Teilzeit arbeiten: Was das für Ihre Pension bedeutet

Finanzen & VorsorgenBlog24. Februar 2026

Ob als bewusste oder notwendige Entscheidung: Die Teilzeitarbeit in Österreich ist sehr beliebt und kann viele Vorteile bieten. 

Doch dabei werden die finanziellen Langzeitfolgen häufig außer Acht gelassen. Denn weniger Arbeitszeit und somit ein geringeres Einkommen bedeuten auch weniger Pension. 

Österreich hat mit 31,5 % die zweithöchste Teilzeitquote nach den Niederlanden in der EU, bei den Frauen liegt die Quote sogar noch höher (49,1 %, Stand: Q3/2025).

Die Gründe dafür sind vielfältig: Neben Betreuungspflichten für Kinder und der Pflege von Angehörigen sind es auch oft steuerliche Anreize, die die Teilzeitarbeit für viele attraktiver machen. 

Darüber hinaus entscheiden sich immer mehr Menschen in Österreich freiwillig, weniger zu arbeiten – Stichwort „Work-Life-Balance“.

Welche Auswirkungen die Teilzeitarbeit auf Ihre Pensionsansprüche hat und welche Möglichkeiten es gibt, rechtzeitig vorzusorgen, haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst. 

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Wie funktioniert die Pension in Österreich? Die Grundlagen

In Österreich gibt es verschiedene Pensionsarten: Von der Alterspension und der Teilpension über die Korridorpension bis hin zur Berufsunfähigkeitspension und der Waisenpension.

Spricht man von „Pension“, ist meist die klassische Alterspension gemeint, die den Wegfall des monatlichen Einkommens durch regelmäßige Geldleistungen kompensieren und somit den Lebensunterhalt sichern soll. 

Das Regelpensionsalter beträgt für Männer 65 Jahre. Für Frauen wird es seit 2024 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben und liegt je nach Geburtsjahr bei 60,5 bis 65 Jahren (Stand: 01/2026).

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter betrug 2024 bei Männern 62,4 Jahre und bei Frauen 60,4 Jahre.

Um eine Pension zu erhalten, muss rund drei Monate vor Erreichen des Pensionsantrittsalters ein Pensionsantrag bei der Pensionsversicherung gestellt werden.

Die Höhe der monatlichen Pension ist abhängig von Pensionsantrittsalter, Anzahl geleisteter Beitragsmonate und Höhe der Beitragsgrundlage. Die Beitragsgrundlage entspricht dem Bruttogehalt.

 

Unterschied: Teilzeit vs. Vollzeit-Pension

Für die Höhe Ihrer Pension macht es einen großen Unterschied, ob und wie lange Sie Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet haben. 

Je früher im Berufsleben Teilzeit als Beschäftigungsart gewählt wird, desto größer wird später die Pensionslücke: Jene Differenz zwischen Ihrem letzten Einkommen und Ihrer Pension, die häufig durch private Ersparnisse oder eine private Pensionsvorsorge geschlossen werden muss, um sich auch weiterhin den gewohnten Lebensstandard zu sichern.

Wenn Sie in Österreich arbeiten, werden Ihnen im Rahmen Ihrer Sozialversicherungsbeiträge jährlich 1,78 % Ihres Bruttojahreseinkommens auf Ihr Pensionskonto gutgeschrieben. So unterschiedlich können sich Pensionsansprüche entwickeln (vereinfachte Berechnung):

 Vollzeit (40 Std. / Woche)Teilzeit (20 Std. / Woche)
BruttojahresgehaltEUR 56.000 (= EUR 4.000 Monatsgehalt x 14)EUR 28.000 (= EUR 2.000 Monatsgehalt x 14)
jährliche Gutschrift = jährliche BruttopensionEUR 56.000 x 1,78 % = EUR 996,80EUR 28.000 x 1,78 % = EUR 498,40

Somit sammeln Sie nach mehreren Jahren in Teilzeitbeschäftigung deutlich weniger Pensionsgutschriften an als in Vollzeit.

Tipp: Um konkret zu erfahren, mit welchen Pensionszahlungen Sie im Alter rechnen können, nutzen Sie den Pensionskontorechner.

Junge Dame blickt nachdenklich aus dem Fenster und steht vor dem geöffneten Laptop.Blick in die Zukunft: Welche Auswirkungen Teilzeitarbeit auf Ihre Pension haben kann.

Auswirkung von Teilzeit auf die Pension

Längere Teilzeitarbeit wirkt sich stark auf die monatlichen Pensionszahlungen aus, da sie die Beitragsgrundlage senkt. Besonders Frauen, die nach wie vor die meiste Care-Arbeit leisten, sind am häufigsten von Altersarmut und dem Gender Pension Gap betroffen.

 

Ausschlaggebende Faktoren

  • Für die Bemessungsgrundlage macht es einen enormen Unterschied, in welchem Stundenausmaß gearbeitet wird.
  • Die Dauer der Teilzeit (5, 10 oder 25 Jahre) ist entscheidend für die Höhe der Pension.
  • Auch die Berufswahl darf nicht außer Acht gelassen werden (Niedriglohnsektor / gut bezahlte Berufe).
  • Der Zeitpunkt, wann sich Beschäftigte für Teilzeit entscheiden, ist ebenso relevant (früh im Leben mit niedrigem Gehalt / später mit höherem Gehalt).

 

Gender Pension Gap: Warum Frauen besonders betroffen sind

  • Der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap) betrug im Jahr 2023 18,3 % und lag somit deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 12 %.
  • Frauen in Österreich bekommen im Durchschnitt 1,4 Kinder und übernehmen in den meisten Fällen in den ersten Jahren zum Großteil die Betreuung. Längere Auszeiten bedeuten weniger Einkommen.
  • Rund die Hälfte der erwerbstätigen Frauen in Österreich arbeitet in Teilzeit.
  • Der Gender Overall Care Gap liegt in Österreich bei 71 % - das bedeutet, dass Frauen beinahe dreiviertel der unbezahlten Pflegeaufgaben (Hausarbeit, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen) übernehmen.
  • Seit der Pensionsreform 2015 wird der gesamte Erwerbsverlauf, nicht mehr die besten 15 Jahre, zur Berechnung der Pensionshöhe herangezogen. Mehr Jahre in Teilzeit verringern somit die Bemessungsgrundlage und errechneten Pensionsgutschriften.

 

Maßnahmen und Alternativen: So gleichen Sie die Pensionslücke aus

Um bei Erreichen des Pensionsantrittsalters auch weiterhin Ihren Lebensstandard aufrechterhalten zu können, sollten Sie bereits früh aktiv werden. 

Gerade für Personen, die lange in Teilzeit gearbeitet haben, gibt es konkrete Handlungsmöglichkeiten, um der Altersarmut zu entgehen. 

Besonders wirksam ist meist eine Kombination mehrerer Maßnahmen. 

Hier finden Sie fünf Strategien, mit denen Sie trotz Teilzeit eine ausreichende Pension aufbauen können.

 

1. Schneller Wiedereinstieg und Stundenaufstockung

Je schneller Sie sich für einen Wiedereinstieg und eine Stundenaufstockung nach der Karenz entscheiden, desto besser ist das für Ihre spätere Pension. 

Die ersten vier Jahre nach der Geburt des Kindes entsteht noch kein Pensionsnachteil (in der Zeit gibt es eine staatliche Kindererziehungsgutschrift, sowohl als Kontogutschrift als auch als Beitragsmonat). 

Danach sollten Sie sich bewusst durchrechnen, wie viel Pension Ihnen entgeht, wenn Sie beispielsweise 20 Stunden arbeiten.

Denn für Ihr Pensionskonto zählt jede Stunde, die Sie mehr arbeiten: Ein Aufstocken von 20 auf 30 Stunden etwa bringt Ihnen ca. 50 % mehr Pension.

 

2. Pensionssplitting mit der Partnerin oder dem Partner vereinbaren

Pensionssplitting bedeutet, dass sich Eltern für die Jahre der Kindererziehung ihre Pensionsansprüche teilen, um finanzielle Einbußen (weil ein Elternteil weniger arbeitet und dadurch weniger verdient) auszugleichen.

Sowohl für leibliche Kinder als auch für Adoptivkinder, Stiefkinder oder Pflegekinder kann das Pensionssplitting in Anspruch genommen werden.

Es ist dabei unerheblich, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht und ob sie im selben Haushalt leben oder nicht.

Damit die Pension der Person aufgebessert wird, die während der Kindererziehung weniger verdient, werden im Pensionskonto eingetragene Pensionsgutschriften vom Mehrverdiener oder der Mehrverdienerin übertragen. 

Über die Höhe kann jedes Paar selbst entscheiden, sie ist jedoch mit 50 % der erworbenen Pensionsgutschrift maximiert.

Das Pensionssplitting ist für die ersten sieben Jahre ab Geburt des Kindes möglich; bei mehreren Kindern beträgt die maximale Dauer 14 Jahre.

Senioren gutgelaunt beim Tanzen - Pension genißenUnbeschwert tanzen im Alter: Warum es sich lohnt, die Auswirkungen von Teilzeit auf die Pension zu kennen.

3. Freiwillige Höherversicherung bei der Pensionsversicherungsanstalt

Um später eine mögliche Lücke zwischen Ihrer Pension und Ihrem benötigten Einkommen auszugleichen, können Sie sich auch für eine freiwillige Höherversicherung bei der Pensionsversicherungsanstalt entscheiden. 

Sie macht dann Sinn, wenn Sie Ihre monatliche Pension gezielt erhöhen und zusätzliche finanzielle Sicherheit durch eine Art Zusatzpension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung aufbauen möchten.

Dabei können Sie entscheiden, wann und wie viel Sie einzahlen möchten (die Obergrenze liegt im Jahr 2026 bei EUR 13.860).

Ein Einstieg ist jederzeit möglich, unabhängig von Ihrem Alter, und bereits ein einziger Beitrag erhöht später Ihre Pension. 

 

4. Investieren und privat vorsorgen: Frühzeitige Vorsorge zahlt sich aus

Besonders für Frauen bedeuten Karenzzeiten erhebliche finanzielle Einbußen, sowohl im monatlichen Einkommen als auch für die spätere Pension.

Viele Mütter arbeiten auch mehrere Jahre nach der Karenz noch in Teilzeit und zahlen somit deutlich weniger in ihr Pensionskonto ein als die meisten Väter. 

Das hat zur Folge, dass zwischen dem gewohnten monatlichen Gehalt und dem Einkommen in der Pension eine große Lücke entsteht.

Um dem entgegenzuwirken, kann eine private Pensionsvorsorge für viele Frauen sinnvoll sein.

Damit schützen Sie sich vor Abhängigkeiten und Unsicherheiten und sind im Alter gut abgesichert. 

„Starten statt Warten!“ lautet unsere Devise: Denn ein in jungen Jahren begonnener Vermögensaufbau kann bereits mit kleinen monatlichen Beiträgen später einen großen Unterschied machen.

Tipp: Drei Frauen in unterschiedlichsten Lebenslagen haben uns ihre ganz persönlichen Geschichten zum Thema Vorsorge erzählt. Jetzt ansehen!

Sie möchten wissen, welche Art der finanziellen Absicherung für Sie sinnvoll ist? Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung. 

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5. Teilpension: Das neue Modell ab 2026

Seit 1. Jänner 2026 gibt es ein neues Pensionsmodell: die Teilpension.

Sie ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig eine Teilpension zu beziehen

Statt direkt in Pension zu gehen, können Sie also einen langsamen Übergang wählen. 

Dabei werden Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen weiterhin gesammelt, was sich später positiv auf Ihre endgültige Pensionshöhe auswirkt. 

 

Fazit

Obwohl viele die Flexibilität und die höhere Lebensqualität schätzen, die eine Teilzeitanstellung mit sich bringt, denken wenige an die späteren Auswirkungen. 

Denn eine verringerte Anzahl an Arbeitsstunden, oft über einen längeren Zeitraum hinweg, belastet das persönliche Pensionskonto durch geringere Einzahlungen. 

Somit klafft im Pensionsalter oft eine große Lücke zwischen dem letzten Einkommen und der monatlichen Pension.

Um diesen „Gender Pension Gap“ auszugleichen (Frauen sind davon in der Regel stärker betroffen als Männer), kann mit frühzeitigen Maßnahmen dagegengewirkt werden.

Stundenaufstockung, Pensionssplitting, freiwillige Höherversicherung und eine private Vorsorge helfen dabei, im Alter finanziell unabhängig zu sein und die wohlverdiente Pension genießen zu können.

Unser Team berät Sie gerne. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. 

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zu den Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf die Pension

Da während einer Teilzeitanstellung geringere Beiträge in die Pensionsversicherung eingezahlt werden, wirkt sich das später auf die Pensionshöhe aus. 

Ein geringeres Bruttoeinkommen reduziert die Beitragsgrundlage und kann, bei längerer Teilzeitarbeit, zu einer Pensionslücke führen. 

Die Teilzeitarbeit wirkt sich in erster Linie negativ auf die Höhe der später zu erwartenden Pension aus: 

Denn je weniger man während der aktiven Arbeitszeit in das Pensionskonto einzahlt, desto weniger bekommt man später heraus.

Besonders Frauen sind aufgrund der hohen Teilzeitquote stark davon betroffen und schlittern immer häufiger in die sogenannte Altersarmut

Bei der Unterscheidung zwischen geringfügig und Teilzeit kommt es nicht auf die Stunden, sondern auf den Verdienst an

Als geringfügige Beschäftigung gilt jene Art von Arbeit, für die der oder die Beschäftigte maximal EUR 551,10 pro Monat verdient (Stand: 2026). 

Es ist unerheblich, ob jemand Vollzeit oder Teilzeit arbeitet:

Der Urlaubsanspruch in Österreich beträgt in der Regel fünf Wochen für jedes Arbeitsjahr.

Für die Berechnung des tatsächlichen Urlaubsanspruchs relevant ist die Anzahl der geleisteten Arbeitstage:

Arbeitstage x den gesetzlich zustehenden fünf Urlaubswochen.

Eine Teilzeitkraft, die vier Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 20 Urlaubstage (5 Wochen x 4 Tage), bei einer Vollzeitkraft mit 5 Arbeitstagen pro Woche sind es 25 (5 Wochen x 5 Tage).

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