Wartefristen in der Rechtsschutz-Versicherung

Für Rechtsschutz-Versicherungen gelten bestimmte Wartefristen und zeitliche Risikoausschlüsse. Das bedeutet, es besteht kein Versicherungsschutz für Schadenfälle, die während bzw. vor Ende dieser Frist eingetreten sind.

Unter die Wartefristen fallen in der Regel einzelne Rechtsbereiche, die wir für unser aktuelles Produkt übersichtlich dargestellt haben:

 

Übersicht Wartefristen

  • Kfz-Rechtsschutz – keine Wartefrist
  • Lenker-Rechtsschutz – keine Wartefrist
  • Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz – keine Wartefrist
  • Ausfallsversicherung – keine Wartefrist
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz – Wartefrist 3 Monate
  • Sozialversicherungs-Rechtsschutz – Wartefrist 3 Monate
  • Beratungs-Rechtsschutz – Wartefrist 3 Monate
  • Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz – Wartefrist 3 Monate
  • Grundstückeigentum und Miete-Rechtsschutz – Wartefrist 3 Monate
  • Erb-Rechtsschutz – Wartefrist 6 Monate
    Zeitlicher Risikoausschluss 12 Monate
  • Familien-Rechtsschutz – Wartefrist 6 Monate
    Zeitlicher Risikoausschluss 9 bzw. 12 Monate
  • Steuer-Rechtsschutz – Wartefrist 3 Monate
  • Daten-Rechtsschutz – Wartefrist 3 Monate

     

Hinweis

Dieses Dokument dient allein Ihrer Information und Werbung. Es ersetzt keine umfassende Beratung. Die Informationen wurden sorgfältig erstellt, wir übernehmen aber keine Garantie für Vollständigkeit. Es fehlen daher wichtige Informationen für eine wohlinformierte Kaufentscheidung.

Aus den Informationen lassen sich keine Rechtsansprüche gegenüber Zurich ableiten. Rechtlich verbindlich sind die gültigen Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblätter und die mit Ihnen getroffenen schriftlichen Vereinbarungen.

Stand: April 2026