Versicherungspflicht für E-Mopeds

Auto & VerkehrBlog1. September 2026

Ab dem 1. Oktober 2026 gelten E-Mopeds in Österreich rechtlich als Kraftfahrzeuge. Vorher offiziell als Fahrräder unterwegs, sind sie jetzt versicherungspflichtig. Fahrer:innen müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, das E-Moped bei der Zulassungsstelle anmelden und ein Kennzeichen anbringen. 

Mag. FH Eva Pillhofer

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Welche Fahrzeuge sind betroffen?

  • E-Mopeds & E-Roller ohne Pedale: Rein elektrisch angetriebene, einspurige Fahrzeuge (oft im klassischen Vespa-Look oder als E-Chopper), selbst wenn sie bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren und nicht mehr als 250 Watt Nenndauerleistung haben.
  • E-Bikes mit Gasgriff: Modelle, die zwar Pedale besitzen, deren Motor sich aber über einen Gasgriff oder Gashebel komplett ohne Treten aktivieren lässt.
  • E-Scooter mit fest verbautem Sitz: Fahrzeuge, die optisch wie ein Steh-Roller aussehen, aber mit einer Sitzvorrichtung ausgestattet sind.
  • S-Pedelecs: Schnelle Elektrofahrräder, deren Motorunterstützung erst bei 45 km/h abschaltet.

Die technischen Daten finden Sie auf dem Typenschild oder in den Fahrzeugpapieren (CoC-Papier bzw. EU-Übereinstimmungsbescheinigung).

Sollten keine Unterlagen vorhanden und das Typenschild unleserlich sein, kontaktieren Sie den Hersteller oder Händler unter Angabe der Fahrgestellnummer.

Welche Fahrzeuge müssen nicht versichert werden?

Nicht versicherungspflichtig sind in Österreich weiterhin:

  • Klassische E-Bikes: Solange der Motor nur während des Tretens unterstützt, wenn die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h und die Nenndauerleitung 250 Watt nicht übersteigt.
  • Klein- und Miniroller („Tretroller“): Kleinfahrzeuge ohne Sitzvorrichtung, mit Lenkstange, Trittbrett und mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm
  • Elektrisch betriebene Klein- und Miniroller („E-Scooter“): Ausstattung wie vorstehende Kategorie; überdies darf die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h und die Höchstleistung 600 Watt nicht übersteigen. Für diese Fahrzeuge gelten ab Mai 2026 auch strengere technische Regeln (z. B. Blinker).

Die einfache Merkregel: Als Fahrrad gilt nur noch, was ausschließlich beim Treten unterstützt und bei 25 km/h beziehungsweise 250 Watt Schluss macht. Alles andere ist ein Moped.

Was muss ich als Lenker:in eines E-Mopeds tun?

Damit Sie auch nach dem 1. Oktober legal unterwegs sind, müssen Sie:

  1. Papiere für die Kfz-Zulassung prüfen: Kaufvertrag, Typenschein, CoC-Papier, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank. Für Gebrauchtfahrzeuge brauchen Sie ein gültiges §-57a-Prüfgutachten.
  2. Versicherung abschließen: Einfach online auf zurich.at berechnen und abschließen oder persönlich beraten lassen. Wählen Sie dazu die Fahrzeugart „Moped" und den Antrieb „Elektromotor".
  3. Fahrzeug zulassen und Kennzeichen holen.

Wie viel kostet eine Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Mopeds?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Mopeds ist bereits ab EUR 2,50* im Monat erhältlich. Es handelt sich hierbei um eine Motorradversicherung. Wählen Sie im Versicherungsrechner die Fahrzeugart „Moped“ und den Antrieb „Elektromotor“.

Jetzt berechnen

Wenn Sie das E-Moped über den Winter nicht verwenden, können Sie das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle hinterlegen und bezahlen für diesen Zeitraum keine Versicherung.

* Stand der Berechnung: 1.9.2026, Zulassung im Jahr 2026, Haftpflicht-Versicherungssumme EUR 8 Millionen, Lenker:in aus Wien, Geburtsjahr 1966

Was brauche ich für die Zulassung?

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Kaufvertrag für das Fahrzeug oder ein anderer Besitznachweis
  • Versicherungsbestätigung für die Haftpflicht-Versicherung
  • Fahrzeugdokumente (Typenschein, CoC-Papier, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder eine Einzelgenehmigung)
  • Für Gebrauchtfahrzeuge braucht man auch ein gültiges §-57a-Prüfgutachten.

Was kann ich tun, wenn die Papiere fehlen?

Viele Besitzer:innen von E-Mopeds haben keine Unterlagen für die Anmeldung. Dann gibt es zwei Wege:

  1. Hersteller oder Händler kontaktieren –mit der Fahrgestellnummer. Liegt eine EU-Typengenehmigung vor, lässt sich das CoC-Papier meist nachträglich erstellen.
  2. Einzelgenehmigung beantragen –wenn keine EU-Typengenehmigung existiert. In Wien bei der MA 46, in den Bundesländern bei der technischen Prüfstelle des Amtes der jeweiligen Landesregierung.

Was passiert, wenn ich ohne Versicherung mit einem E-Moped fahre?

Wer ohne Versicherung fährt, riskiert nicht nur Strafen, sondern haftet im Schadenfall persönlich. Und das kann teuer werden.

Was ändert sich noch außer der Versicherungspflicht?

Da E-Mopeds als Kraftfahrzeuge gelten, besteht außerdem:

  • Führerscheinpflicht (mindestens Klasse AM, also „Moped“)
  • Helmpflicht
  • Kennzeichenpflicht
  • Zulassungspflicht bzw. Pflicht zur Genehmigung des Fahrzeugs

Bitte beachten Sie außerdem die Promillegrenze von 0,5 ‰. Bei Fahrrädern und E‑Bikes gilt weiterhin 0,8 ‰.

Wo darf man mit einem E-Moped fahren?

E-Mopeds dürfen ausschließlich auf der Fahrbahn benützt werden. Radwege sind nun tabu. Auch das Fahren gegen die Einbahn ist verboten.

Warum kam es zu dieser Gesetzesänderung?

Da E-Mopeds generell schneller als Fahrräder unterwegs sind, bringt das vor allem auf Radwegen in den Städten zusätzliche Gefahren mit sich. Die Bundesregierung musste nach dem Anstieg der Unfallzahlen handeln. Ziel der Novelle der Straßenverkehrsordnung ist es also, die Sicherheit auf Radwegen zu erhöhen.

Quelle: bmimi.gv.at

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