Frau setzt Motorradhelm auf

Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad

  • Jetzt 5% bei Online-Abschluss sparen*
  • Bis zu 30% Winternachlass

Wozu brauche ich eine Haftpflichtversicherung für mein Zweirad?

Ein Blechschaden kann schnell passieren. Mit der Haftpflichtversicherung sichern Sie sich ab – individuell nach Ihren Bedürfnissen. Übernommen werden Schäden, die durch Ihr Motorrad oder Moped an anderen Fahrzeugen, Personen etc. verursacht werden.

Die Highlights - jetzt mit 5% Rabatt bei Online Abschluss*

  • Bis zu 30% Winternachlass bei Verzicht auf Kennzeichenhinterlegung 
  • Ergänzende Haftpflichtleistung für Leihmotorräder im europäischen Ausland 
  • Auf Nummer sicher gehen mit einer Versicherungssumme von bis zu 25 Millionen Euro

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Persönliche Beratung

Was ist bei der Motorradhaftpflichtversicherung versichert?

Versichert sind bis zur gewählten Versicherungssumme:

  • Die Bezahlung von Schäden, die durch Ihr Zweirad verursacht wurden.
  • Die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen gegen Sie. 
    Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt 7,76 Mio. EUR. Bei Zurich können Sie auf Nummer sicher gehen und eine Versicherungssumme von bis zu EUR 25 Millionen wählen.
  • Zusätzlich versichert: Ergänzende Haftpflichtleistung für Leihmotorräder im europäischen Ausland

Versichert sind Zweirad-Eigentümer/in, -Halter/in, -Lenker/in, Aufsassen und Einweisende.

Was ist nicht versichert?

  • Schäden an beförderten Gegenständen (z.B. Handy, Stereoanlage) 
  • Schäden am eigenen Fahrzeug (dafür empfehlen wir die Kaskoversicherung
  • Verteidigung in Straf- und Verwaltungsstrafverfahren (dafür empfehlen wir die Rechtsschutzversicherung
  • Durch Verkehrsunfall verursachte Personenschäden des Lenkers (dafür empfehlen wir die Unfallversicherung

Wie funktioniert der Winternachlass?

Viele Biker hinterlegen im Winter ihr Kennzeichen bei der Zulassungsstelle, weil sie ohnehin nicht fahren und so Versicherung und Steuer sparen. Wenn Sie aber auch im Winter einen warmen Tag für eine Ausfahrt nützen möchten, bietet sich der Winternachlass an. Sie sparen bis zu 30% auf die Versicherung und können Ihr Motorrad oder Moped das ganze Jahr über benützen, da der Haftpflichtschutz aufrecht bleibt. Allerdings gibt es bei anderen Versicherungsbausteinen Einschränkungen.

  • Haftpflichtversicherung: Sie haben ganzjährig vollen Haftpflichtschutz. 
  • Kaskoversicherung: Von November bis Februar gilt der Schutz nur für Versicherungsfälle in der Garage oder auf dem Abstellplatz. 
  • Für eine eventuelle Insassenunfallversicherung besteht kein Versicherungsschutz von November bis Februar. 
  • Sollten Sie das Kennzeichen Ihres Motorrades trotz Winternachlasses hinterlegen, so ist dies grundsätzlich möglich, wenn auch ohne zusätzlichen Prämiennachlass. Eine Rückvergütung der Kfz-Steuer ist ab dem 47. Tag der Hinterlegung gegeben.

Nicht vergessen: Mit dem Winternachlass ersparen Sie sich auch alle administrativen Schritte der Kennzeichenhinterlegung!

Die Auswirkung des Winternachlasses können Sie ganz einfach in unserem Versicherungsrechner berechnen oder im Rahmen einer persönlichen Beratung zeigen lassen:

Wo gilt die Motorrad-Haftpflichtversicherung?

  • In Europa im geografischen Sinne.
  • Die Internationale Versicherungskarte erhalten Sie bei Zurich kostenlos zugesandt. Damit profitieren Sie von einem erweiterten kostenlosen Versicherungsschutz in der gesamten Türkei (europäischer & asiatischer Teil), Marokko und Tunesien.

Ab wann gilt die Versicherung?

Mit Erhalt der Polizze oder zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Prämie muss innerhalb von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn eingezahlt werden, sonst erlischt der Versicherungsschutz!

Vertragsdauer ist ein Jahr, falls nicht gekündigt wird, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung ist möglich zum Vertragsablauf (Frist: 1 Monat vorher), bei Verkauf des Fahrzeugs, nach einem Schadensfall, bei Prämienerhöhung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Internationale Versicherungskarte?

Die Internationale Versicherungskarte (früher „Grüne Karte“) sollte bei Auslandsreisen mit dem Motorrad immer an Bord sein. Der internationale Versicherungsnachweis ist zwar in vielen Hauptreiseländern nicht mehr Pflicht, im Falle eines Unfalls leistet er aber nützliche Dienste.

Mit der Versicherungskarte können Sie international nachweisen, dass Sie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. In den meisten europäischen Staaten ist das amtliche Fahrzeugkennzeichen als Nachweis einer gültigen Versicherung ausreichend, in manchen Ländern ist das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte gesetzlich vorgeschrieben.

Sind Mitfahrende in der Haftpflicht auch versichert?

Alle berechtigten Insassen und Insassinnen (das bedeutet, alle mit dem Einverständnis des Eigentümers oder der Eigentümerin beförderten Personen) außer dem Lenker bzw. der Lenkerin selbst, sind bis zur gewählten Versicherungssumme der Motorradhaftpflicht versichert.

Zusätzlichen Schutz, auch für den Lenker oder die Lenkerin, bietet die Insassenunfallversicherung.

Der Abschluss ist genauso abgelaufen, wie ich mir das vorstelle. Unkompliziert, schnell, online.

Norbert H. aus Wien

Zurich Kunde

Wir sind ausgezeichnet

Wir freuen uns regelmäßig über Auszeichnungen für unsere Versicherungen und Services.

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Österreichisches Umweltzeichen für nachhaltige FinanzprodukteFür die nachhaltig fondsgebundene Lebensversicherung Zurich For Future Invest
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Zurich Berater Hubert Mittermayr

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Gerne klären wir all Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch und machen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

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Die Unterlagen zu dieser Versicherung finden Sie auf der Übersichtsseite zur Motorradversicherung. 

* 5 % Rabatt berechnen sich bei Online-Neuabschluss von der Prämie und beziehen sich auf die laufende Prämie über die gesamte Laufzeit des Vertrages. Der Rabatt wird im Rechner automatisch berücksichtigt. Die Aktion gilt bis zum 31.12.2025. Laufende Verträge sind von der Aktion ausgeschlossen.