Zwei Männer diskutieren und lachen dabei | Zurich Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung: Sicherheit und Schutz für Ihr Zuhause und Ihre Familie

  • Jetzt 5% bei Online-Abschluss sparen
  • Schutz vor Schadenersatzzahlungen versicherbar

Was ist eine Privathaftpflichtversicherung und warum ist sie wichtig?

Wenn Sie durch Gefahren des täglichen Lebens Menschen, Tieren oder Sachen Schaden zufügen, so haften Sie für die daraus entstehenden Kosten. Die Privathaftpflichtversicherung der Zurich springt bei Schadenersatzforderungen gegen Sie ein und wendet den finanziellen Verlust ab.

Die Highlights – jetzt mit 5% Rabatt bei Online Abschluss*

  • 5% sparen bei Online-Abschluss
  • Prämienfrei in Kombination mit der Haushaltsversicherung  oder Eigenheimversicherung
  • Auch Schadenersatzansprüche von Angehörigen und Tätigkeitsschäden versicherbar
  • Gültig in Europa (im geografischen Sinn) oder weltweit bei der erweiterten Privathaftpflichtversicherung

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Wer ist versichert?

  • Sie als Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin
  • Ihr Partner/Ihre Partnerin, im gemeinsamen Haushalt lebend
  • Ihre minderjährigen Kinder bzw. generell Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (bei Abschluss einer reinen Privathaftpflichtversicherung) bzw. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (bei Abschluss im Rahmen einer Haushaltsversicherung). Dies gilt solange sie weder über einen eigenen Haushalt noch über ein eigenes Einkommen verfügen.
  • Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages häusliche Arbeiten im Haushalt verrichten (z.B. Reinigungskraft). Nicht versichert sind Arbeitsunfälle nach dem Sozialversicherungsgesetz sowie reine Gefälligkeitsdienste.
  • Optional können Sie bei der Privathaftpflicht im Rahmen der Haushaltsversicherung auch alle anderen Personen, die an der Haushaltsadresse behördlich gemeldet sind, versichern.

Ausgeschlossen sind Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander.

Was ist versichert?

Unsere Privathaftpflichtversicherung bewahrt Sie davor, aus Ihrem Privatvermögen Schadenersatz und Schmerzengeld zahlen zu müssen. Wir schützen Sie auch vor unberechtigten Forderungen. Sollte es zu einer gerichtlichen Klärung der Schuldfrage kommen, zahlen wir Ihren Rechtsbeistand und die Prozesskosten.

Die private Haftpflichtversicherung bietet Schutz bei Personenschäden, Sachschäden und eventuell daraus resultierenden Vermögensschäden:

  • Schäden an Personen
    Personenschäden sind alle Schäden, bei denen durch Ihr Verschulden Personen verletzt werden, denkbar z.B. beim Sport. Die Privathaftpflicht gilt übrigens nicht bei Schäden, die Sie als Kfz-Lenker oder Lenkerin verursachen. Dafür sollten Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto oder Motorrad abschließen.
  • Sachschäden
    Wenn Dinge durch Ihr Verschulden beschädigt oder zerstört werden, spricht man von einem Sachschaden. Ein Beispiel: Sie besuchen Freunde und verbrennen mit Ihrer Zigarette Sofa oder Teppich. Achtung: Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sowie Tätigkeitsschäden sind ausgeschlossen!

Wo genau gilt der Versicherungsschutz?

Die Haftpflichtversicherung gilt in Europa im geografischen Sinn sowie in Grönland, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira, den Azoren und in den asiatischen Gebieten der Türkei.

Bei der erweiterten Privathaftpflichtversicherung gilt ein weltweiter Schutz.

Erweiterte private Haftpflichtversicherung

Zur Verbesserung des Versicherungsschutzes empfehlen wir den Abschluss einer "erweiterten" Privathaftpflicht mit einer Versicherungssumme von 1,5 Mio. Euro oder 2,5 Mio. Euro. Diese versichert zusätzlich:

  • Schadenersatzansprüche von Angehörigen (Verwandte in gerader auf- und absteigender Linie, Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern, im gemeinsamen Haushalt lebende Geschwister). Ausgeschlossen sind Ansprüche der Ehegatten untereinander und Ansprüche der minderjährigen Kinder.
  • Schadenersatzverpflichtungen aus der Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten sowie des darin befindlichen Inventars. Das Mietverhältnis darf maximal einen Monat dauern. Ein Beispiel: Sie verschütten im Urlaub Rotwein auf dem Hotelzimmerteppich.
  • Versichert sind Schadenersatzverpflichtungen an Dritte aus der Beschädigung von Sachen infolge ihrer Benützung (Tätigkeitsschäden). Nicht mitversichert sind Schäden, wenn die Sachen von der Versicherungsnehmerin, dem Versicherungsnehmer oder von mitversicherten Personen entliehen, gemietet, in Verwahrung genommen oder einer Reparatur unterzogen wurden.

Ausgeschlossen sind Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander.

Tierhaftpflichtversicherung für Hund oder Pferd

Auf Wunsch können Sie bei Zurich auch eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund oder Ihr Pferd abschließen. Folgende Möglichkeiten bieten wir an:

Ausgeschlossen sind Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander.

Weitere Informationen finden Sie auf den Überblickseiten zu den Themen Hundehaftpflichtversicherung und Pferdehaftpflichtversicherung.

Häufig gestellte Fragen

Wo gilt die Haftpflichtversicherung und wer ist eigentlich versichert? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.


Wo gilt die Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung gilt in Europa im geografischen Sinn sowie in Grönland, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira, den Azoren und in den asiatischen Gebieten der Türkei.


Werden auch Schäden an meinem Eigentum ersetzt?

Nein. Eine Haftpflichtversicherung sichert Sie vor den Schadenersatzforderungen Dritter bzw. Fremder ab. Entsteht jedoch Schaden an Ihren eigenen Sachen, so besteht keine Deckung. Bespiel in der Hundehaftpflicht: Ihr versicherter Hund wirft in Ihrer Wohnung Ihren eigenen Fernseher um. Solche Schäden werden nicht ersetzt.


Ab wann kann ich eine Versicherung selbst abschließen?

Ein Abschluss einer Versicherung ist theoretisch ab 14 Jahren möglich. Jedoch bedarf es bis 18 Jahre der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.


Gibt es eine Altersbeschränkung bei Tieren?

Tiere jeden Alters können bei der Tierhaftpflichtversicherungen von Zurich versichert werden.


Was ist ein Tätigkeitsschaden?

Versichert sind Schadenersatzverpflichtungen an Dritte aus der Beschädigung von Sachen infolge ihrer Benützung.

Nicht mitversichert sind Schäden, wenn die Sachen von der Versicherungsnehmerin, dem Versicherungsnehmer oder von mitversicherten Personen entliehen, gemietet, in Verwahrung genommen oder einer Reparatur unterzogen wurden. Beispiel: Sie leihen sich unentgeltlich einen Schubkarren zum Abtransport von Bauschutt von Ihrem Nachbarn aus. Dieser wird dabei kaputt.


Was ist ein Mietsachschaden?

Versichert sind Schadenersatzverpflichtungen aus der Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten sowie des darin befindlichen Inventars für Mietverhältnisse bis zu einem Monat. Beispiel: Sie verschütten im Urlaub Rotwein auf dem Hotelzimmerteppich.


Sind auch Lebenspartner und deren Kinder versichert?

Auch Lebenspartner und deren minderjährige Kinder sind versichert, solange diese im gleichen Haushalt wie der oder die Versicherungsnehmende lebend sind.


Wird in der Tierhaftpflicht zwischen Rassen unterschieden?

Nein. Es gibt im Versicherungsschutz sowie bei der Prämie bei Zurich keine Unterscheidung zwischen den einzelnen Rassen.

Download zur Rechtsschutzversicherung

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Haftpflichtversicherung als Download. Ihre persönlichen Verträge und Dokumente sind für Sie in unserem Kundenportal hinterlegt.

Der Abschluss ist genauso abgelaufen, wie ich mir das vorstelle. Unkompliziert, schnell, online.

Norbert H. aus Wien

Zurich Kunde

Wir sind ausgezeichnet

Wir freuen uns regelmäßig über Auszeichnungen für unsere Versicherungen und Services.

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* 5 % Rabatt berechnen sich bei Online-Neuabschluss von der Prämie und beziehen sich auf die laufende Prämie über die gesamte Laufzeit des Vertrages. Der Rabatt wird im Rechner automatisch berücksichtigt. Die Aktion gilt bis zum 31.12.2025. Laufende Verträge sind von der Aktion ausgeschlossen.