahmen im Hinblick auf Ausschlüsse, Mitwirkungspolitik und die Beachtung von Codices und international anerkannten Standards.

 

NEU

WIE GEHEN WIR MIT NACHTEILIGEN NACHHALTIGKEITSAUSWIRKUNGEN UM?

Wir sind uns bewusst, dass jede Investitionstätigkeit auch nachteilige Auswirkungen haben kann. Diese können – über die finanzielle Bewertung des Investments hinaus – auch ESG-Faktoren (die Nachhaltigkeitsfaktoren) betreffen. Zum Beispiel, indem die bereitgestellten Finanzmittel wirtschaftliche Aktivitäten ermöglichen, die nachteilig auf Nachhaltigkeitsfaktoren wirken (der sogenannte „Inside-Out-Impact“). Man nennt diese Auswirkungen den „Fußabdruck“ der Investition.

Im Moment liegt unser Fokus auf Maßnahmen zu folgenden Schwerpunkten:

Ausschluss von Kohle, Ölsanden und Ölschiefer
Der Fortschritt in Richtung der Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens ist enorm wichtig, um nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen zu vermeiden. Der Sonderbericht 1,5°C globale Erwärmung (SR1.5) des Weltklimarats vom Oktober 2018 und die nachfolgenden Sachstandsberichte gelten als eine der global wichtigsten Beschreibungen der Wirkungsmechanismen, welche Maßnahmen geeignet sind und ergriffen werden sollten, um einen weiteren Anstieg der durchschnittlichen Temperatur auf 1,5°C statt 2°C zu begrenzen und damit verbundene nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen zu vermeiden. Gefordert wird dort eine „starke Reduzierung“ der CO2-Emissionen. Gemäß dem sogenannten „Mittelwegszenario“ muss die Freisetzung von CO2 und anderen Treibhausgasen bis 2030 um 75 % und bis 2050 um 98-100 % reduziert werden. Dieser Unterschied ist nach dem Bericht geeignet, nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen wie mehr oder intensivere Unwetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und Waldbrände zu begrenzen. Ferner können voraussichtlich auf diese Weise auch die Auswirkungen auf den Anstieg des Meeresspiegels, den Verlust und das Aussterben von Arten, die öffentliche Gesundheit und die Lebensgrundlagen, die Wasser- und Ernährungssicherheit sowie das Wirtschaftswachstum verringert werden. Die Vermeidung dieser wichtigen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen unterstützen wir als Versicherer im Rahmen unserer darauf ausgerichteten Maßnahmen.

Ausschluss von verbotenen und kontroversen Waffen
Obwohl Streumunition und Landminen inzwischen durch internationale Verträge verboten sind, sind einige hundert Millionen immer noch im Einsatz. Verbotene Streumunition und Landminen verstümmeln oder töten jeden Tag Menschen auf der ganzen Welt. Zwischen 10-40% dieser Waffen explodieren beim Aufprall nicht. Darüber hinaus ist ihr Einsatz oft ungenau, und eine große Anzahl von ihnen befindet sich außerhalb militärischer Sperrzonen. Das macht weite Gebiete mit wertvollem Land unbenutzbar und fordert zahlreiche Opfer unter Menschen und Tieren. Gemeinschaften können nach dem Ende eines bewaffneten Konflikts jahrzehntelang betroffen sein.

Net Zero 2050
Die fortschreitende Erderwärmung und deren Folgen erachten wir als eine der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und haben deshalb die Dekarbonisierung bzw. die Verminderung des Ausstoßes an Treibhausgasen aufgrund unserer Investitionstätigkeit zu einem zentralen Punkt unserer Maßnahmen zur Investitionspolitik gemacht.

Durch ein Bündel von Maßnahmen soll bis 2050 eine vollständige Dekarbonisierung unserer Vermögensanlagen erreicht werden. In diesem Kontext steht auch die Mitgliedschaft in der Net-Zero Asset Owner Alliance der Zurich Gruppe, in deren Rahmen wir den Zielsetzungen und den Maßnahmen dieser Allianz beitreten.
Die ergriffenen Maßnahmen reichen über das gesamte uns zur Verfügung stehende Eingriffsspektrum von definierten Ausschlusskriterien für Investitionstätigkeiten bis hin zu Einflussnahme im Rahmen der Mitwirkungspolitik.

Wir wollen bestmöglich sicherstellen, dass nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vermieden werden. Daher haben wir für unsere Investments Prüfprozesse festgelegt, die in gesonderten Leitlinien geregelt sind.


Hier finden Sie unsere Erklärung über Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. (Version 2022) Diese enthält Informationen über wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie unsere Maßnahmen im Hinblick auf Ausschlüsse, Mitwirkungspolitik und die Beachtung von Codices und international anerkannten Standards.

Update: 30. Juni 2023

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

1. Zusammenfassung

Viele der schädlichen Einflüsse, die Unternehmen oder Sachwerte auf die Umwelt, ihre Mitarbeitenden oder die Gemeinschaft, in denen sie tätig sind, haben können, können direkte oder indirekte finanzielle Risiken, das Risiko des Verlusts der Betriebsgenehmigung, Wettbewerbsnachteile oder den Verlust der Unterstützung von Kunden oder der Gemeinschaft nach sich ziehen. Selbst bei verantwortungsvollen Investitionen können Interessenkonflikte zwischen den verschiedenen Nachhaltigkeitssäulen bestehen, die sich auch trotz größter Umsicht nicht auflösen lassen. So können beispielsweise Umweltschutzmaßnahmen wie Wiederaufforstung mit Einschränkungen der Waldnutzung für die lokale Bevölkerung einhergehen.

Zusätzliche Zusammenfassung

2.Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren


Freiwillige Indikatoren
    Klima- und andere umweltbezogene Indikatoren:
  • Investitionen in Unternehmen ohne Initiativen zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen
  • Bodenverschlechterung, Wüstenbildung, Bodenversiegelung
  • Natürliche Arten und Schutzgebiete
  • Abholzung von Wäldern
  • Anteil überhöhter Vorstandsgehälter
  • Anzahl der Verurteilungen und Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen die Gesetze zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung

 

Tabelle – Klimaindikatoren und andere Umweltbezogene Indikatoren

1. Treibhausgasemissionen


Spalte „Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum“

Zurich hat sich dazu verpflichtet, ihr Anlageportfolio bis 2050 emissionsfrei von CO2-Emissionen zu gestalten, was einem maximalen Temperaturanstieg von 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau entspricht. Für Investitionen in Aktien und Unternehmensanleihen wurden Zwischenziele hinsichtlich der CO2-Reduktion bis 2025 festgelegt.

Dabei haben wir uns ein CO2-Reduktionsziel unseres Wertpapierportfolios von 30% (metrische Tonnen CO2-Äquivalent pro investierter Million US-Dollar) bis 2025 gegenüber dem Basisjahr 2019 gesetzt. Das Emissionsziel steht im Einklang mit dem Ansatz der Zurich Gruppe (einheitliche Daten und Methodik). Daher beinhaltet die Kohlenstoffintensität keine Scope-3-Emissionen, wie sie in den RTS für PAIs gefordert werden.

    Darüber hinaus wendet Zurich eine Ausschlusspolitik an. Angesichts dieser Situation und als führendes Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit investiert Zurich in keine Unternehmen, die:
  • mehr als 30 % ihrer Einnahmen durch den Abbau von Kohle erzielen oder mehr als 20 Millionen Tonnen Kohle pro Jahr produzieren;
  • mehr als 30 % ihres Stroms aus Kohle erzeugen; - dabei sind, neue Kohlebergbau- oder Kohlekraftwerke zu entwickeln;
  • mindestens 30 % ihrer Einnahmen direkt aus der Gewinnung von Ölsanden erzielen;
  • zweckgerichtete (oder „dedizierte“) Infrastrukturtransportunternehmen für Kohle oder Ölsandprodukte sind, einschließlich Pipelines und Eisenbahntransportunternehmen;
  • mehr als 30 % ihrer Einnahmen aus dem Abbau von Ölschiefer erwirtschaften oder mehr als 30 % ihres Stroms aus Ölschiefer erzeugen;

Tabelle – Klimaindikatoren und andere Umweltbezogene Indikatoren

Spalte „Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen“


6. Intensität des Energieverbrauchs Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
6. Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
6. Herstellung
6. Versorgung mit Elektrizität, Gas, Dampf und Klimaanlagen
6. Wasserversorgung; Abwasserentsorgung; Abfallentsorgung und -beseitigung
6. Bauwesen
6. Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Krafträdern
6. Transport und Lager
6. Aktivitäten im Immobilienbereich

Tabelle – Indikatoren in den Bereichen Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung

10.Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen

Spalte „Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum“

    Im Umgang mit Kunden, Mitarbeitenden, Gesellschaftern, Lieferanten, der breiten Öffentlichkeit oder anderen Stakeholdern wollen wir die folgenden internationalen Best-Practice-Standards fördern, um mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu bewältigen:
  • Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: Umsetzung des Rahmenwerks der Vereinten Nationen „Schutz, Respekt und Abhilfe“
  • OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen
  • Globaler Pakt der Vereinten Nationen
[…]

Darüber hinaus wendet Zurich eine Ausschlusspolitik an, indem es nicht in Unternehmen investiert, die mit bestimmten Tätigkeiten verbunden sind, wie z. B.: Kontroverse Waffen: Wir investieren nicht in Unternehmen, die Landminen oder Streubomben herstellen, lagern, vertreiben, vermarkten oder verkaufen.

Tabelle – Indikatoren für Investitionen in Staaten und supranationale Organisation

16.Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen

Spalte „Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum

    Im Umgang mit Kunden, Mitarbeitenden, Gesellschaftern, Lieferanten, der breiten Öffentlichkeit oder anderen Stakeholdern wollen wir die folgenden internationalen Best-Practice-Standards fördern, um mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu bewältigen:
  • Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: Umsetzung des Rahmenwerks der Vereinten Nationen „Schutz, Respekt und Abhilfe“
  • OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen
  • Globaler Pakt der Vereinten Nationen
[…]

Darüber hinaus wendet Zurich eine Ausschlusspolitik an, indem es nicht in Unternehmen investiert, die mit bestimmten Tätigkeiten verbunden sind, wie z. B.: Kontroverse Waffen: Wir investieren nicht in Unternehmen, die Landminen oder Streubomben herstellen, lagern, vertreiben, vermarkten oder verkaufen.

3. Weitere Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Tabelle – Klimaindikatoren und andere Umweltbezogene Indikatoren

1.Investitionen in Unternehmen ohne Initiativen zur Verringerung der CO2-Emissionen

Spalte „Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum“


Zurich hat sich dazu verpflichtet, ihr Anlageportfolio bis 2050 emissionsfrei von CO2-Emissionen zu gestalten, was einem maximalen Temperaturanstieg von 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau entspricht. Für Investitionen in Aktien und Unternehmensanleihen wurden Zwischenziele hinsichtlich der CO2-Reduktion bis 2025 festgelegt.

Dabei haben wir uns ein CO2-Reduktionsziel unseres Wertpapierportfolios von 30% (metrische Tonnen CO2-Äquivalent pro investierter Million US-Dollar) bis 2025 gegenüber dem Basisjahr 2019 gesetzt. Das Emissionsziel steht im Einklang mit dem Ansatz der Zurich Gruppe (einheitliche Daten und Methodik). Daher beinhaltet die Kohlenstoffintensität keine Scope-3-Emissionen, wie sie in den RTS für PAIs gefordert werden.

    Darüber hinaus wendet Zurich eine Ausschlusspolitik an. Angesichts dieser Situation und als führendes Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit investiert Zurich in keine Unternehmen, die:
  • mehr als 30 % ihrer Einnahmen durch den Abbau von Kohle erzielen oder mehr als 20 Millionen Tonnen Kohle pro Jahr produzieren;
  • mehr als 30 % ihres Stroms aus Kohle erzeugen; - dabei sind, neue Kohlebergbau- oder Kohlekraftwerke zu entwickeln;
  • mindestens 30 % ihrer Einnahmen direkt aus der Gewinnung von Ölsanden erzielen;
  • zweckgerichtete (oder „dedizierte“) Infrastrukturtransportunternehmen für Kohle oder Ölsandprodukte sind, einschließlich Pipelines und Eisenbahntransportunternehmen;
  • mehr als 30 % ihrer Einnahmen aus dem Abbau von Ölschiefer erwirtschaften oder mehr als 30 % ihres Stroms aus Ölschiefer erzeugen;
3. Weitere Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Tabelle – Indikatoren in den Bereichen Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung

1. Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane

Spalte „Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum


    Im Umgang mit Kunden, Mitarbeitenden, Gesellschaftern, Lieferanten, der breiten Öffentlichkeit oder anderen Stakeholdern wollen wir die folgenden internationalen Best-Practice-Standards fördern, um mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu bewältigen:
  • Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: Umsetzung des Rahmenwerks der Vereinten Nationen „Schutz, Respekt und Abhilfe“
  • OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen
  • Globaler Pakt der Vereinten Nationen
[…]

Darüber hinaus wendet Zurich eine Ausschlusspolitik an, indem es nicht in Unternehmen investiert, die mit bestimmten Tätigkeiten verbunden sind, wie z. B.: Kontroverse Waffen: Wir investieren nicht in Unternehmen, die Landminen oder Streubomben herstellen, lagern, vertreiben, vermarkten oder verkaufen.

4.Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Im Moment liegt unser Fokus auf Maßnahmen zu folgenden Schwerpunkten: Ausschluss von Kohle, Ölsanden und Ölschiefer, Ausschluss von verbotenen und kontroversen Waffen und Einflussnahme im Rahmen der Mitwirkungspolitik. Eine genauere Ausführung dazu findet sich in den obenstehenden Tabellen zu Indikatoren für Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird.

5.Mitwirkungspolitik

Ein wichtiger Bestandteil unserer Strategie zur verantwortungsvollen Veranlagung ist die aktive Beteiligung an Unternehmensentscheidungen von Unternehmen, in welche wir investiert sind, insbesondere in Form unserer Mitwirkungspolitik. Zurich nennt diesen Ansatz „Active Ownership” (er umfasst Regelungen für eigene Stimmrechtsausübung und Stimmrechtsausübung für beauftragte Asset Manager – „Proxy Voting & Engagement”).

Im Rahmen der global geltenden Mitwirkungspolitik von Zurich versuchen wir – direkt und über die beauftragten Asset-Manager – Verbesserungen in der Unternehmenspraxis aktiv herbeizuführen und unsere Zielsetzungen zur Vermeidung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen zu verfolgen. Wir sind bestrebt, im Rahmen der Mitwirkungspolitik Transparenz herzustellen. Nähere Informationen sind unter Zurich’s Proxy Voting Policy & Guidelines sowie in Zurich’s Engagement Policy, welche sich im Appendix des Responsible Investment White Paper befindet, abrufbar. Diese finden sich referenziert unter www.zurich.at/nachhaltig-keit-bei-zurich.
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) 

1. Zusammenfassung

Viele der schädlichen Einflüsse, die Unternehmen oder Sachwerte auf die Umwelt, ihre Mitarbeitenden oder die Gemeinschaft, in denen sie tätig sind, haben können, können direkte oder indirekte finanzielle Risiken, das Risiko des Verlusts der Betriebsgenehmigung, Wettbewerbsnachteile oder den Verlust der Unterstützung von Kundinnen und Kunden oder der Gemeinschaft nach sich ziehen. Selbst bei verantwortungsvollen Investitionen können Interessenkonflikte zwischen den verschiedenen Nachhaltigkeitssäulen bestehen, die sich auch trotz größter Umsicht nicht auflösen lassen. So können beispielsweise Umweltschutzmaßnahmen wie Wiederaufforstung mit Einschränkungen der Waldnutzung für die lokale Bevölkerung einhergehen.

Executive Summary

2.Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren


Freiwillige Indikatoren
  • Investitionen in Unternehmen ohne Initiativen zur Verringerung der CO2-Emissionen     
  • Bodendegradation, Wüstenbildung, Bodenversiegelung
  • Natürliche Arten und Schutzgebiete
  • Entwaldung
    Indikatoren für Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Korruptions- und Bestechungsbekämpfung:
  • Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane
  • Anzahl der Verurteilungen und Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften

Tabelle – Klimaindikatoren und andere Umweltbezogene Indikatoren

1. Treibhausgasemissionen


Spalte „Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum“

Zurich hat sich dazu verpflichtet, ihr Anlageportfolio bis 2050 emissionsfrei von CO2-Emissionen zu gestalten, was einem maximalen Temperaturanstieg von 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau entspricht. Für Investitionen in Aktien und Unternehmensanleihen wurden Zwischenziele hinsichtlich der CO2-Reduktion bis 2025 festgelegt.

Dabei haben wir uns ein CO2-Reduktionsziel unseres Wertpapierportfolios von 30% (metrische Tonnen CO2-Äquivalent pro investierter Million US-Dollar) bis 2025 gegenüber dem Basisjahr 2019 gesetzt. Das Emissionsziel steht im Einklang mit dem Ansatz der Zurich Gruppe (einheitliche Daten und Methodik). Daher beinhaltet die Kohlenstoffintensität keine Scope-3-Emissionen, wie sie in den RTS für PAIs gefordert werden.

    Darüber hinaus wendet Zurich eine Ausschlusspolitik an. Angesichts dieser Situation und als führendes Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit investiert Zurich in keine Unternehmen, die:
  • mehr als 30 % ihrer Einnahmen durch den Abbau von Kohle erzielen oder mehr als 20 Millionen Tonnen Kohle pro Jahr produzieren;
  • mehr als 30 % ihres Stroms aus Kohle erzeugen; - dabei sind, neue Kohlebergbau- oder Kohlekraftwerke zu entwickeln;
  • mindestens 30 % ihrer Einnahmen direkt aus der Gewinnung von Ölsanden erzielen;
  • zweckgerichtete (oder „dedizierte“) Infrastrukturtransportunternehmen für Kohle oder Ölsandprodukte sind, einschließlich Pipelines und Eisenbahntransportunternehmen;
  • mehr als 30 % ihrer Einnahmen aus dem Abbau von Ölschiefer erwirtschaften oder mehr als 30 % ihres Stroms aus Ölschiefer erzeugen;
Weitere Informationen dazu finden sich in Kapitel 4.

Tabelle – Klimaindikatoren und andere Umweltbezogene Indikatoren

Spalte „Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen“


6a. Intensität des Energieverbrauchs Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
6b. Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
6c. Herstellung
6d. Versorgung mit Elektrizität, Gas, Dampf und Klimaanlagen
6e. Wasserversorgung; Abwasserentsorgung; Abfallentsorgung und -beseitigung
6f. Bauwesen
6g. Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Krafträdern
6h. Transport und Lager
6i. Aktivitäten im Immobilienbereich

Tabelle – Indikatoren in den Bereichen Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung

10.Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen

Spalte „Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum“

    Im Umgang mit Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden, Gesellschaftern, Lieferantinnen und Lieferanten, der breiten Öffentlichkeit oder anderen Stakeholdern wollen wir die folgenden internationalen Best-Practice-Standards fördern, um mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu bewältigen:
  • Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: Umsetzung des Rahmenwerks der Vereinten Nationen „Schutz, Respekt und Abhilfe“
  • OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen
  • Globaler Pakt der Vereinten Nationen

[…]

Darüber hinaus wendet Zurich eine Ausschlusspolitik an, indem es nicht in Unternehmen investiert, die mit bestimmten Tätigkeiten verbunden sind, wie z. B.: Kontroverse Waffen: Wir investieren nicht in Unternehmen, die Landminen oder Streubomben herstellen, lagern, vertreiben, vermarkten oder verkaufen.

Weitere Informationen dazu finden sich in Kapitel 4. 

Tabelle – Indikatoren für Investitionen in Staaten und supranationale Organisation

16.Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen

Spalte „Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum

    Im Umgang mit Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden, Gesellschaftern, Lieferantinnen und Lieferanten, der breiten Öffentlichkeit oder anderen Stakeholdern wollen wir die folgenden internationalen Best-Practice-Standards fördern, um mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu bewältigen:
  • Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: Umsetzung des Rahmenwerks der Vereinten Nationen „Schutz, Respekt und Abhilfe“
  • OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen
  • Globaler Pakt der Vereinten Nationen

[…]

Darüber hinaus wendet Zurich eine Ausschlusspolitik an, indem es nicht in Unternehmen investiert, die mit bestimmten Tätigkeiten verbunden sind, wie z. B.: Kontroverse Waffen: Wir investieren nicht in Unternehmen, die Landminen oder Streubomben herstellen, lagern, vertreiben, vermarkten oder verkaufen.

Weitere Informationen dazu finden sich in Kapitel 4. 

3. Weitere Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Tabelle – Klimaindikatoren und andere Umweltbezogene Indikatoren

1.Investitionen in Unternehmen ohne Initiativen zur Verringerung der CO2-Emissionen

Spalte „Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum“


Zurich hat sich dazu verpflichtet, ihr Anlageportfolio bis 2050 emissionsfrei von CO2-Emissionen zu gestalten, was einem maximalen Temperaturanstieg von 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau entspricht. Für Investitionen in Aktien und Unternehmensanleihen wurden Zwischenziele hinsichtlich der CO2-Reduktion bis 2025 festgelegt.

Dabei haben wir uns ein CO2-Reduktionsziel unseres Wertpapierportfolios von 30% (metrische Tonnen CO2-Äquivalent pro investierter Million US-Dollar) bis 2025 gegenüber dem Basisjahr 2019 gesetzt. Das Emissionsziel steht im Einklang mit dem Ansatz der Zurich Gruppe (einheitliche Daten und Methodik). Daher beinhaltet die Kohlenstoffintensität keine Scope-3-Emissionen, wie sie in den RTS für PAIs gefordert werden.

    Darüber hinaus wendet Zurich eine Ausschlusspolitik an. Angesichts dieser Situation und als führendes Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit investiert Zurich in keine Unternehmen, die:
  • mehr als 30 % ihrer Einnahmen durch den Abbau von Kohle erzielen oder mehr als 20 Millionen Tonnen Kohle pro Jahr produzieren;
  • mehr als 30 % ihres Stroms aus Kohle erzeugen; - dabei sind, neue Kohlebergbau- oder Kohlekraftwerke zu entwickeln;
  • mindestens 30 % ihrer Einnahmen direkt aus der Gewinnung von Ölsanden erzielen;
  • zweckgerichtete (oder „dedizierte“) Infrastrukturtransportunternehmen für Kohle oder Ölsandprodukte sind, einschließlich Pipelines und Eisenbahntransportunternehmen;
  • mehr als 30 % ihrer Einnahmen aus dem Abbau von Ölschiefer erwirtschaften oder mehr als 30 % ihres Stroms aus Ölschiefer erzeugen;

Weitere Informationen dazu finden sich in Kapitel 4. 

3. Weitere Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Tabelle – Indikatoren in den Bereichen Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung

1. Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane

Spalte „Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum


    Im Umgang mit Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden, Gesellschaftern, Lieferantinnen und Lieferanten, der breiten Öffentlichkeit oder anderen Stakeholdern wollen wir die folgenden internationalen Best-Practice-Standards fördern, um mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu bewältigen:
  • Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: Umsetzung des Rahmenwerks der Vereinten Nationen „Schutz, Respekt und Abhilfe“
  • OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen
  • Globaler Pakt der Vereinten Nationen

[…]

Darüber hinaus wendet Zurich eine Ausschlusspolitik an, indem es nicht in Unternehmen investiert, die mit bestimmten Tätigkeiten verbunden sind, wie z. B.: Kontroverse Waffen: Wir investieren nicht in Unternehmen, die Landminen oder Streubomben herstellen, lagern, vertreiben, vermarkten oder verkaufen.

Weitere Informationen dazu finden sich in Kapitel 4. 

4.Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Im Moment liegt unser Fokus auf Maßnahmen zu folgenden Schwerpunkten: Ausschluss von Kohle, Ölsanden und Ölschiefer, Ausschluss von verbotenen und kontroversen Waffen und Einflussnahme im Rahmen der Mitwirkungspolitik. Eine genauere Ausführung dazu findet sich in den obenstehenden Tabellen zu Indikatoren für Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, und auf unserer Website.

5.Mitwirkungspolitik

Ein wichtiger Bestandteil unserer Strategie zur verantwortungsvollen Veranlagung ist die aktive Beteiligung an Unternehmensentscheidungen von Unternehmen, in welche wir investiert sind, insbesondere in Form unserer Mitwirkungspolitik. Zurich nennt diesen Ansatz „Active Ownership” (er umfasst Regelungen für eigene Stimmrechtsausübung und Stimmrechtsausübung für beauftragte Asset Manager – „Proxy Voting & Engagement”).

Im Rahmen der global geltenden Mitwirkungspolitik von Zurich versuchen wir – direkt und über die beauftragten Asset-Manager – Verbesserungen in der Unternehmenspraxis aktiv herbeizuführen und unsere Zielsetzungen zur Vermeidung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen zu verfolgen. Wir sind bestrebt, im Rahmen der Mitwirkungspolitik Transparenz herzustellen. Nähere Informationen sind unter Zurich’s Proxy Voting Policy & Guidelines sowie in Zurich’s Engagement Policy, welche sich im Appendix des Responsible Investment White Paper befindet, abrufbar. Diese finden sich referenziert auf unserer Website unter Responsible Investment.


PAI-Statement: Gegenüberstellung Zahlen (Aktualisierung per 21. Februar 2024)

Update: 21. Februar 2024