
Einkommens-Absicherung
Wenn Sie nicht mehr arbeiten können
Gesundheitliche Probleme tauchen oft plötzlich und überraschend auf. Laut Statistik muss in Österreich eine von fünf Personen deswegen vorzeitig aufhören zu arbeiten. Das Geld wird dann rasch knapp. Auch die geplante Vorsorge für die Familie, die Rückzahlung eines Kredits und die Pension sind in Gefahr. Mit der richtigen Absicherung können Sie sich vor diesen Risiken schützen.
So geht's weiter
Was ist eine Berufsunfähigkeits-Vorsorge?
Die Berufsunfähigkeits-Vorsorge zahlt, wenn Sie infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder Kräfteverfalls berufsunfähig sind. Das heißt, Sie können Ihren Beruf voraussichtlich sechs Monate lang zu mindestens 50 % nicht ausüben. Auch ein bestimmtes Maß an Pflegebedürftigkeit gilt als versicherte Berufsunfähigkeit. Der Versicherungsschutz ist weltweit gültig. Es kann aber sein, dass Sie in Österreich ärztlich untersucht werden müssen.
90 % der Fälle sind krankheitsbedingt
Die Auslöser für Berufsunfähigkeit sind vielfältig und das Risiko wird stark unterschätzt. Heutzutage sind die Hauptursachen für Berufsunfähigkeit auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. Unfälle hingegen machen nur einen geringen Anteil von etwa 10 % aus.
Wer ist besonders gefährdet?
- Personen mit höheren Einkommen sowie Selbstständige
Gerade bei höheren Einkommen ist die Differenz zwischen aktivem Einkommen und einer staatlichen Berufsunfähigkeitspension besonders groß. - Junge Menschen/Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger
Jüngere Personen haben meist noch nichts angespart und nur wenige Beitragsjahre. Hinzu kommt, dass in den allerersten Jahren der Berufstätigkeit überhaupt kein Anspruch auf eine staatliche Leistung besteht. - Personen ohne Berufsschutz
Für bestimmte Berufsgruppen (z.B. bei ungelernten Arbeitskräften) besteht kein Berufsschutz.
- Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer
Auch wenn das Einkommen nicht mehr gesichert ist, muss die Leasing- oder Kreditrate weiterbezahlt werden.
Was ist eine Grundfähigkeits-Vorsorge?
Mit der Grundfähigkeits-Vorsorge sind Sie optimal abgesichert, damit es finanziell weitergeht, wenn der Körper nicht mehr kann. Bereits bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten* oder bei Eintritt einer der versicherten Beeinträchtigungen erhalten Sie eine monatliche Rente*, wenn der Verlust oder die Beeinträchtigung für mindestens sechs Monate vorliegt. Die Frage, ob Sie im Leistungsfall noch weiterarbeiten können oder wollen, spielt keine Rolle. Die Rente wird so lange gezahlt, wie die Beeinträchtigung besteht.
Versichert sind folgende Grundfähigkeiten bzw. Beeinträchtigungen:
- Verlust des Sehens
- Verlust des Sprechens
- Verlust des Hörens
- Verlust des Gebrauchs einer Hand
- Verlust des Gebrauchs beider Arme
- Verlust des Gebrauchs der Beine
- Verlust der Grundfähigkeit sich zu knien oder zu bücken
- Verlust der Eignung, ein Auto zu fahren
- Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit
- Gerichtliche Anordnung der Betreuung, Pflegebedürftigkeit
- Geistige Leistungsfähigkeit
- Gleichgewicht
- Armgebrauch
- Greifen und Halten
- Heben und Tragen
- Sitzen
- Knien und Bücken
- Treppensteigen
- Gehen
- Stehen
- Sehen
- Bildschirmarbeit
- Hören
- Sprechen
- Handgebrauch
- Schreiben
- Tastaturbenutzung
- Nutzung Smartphone
- Autofahren
- Fahrradfahren
- Nutzung ÖPNV/ÖPFV (Öffentlicher Personal Nah- und Fernverkehr)
- Pflegebedürftigkeit
- Gerichtliche Anordnung der Betreuung
Warum sollte man Grundfähigkeiten absichern?
Fähigkeiten wie Gehen, Bücken oder der Gebrauch der Hände sind für uns selbstverständlich. Doch was ist, wenn Sie diese Fähigkeiten zum Beispiel durch Krankheit oder Unfall verlieren?
Fehlt Ihnen eine der so genannten „Grundfähigkeiten“, verändert dies Ihr heutiges Leben. Damit Sie zum Beispiel Reha- oder Pflegemaßnahmen* oder den Umbau Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung finanzieren können, sichern Sie sich mit der Grundfähigkeits-Versicherung von Zurich ab. Dieser garantiert Ihnen ein geregeltes monatliches Einkommen.
* Einzelheiten ergeben sich aus unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Absicherung von Grundfähigkeiten.
Was ist die Ausbildungs-Vorsorge für Schüler und Schülerinnen?
Die Ausbildungs-Vorsorge ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder ab 10 Jahren. Denn „Schüler sein“ zählt als Beruf. Sie bietet auch im späteren Berufsleben eine Absicherung vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.
Wird ein Kind berufsunfähig, kann das Auswirkungen auf das gesamte Familienleben haben. Für die Betreuung des Kindes muss dann möglicherweise ein Elternteil seine Arbeitszeit reduzieren oder seinen Beruf ganz aufgeben. Dazu kommen oft auch zusätzliche finanzielle Herausforderungen, z. B. für Therapien oder Privatlehrer.
- Die Ausbildungs-Vorsorge zahlt, wenn der Versicherte infolge von Krankheit oder Unfall voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen nicht mehr in der Lage ist, dem zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50% nachzugehen.
- Der Schutz gilt weltweit, unabhängig davon, wo der Versicherungsfall eintritt, 24 Stunden täglich, auch in der Freizeit.
- Ihr Schutz wächst mit. Sollte Ihr Absicherungsbedarf später steigen, kann Ihr Versicherungsschutz jederzeit erhöht werden. Das geht unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsfragen.
Außerdem sind folgende zehn Grundfähigkeiten versichert:
- Sensorische Fähigkeiten: Sehen, Hören, Sprechen
- Motorische Fähigkeiten: Armgebrauch, Greifen und Halten, Schreiben, Tastaturgebraucht
- Fähigkeiten der Mobilität: Gehen, Treppensteigen, Sitzen
Der Abschluss ist genauso abgelaufen, wie ich mir das vorstelle. Unkompliziert, schnell, online.
Wir sind ausgezeichnet
Wir freuen uns regelmäßig über Auszeichnungen für unsere Versicherungen und Services.




Wir sind persönlich für Sie da.
Gerne klären wir all Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch und machen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
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