Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft


 

Rechtsschutz-Versicherung

ACHTUNG: Hier finden Sie nur ausgewählte und besonders wichtige Informationen zu unserem Versicherungsprodukt in verkürzter, zusammenfassender und schlagwortartiger Form sowie in einfacher Sprache.

Die vollständigen vertraglichen und vorvertraglichen Informationen zu Ihrer Versicherung finden Sie

  • in den vereinbarten Versicherungsbedingungen
  • in der Versicherungspolizze
  • im Versicherungsantrag
  • in einem verbindlichen Zurich Offert

Um welche Versicherung handelt es sich: Rechtsschutz-Versicherung für den Privatbereich


 

Was ist versichert?

  • Im Rahmen der Versicherungssumme die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherten
  • Die Übernahme der dabei entstehenden Kosten.


 

Zurich ersetzt

  • Das gesetzlich vorgeschriebene Honorar des Rechtsanwalts des Versicherungsnehmers,
  • Gerichtsgebühren,
  • Gerichtlich/Verwaltungsbehördlich auferlegte Vorschüsse für Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen,
  • Im Zivilprozess die Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Zahlung verpflichtet ist
  • Vorschussweise die Strafkaution im Ausland
  • Kosten einer Mediation
  • Kosten des Rechtsanwalts bei außergerichtlichen Tatausgleich (Diversion)

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die jeweils vereinbarten Risiken (Rechtsgebiete) aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson. Diese können sein:

  • Fahrzeug-Rechtsschutz
  • Lenker-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
  • Sozialversicherungs-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
  • Rechtsschutz für Familienrecht
  • Rechtsschutz für Erbrecht


 

Was ist nicht versichert?

Interessenswahrnehmung im Zusammenhang mit

  • Der Errichtung/Veränderung von Gebäuden/Grundstücken, sowie deren Kauf, Verkauf oder Finanzierung
  • Der Anlage von Vermögen
  • Scheidungssachen
  • Ereignissen, die auf allmähliche Einwirkungen zurückzuführen sind
  • Bestimmten Rechtsgebieten, wie etwa dem Vereinsrecht
  • Bestimmten Verträgen, wie etwa Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, Rechtsschutz-Versicherungsverträgen der Zurich oder mit Spiel- und Wettverträgen, Gewinnzusagen
  • Bewilligung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen des Versicherungsnehmers durch staatliche Behörden
  • Streitigkeiten mehrerer Versicherungsnehmer desselben Rechtsschutzversicherungsvertrages untereinander, mitversicherter Personen untereinander und mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer
  • Vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführten Versicherungsfällen
  • Krieg, inneren Unruhen, Terror, u.ä.
  • Katastrophen, Atomenergie, Gentechnik, elektromagnetischen Feldern, Asbest


 

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Die Leistungen des Versicherers sind pro Versicherungsfall begrenzt:

  • Mit der vereinbarten Versicherungssumme bzw. den vereinbarten Höchstbeträgen (wie z.B. für Exekutionen)
  • Unter Berücksichtigung eines vereinbarten Selbstbehalts

Darüber hinaus übernimmt der Versicherer keine Kosten

  • Für Versicherungsfälle, welche vor Ablauf einer Wartefrist eingetreten sind
  • Im Strafverfahren bei Bagatellstrafen
  • Im Verkehrsbereich bei Fahrerflucht, Beeinträchtigung durch Alkoholisierung oder Suchtgift, sowie fehlender Lenkberichtigung
  • Für Fälle aus selbstständiger und freiberuflicher Tätigkeit


 

Wo bin ich versichert?

Der Versicherungsschutz besteht im Fahrzeug- und Lenker-Rechtsschutz, sowie im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz in Europa (im geographischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren, wenn sowohl der Versicherungsfall als auch die Interessenwahrnehmung dort stattfinden.

In den übrigen Fällen ist die Interessenswahrnehmung jedoch nur in Österreich versichert.


 

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Zurich muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
  • Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahrerhöhung ist dem Versicherer zu melden.
  • An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Originalbelege zu überlassen.


 

Wann und wie zahle ich?

Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.

Wie: Mit Bankeinzug oder Selbst-Überweisung (bei der Bank oder online) – wie vereinbart.


 

Wann beginnt und endet die Deckung?


 

Beginn:

  • Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. Einen sofortigen Versicherungsschutz müssen Sie ausdrücklich mit Zurich vereinbaren.


 

Ende:

  • Vertragsdauer mindestens 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet nach Vertragsablauf nur, wenn Sie kündigen oder die Zurich den Vertrag kündigt.
  • Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung.


 

Wie kann ich den Vertrag kündigen?


 

Verbraucher:

  • Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres (bzw. zu einem allfälligen früheren Ende der Vertragslaufzeit) kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.
  • Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.


 

Unternehmer:

  • Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.

Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden.


 

Gleiche Ansprache für alle

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir unseren Texten die männliche Form. Selbstverständlich bezieht sich die Ansprache auf Personen aller Geschlechter.

Stand: 03/2025, 02_AK1 2025