Wartefristen in der Rechtsschutz-Versicherung
Für Rechtsschutz-Versicherungen gelten bestimmte Wartefristen und zeitliche Risikoausschlüsse. Das bedeutet, es besteht kein Versicherungsschutz für Schadenfälle, die während bzw. vor Ende dieser Frist eingetreten sind.
Unter die Wartefristen fallen in der Regel einzelne Rechtsbereiche, die wir für unser aktuelles Produkt übersichtlich dargestellt haben:
Inhalt
Übersicht Wartefristen
- Kfz-Rechtsschutz – keine Wartefrist
- Lenker-Rechtsschutz – keine Wartefrist
- Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz – keine Wartefrist
- Ausfallsversicherung – keine Wartefrist
- Arbeitsgerichts-Rechtsschutz – Wartefrist 3 Monate
- Sozialversicherungs-Rechtsschutz – Wartefrist 3 Monate
- Beratungs-Rechtsschutz – Wartefrist 3 Monate
- Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz – Wartefrist 3 Monate
- Grundstückeigentum und Miete-Rechtsschutz – Wartefrist 3 Monate
- Erb-Rechtsschutz – Wartefrist 6 Monate
Zeitlicher Risikoausschluss 12 Monate - Familien-Rechtsschutz – Wartefrist 6 Monate
Zeitlicher Risikoausschluss 9 bzw. 12 Monate - Steuer-Rechtsschutz – Wartefrist 3 Monate
Daten-Rechtsschutz – Wartefrist 3 Monate