Lebensversicherung auszahlen in Österreich: Wann und wie es funktioniert

Finanzen & VorsorgenBlog25. November 2025

Lebensversicherungen sind im Wesentlichen derart konzipiert, dass sie in zwei Situationen ausgezahlt werden: zum Vertragsende (also im Erlebensfall) oder im Todesfall (dem Ablebensfall).

Als Sonderfall existiert noch die vorzeitige Kündigung (auch Rückkauf genannt). 

In diesem Fall sollten Sie allerdings vorher mögliche Alternativen (wie z.B. ein Teil-Rückauf bzw. Entnahme bei weiterhin aufrechtem Versicherungsvertrag) prüfen und auf Fristen, Gebühren und Steuerbelastungen achten.

Erfahren Sie im Folgenden alles zu den Möglichkeiten einer Lebensversicherungs-Auszahlung und wie Sie am besten vorgehen.

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Wann wird eine Lebensversicherung ausgezahlt

Lebensversicherungen sind in Österreich so konzipiert, dass Sie im Wesentlichen drei Auszahlungs-Anlässe haben: 

  • bei Vertragsende,
  • im Todesfall.

Auf Wunsch der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers wird die Lebensversicherung auch bei einer vorzeitigen Kündigung ausgezahlt.

 

Vertragsende (Erlebensfall)

Sie bekommen die garantierte Versicherungssumme bei der klassischen Lebensversicherung und den Fondswert bei der fondsgebundene Lebensversicherung ausbezahlt.

Eine Gewinnbeteiligung erhalten Sie zusätzlich noch bei der klassischen Lebensversicherung

Dabei können Sie entscheiden, ob Sie sich die Summe als einmalige Leistung auszahlen lassen oder ob der Betrag monatlich wie eine Rente auf Ihr Konto überwiesen wird.

Diese sind steuerfrei, solange die Summe der Auszahlungen den sogenannten Rentenbarwert nicht übersteigt.

 

Auszahlung im Todesfall (Ablebensfall)

Bei Risikoversicherungen und Er- und Ablebensversicherungen wird im Todesfall die vereinbarte Ablebenssumme an die im Vertrag eingetragenen Begünstigten ausgezahlt. 

Die Auszahlung geht hierbei direkt an die Begünstigten und nicht automatisch in die Verlassenschaft. Der Vorgang dauert nur wenige Wochen, nachdem der Lebensversicherung das Ableben der versicherten Person mitgeteilt wurde.

Durch die in der Prämie inkludierte Risikoprämie besteht der Versicherungsschutz im Ablebensfall. 

Das bedeutet: Diese Auszahlung erfolgt unabhängig davon, wie viele Sparanteile bisher angesammelt wurden oder wie lange schon eingezahlt wurde.

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Kann man eine Lebensversicherung vorzeitig auszahlen?

Eine Lebensversicherung kann erst nach dem Ablauf des ersten Versicherungsjahres vorzeitig ausgezahlt werden.

Kündigt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer ihre oder seine Lebensversicherung vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit, bekommt sie oder er den sogenannten Rückkaufswert überwiesen.

Das ist das bis dahin angesparte Kapital abzüglich bestimmter Kosten und Risikobeiträge.

 

Vorzeitige Kündigung (Rückkauf)

Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung vor Ablauf, erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert

Dieser richtet sich nach dem aktuellen Wert Ihres Vertrags und entspricht nicht automatisch der Summe der einbezahlten Prämien. 

Der Grund: Von jeder Prämienzahlung werden zunächst Versicherungssteuer, Kosten sowie der Beitrag für den Versicherungsschutz abgezogen. Nur der verbleibende Sparanteil wird tatsächlich veranlagt. 

Der Zum Zeitpunkt der Kündigung erreichte Wert wird Ihnen schließlich abzüglich eines Stornoabschlags ausbezahlt.

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) weist ausdrücklich darauf hin, dass Verluste bei einer vorzeitigen Kündigung die Regel sind. 

Bevor Sie eine Kündigung in Betracht ziehen, sollten Sie mögliche Alternativen prüfen.

Lesetipp: Finanzielle Absicherung für Ihre Familie und wichtiger Teil Ihrer privaten Altersvorsorge – wir zeigen Ihnen, was eine Lebensversicherung alles leistet.

 

Ist eine vorzeitige Auszahlung sinnvoll?

Aus folgenden Gründen oder in folgenden Situationen kann die vorzeitige Auszahlung der Lebensversicherung sinnvoll sein:

  • Liquidität: Sie erhalten sofort Zugriff auf das angesparte Kapital und können es flexibel einsetzen.
  • Flexibilität: Mit der Kündigung entfällt die Pflicht, weitere Prämien einzuzahlen, was Ihr Haushaltsbudget entlastet.
  • Umschichtung: Sie können den ausgezahlten Ertrag in andere Anlage- oder Vorsorgeprodukte investieren, die besser zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passen.
  • Schuldenabbau: Der Rückkaufswert kann genutzt werden, um Kredite oder andere Verbindlichkeiten zu tilgen.
  • Planbare Rückkäufe: Bei bestimmten Produkten besteht die Möglichkeit, in den letzten fünf Jahren der Laufzeit einen vorzeitigen Rückkauf ohne Stornoabschlag durchzuführen. Das bietet zusätzliche Flexibilität bei der Planung.

 

Die Nachteile einer vorzeitigen Auszahlung

Dennoch sollten Sie die möglichen Nachteile berücksichtigen, die mit einer vorzeitigen Kündigung einhergehen, welche unter Umständen schwerer wiegen können als die Vorteile.

  • Verluste: Besonders in den ersten Vertragsjahren ist der Rückkaufswert oft deutlich niedriger als die eingezahlten Prämien. Grund sind hohe Anfangskosten, die erst über die Jahre ausgeglichen werden.
  • Stornokosten: Bei einer Kündigung werden Bearbeitungsgebühren vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
  • Versicherungsschutz: Mit der Kündigung entfällt der Todesfallschutz. Angehörige sind im Ernstfall nicht mehr abgesichert.
  • Opportunitätskosten: Mit der Kündigung verzichten Sie auf zukünftige Gewinnbeteiligungen oder bei fondsgebundenen Verträgen auf eine mögliche positive Fondsentwicklung.
  • Gesundheitsprüfung bei Reaktivierung: Falls der Vertrag nach einer Freistellung wieder aktiviert werden soll, werden neue Gesundheitsfragen oder ärztliche Untersuchungen notwendig.
  • FMA-Warnung: Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass eine vorzeitige Kündigung in den ersten Jahren besonders nachteilig ist. In dieser Phase sind die Verluste im Verhältnis zu den eingezahlten Prämien am größten.

 

Wichtig: Einige Lebensversicherungen wie die der Zurich bieten flexible Lösungen wie eine zeitweise Stilllegung oder reduzierte Prämien an, damit Sie Ihre Lebensversicherung nicht kündigen müssen. Mehr dazu unter Alternativen zur Kündigung.

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Was ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung?

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den versicherungsnehmende Personen erhalten, wenn sie ihre Lebensversicherung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen. 

Er stellt also den aktuellen Wert der Polizze dar.

Dabei unterscheiden sich klassische und fondsgebundene Lebensversicherung:

  • Klassische Lebensversicherung: Der Rückkaufswert basiert auf den garantierten Sparanteilen und der zugeteilten Gewinnbeteiligung.
  • Fondsgebundene Lebensversicherung: Der Rückkaufswert hängt von der aktuellen Wertentwicklung der gewählten Fonds ab. Dadurch kann er höher, aber auch deutlich niedriger sein als die Summe der eingezahlten Beiträge.

 

Lesetipp: Um den Rückkauf ranken sämtliche Mythen und Irrtümer – erfahren Sie, wie der Rückkauf der Lebensversicherung tatsächlich funktioniert.

 

Wie funktioniert die Auszahlung? Der Ablauf Schritt für Schritt

Sich die Lebensversicherung auszahlen zu lassen, folgt einem klar strukturierten Ablauf, der je nach Situation (z.B. reguläres Vertragsende, Todesfall, vorzeitige Kündigung), einige festgelegte Schritte umfasst.

Dabei können bestimmte Unterlagen erforderlich sein und es gelten bestimmte Fristen, die dazu beitragen, eine reibungslose und transparente Auszahlung sicherzustellen.

 

Ablauf bei Vertragsende

Endet Ihre Lebensversicherung zum vereinbarten Zeitpunkt, läuft die Auszahlung folgendermaßen ab:

  1. Automatische Kontaktaufnahme: Ihre Versicherung kontaktiert Sie vor Vertragsablauf.
  2. Entscheidung treffen: Sie wählen zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer lebenslangen Rentenzahlung – bei Zurich wäre dies die Zurich Sofort-Pension. Auf Wunsch können Sie die Erlebensleistung auch splitten und sich einen Teil auszahlen lassen, während der andere Teil verrechnet wird.
  3. Antrag stellen: Damit Sie die Auszahlung erhalten, reichen Sie einen Auszahlungsantrag neben Identitätsnachweis (Personalausweis), Steuererklärung und Bankverbindung ein.
  4. Bearbeitung und Überweisung: Nach Eingang prüft die Versicherung Ihren Antrag und zahlt den Betrag innerhalb weniger Wochen aus.

Zurich-Vorteil: Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer berät Sie Zurich aktiv zu Ihren Auszahlungsoptionen und unterstützt bei der Auswahl der passenden Variante.

 

Ablauf im Todesfall

Im Todesfall läuft eine Auszahlung der Lebensversicherung wie folgt ab:

  1. Meldung des Todesfalls: Der Todesfall muss der Versicherung gemeldet werden. Dafür steht bei Zurich eine 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.
  2. Unterlagen einreichen: Erforderlich sind Sterbeurkunde, Steuererklärungen sowie die Ausweisdokumente der begünstigten Personen.
  3. Prüfung der Bezugsberechtigung: Die Versicherung überprüft, ob die genannten Begünstigten korrekt eingetragen sind und alle Ansprüche erfüllen.
  4. Auszahlung: Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Überweisung der vereinbarten Versicherungssumme zzgl. eventuell vorhandener Gewinnanteile an die Begünstigten.

 

Zurich-Vorteil: Bei Zurich werden Hinterbliebene persönlich betreut. Sie erhalten Unterstützung, um die Abwicklung möglichst schnell und unbürokratisch zu gestalten.

 

Ablauf bei vorzeitiger Kündigung

Möchten Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, läuft der Auszahlungsprozess folgendermaßen ab:

  1. Rückkaufswert berechnen: Sie fordern bei der Versicherung eine Auskunft über den aktuellen Rückkaufswert an. Bei Zurich erfolgt dies kostenlos.
  2. Alternativen prüfen: Eine vorzeitige Kündigung sollte die letzte Lösung sein. Zuvor empfiehlt es sich, Alternativen wie Beitragsfreistellung oder eine Beleihung der Polizze in Betracht zu ziehen.
  3. Kündigungserklärung einreichen: Falls Sie sich für eine Kündigung entscheiden, müssen Sie diese schriftlich bei der Versicherung einreichen.
  4. Auszahlung: Nach Prüfung und Bearbeitung wird der Rückkaufswert überwiesen. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der Kündigungsfrist. Die gesamte Dauer vom Kündigungseingang bis zur Überweisung beträgt in der Regel bis zu zwölf Wochen.

 

Sicherer Kapitalaufbau und Versicherungsschutz für die Zukunft: Wir beraten Sie gerne zum Thema Lebensversicherung.

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Alternativen zur Kündigung

Es wird deutlich: Eine vorzeitige Kündigung ist oft eine nachteilige Lösung, vor allem finanziell.

Statt den Versicherungsschutz sowie künftige Gewinnbeteiligungen aufzugeben, haben Sie andere Optionen, die Lebensversicherung an Ihre persönliche Situation anzupassen und flexibel zu gestalten.

 

Prämie reduzieren

Sie können die Prämienzahlung verringern:

 Prämie reduzieren
ErklärungSie können Ihre laufenden Beiträge auf ein niedrigeres Niveau anpassen, das Ihrer Situation entspricht.
Geeignet für ...Phasen, in denen Ihr Einkommen vorübergehend geringer ist, z. B. durch Teilzeitarbeit oder Karenz.
VorteileDer allgemeine Versicherungsschutz bleibt erhalten (je nach Versicherung mit reduzierter Leistung). Unsere Experten beraten Sie gerne über Möglichkeiten, später wieder auf die ursprüngliche vereinbarte Prämienhöhe zurückzukehren. 

 

Polizzen-Vorauszahlung in Anspruch nehmen

Bei Ihrer klassischen Lebensversicherung steht Ihnen als Möglichkeit statt einer Kündigung eine Polizzen-Vorauszahlung zur Verfügung.

 

 Polizzen-Vorauszahlung
ErklärungSie nehmen einen Kredit auf, bei dem Ihre Lebensversicherung als Sicherheit dient. Der Rückkaufswert wird nicht ausgezahlt, sondern als Pfand für die Kreditvergabe genutzt.
Geeignet für ...Kurzfristige, höhere Liquiditätsbedürfnisse wie eine Immobilienfinanzierung oder unerwartete Ausgaben.
Vorteil

Der Versicherungsvertrag bleibt weiter bestehen, das investierte Kapital kann weiter wachsen. Zudem behalten Sie den vollen Schutz bei Todesfall

Bei der Polizzen-Vorauszahlung erhält der Versicherungsnehmer eine Vorauszahlung auf die zukünftige Leistung einer bestehenden Lebensversicherung.

Diese Vorauszahlung wird bis zur Höhe des Rückkaufwertes gewährt, und der Versicherungsnehmer zahlt Zinsen dafür, behält aber die Vorteile seiner Polizze und sichert seine Liquidität.

RückzahlungFlexibel gestaltbar: entweder durch laufende Raten oder durch Verrechnung mit der Versicherungsleistung im Todesfall oder am Ende der Laufzeit. Dadurch bleibt die finanzielle Belastung überschaubar und planbar.

 

Teilweise Entnahmen

Alternativ können Sie Entnahmen vornehmen, während der Vertrag weiter bestehen bleibt. Die Modalitäten unterscheiden sich je nach Produkttyp.

Bei der klassischen Lebensversicherung:

 Teilweise Entnahmen
ErklärungSie entnehmen bisherige Gewinnbeteiligung während der Laufzeit (mindestens EUR 250). Der Vertrag läuft unverändert weiter und die Versicherungssumme bleibt unverändert, egal, ob Sie die Gewinnanteile teilweise oder vollständig abschöpfen.
Geeignet für ...Kurzfristige Ausgaben, wobei Sie den langfristigen Sparcharakter der Versicherung beibehalten möchten.
VorteilLiquidität, ohne dass Ihr Versicherungsschutz oder die Grundsumme reduziert wird.

Wichtig: Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung können Entnahmen bis zu einem Mindestdepotwert von EUR 1.000 vorgenommen werden. Die Mindestentnahme beträgt EUR 500.

 

Stilllegung

Sie können Ihre Lebensversicherung vorübergehend beitragsfrei stellen, damit der Vertrag weiter bestehen bleibt.

Die Optionen unterscheiden sich je nach Produkttyp:
 

 Stilllegung
ErklärungSie können die Beitragszahlungen für 3, 6, 9 oder 12 Monate aussetzen. Die Versicherungssumme bleibt bestehen, die Laufzeit bleibt unverändert.
Geeignet für ...Bei planbaren, zeitlich begrenzten finanziellen Engpässen und/oder wenn Sie Beiträge für eine absehbare Zeit nicht leisten können oder wollen.
VorteilSofortige Entlastung, ohne dass Sie den Vertrag kündigen oder herabstufen müssen.

Wichtig: Bei der klassischen Lebensversicherung ist eine Prämienpause bei bestimmten Tarifen möglich. Bitte kontaktieren Sie uns für Details zu Ihrem spezifischen Vertrag.

Chancen auf höhere Renditen kombiniert mit dem Schutz einer Risikolebensversicherung. Wir informieren Sie gern zu den Möglichkeiten einer fondsgebundenen Lebensversicherung.

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Was müssen Sie bei Abschluss und Auszahlung einer Lebensversicherung beachten?

Bereits beim Abschluss einer Lebensversicherung sollten Sie steuerliche Regeln, anfallende Kosten und geltende Fristen im Auge behalten.

 

Steuern

Private Lebensversicherungen genießen in Österreich eine steuerliche Begünstigung. Sie sind grundsätzlich von der Einkommensteuer und damit auch von der Kapitalertragsteuer befreit

Allerdings fällt für sie üblicherweise Versicherungssteuer an. Das macht sie gegenüber anderen Anlageformen attraktiv. 

Wie das Bundesministerium für Finanzen (BMF) festhält, gilt dieser Steuervorteil nach einer Laufzeit von mindestens 15 Jahren

Bei kürzeren Laufzeiten fallen demzufolge Steuern an. Wird die Lebensversicherung nach weniger als 15 Jahren gekündigt oder ausgezahlt, unterliegen die Erträge der Steuerpflicht.

 

Kosten

Bei einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung, also dem Rückkauf, müssen Sie zusätzliche Stornokosten berücksichtigen.

Stornokosten sind besonders in den ersten Jahren spürbar, da Abschluss- und Vertriebskosten zu Beginn stark ins Gewicht fallen.

Eine vorzeitige Kündigung ist aufgrund der Stornokosten zu vermeiden. Mit einer Stilllegung oder reduzierten Prämie wahren Sie den langfristigen Vermögensaufbau.

Zurich-Vorteil: Zurich stellt Kundinnen und Kunden eine detaillierte Kostenübersicht zur Verfügung. In den Basisinformationsblättern sind alle Kostenarten (Abschlusskosten, Verwaltungskosten) klar ausgewiesen. So haben Sie über die gesamte Laufzeit Ihrer Lebensversicherung volle Transparenz.

 

Fristen

Folgende Fristen gelten nach Abschluss und bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung:

  • Widerrufsrecht: Nach Vertragsabschluss haben Sie ein 30-tägiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag ohne Kosten und ohne Angabe von Gründen rückabgewickelt werden.
  • Kündigungsfrist: Eine ordentliche Kündigung sollten Sie drei Monate vor dem gewünschten Endtermin einreichen (achten Sie hier auf die genauen Vertragsbedingungen).
  • Auszahlungsfristen: Nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen dauert die Bearbeitung der Auszahlung in der Regel bis zu zwölf Wochen. Dies gilt sowohl für die Fälligkeit am Vertragsende als auch für den Todesfall oder den Rückkauf.

 

Fazit: Die richtige Entscheidung bei der Lebensversicherung-Auszahlung

Eine Auszahlung der Lebensversicherung zum Vertragsende (Erlebensfall) ist sinnvoll. Hier profitieren Sie von der garantierten Versicherungssumme plus Gewinnbeteiligung.

Im Todesfall sind Ihre Angehörigen durch die vereinbarte Ablebenssumme abgesichert. 

Die von allen Versicherungsnehmenden zu entrichtende Risikoprämie garantiert, dass dieser vereinbarte Betrag ausgezahlt wird, auch wenn die Sparanteile allein nicht ausreichen würden.

Eine vorzeitige Kündigung bzw. ein Rückkauf der Lebensversicherung ist selten vorteilhaft. Besonders nach kurzer Laufzeit ist hier eher mit finanziellen Einbußen zu rechnen.

Besser ist es, die vorhandenen Alternativen zu nutzen: etwa die Reduktion der Prämie, eine Stilllegung, teilweise Entnahmen oder eine Vorauszahlung

Zurich bietet hierfür flexible Lösungen, die es ermöglichen, kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken, und zwar ohne den Versicherungsschutz und die langfristigen Vorteile einer Lebensversicherung aufzugeben.

 

FAQ: Häufig gestellte Fragen 

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema Kündigung der Lebensversicherung:

 

Die Auszahlung einer Lebensversicherung dauert in der Regel bis zu zwölf Wochen und erfolgt nach Ablauf der Kündigungsfrist. Zuvor müssen alle erforderlichen Unterlagen bei der Versicherung eingegangen sein. 

Das gilt sowohl für den regulären Ablauf der Vertragszeit als auch für Auszahlungen im Todesfall oder bei einem Rückkauf.

Ob die Kündigung einer Lebensversicherung steuerliche Folgen hat, hängt von Vertragsart, Laufzeit und Ausgestaltung ab. Eine pauschale Steuerfreiheit nach 15 Jahren gibt es so nicht.

Bei Einmalerlägen bzw. Quasi-Einmalerlägen gilt: Erfolgt der Rückkauf innerhalb der ersten 10 bzw. 15 Jahre (je nach Alter der versicherten Person bei Vertragsabschluss), kann eine nachträgliche Versicherungssteuer von 7 % anfallen. Diese Steuer ist in diesem Fall die maximale steuerliche Belastung.

Eine Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer fällt bei einem Rückkauf nicht an

Solche Steuern spielen ausschließlich bei Rentenversicherungen eine Rolle: Hier wird Einkommensteuer erst dann fällig, wenn die Summe der ausbezahlten Renten den Rentenbarwert übersteigt.

Bei einer klassischen Lebensversicherung setzt sich der Rückkaufswert aus den garantierten Sparanteilen (abzüglich Stornoabschlag) und der bereits zugeteilten Gewinnbeteiligung zusammen. 

Davon werden Versicherungssteuer, Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Risikobeiträge abgezogen

In den ersten Vertragsjahren ist der Rückkaufswert daher meist deutlich geringer als die eingezahlten Prämien. 

Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung hängt der Rückkaufswert von der aktuellen Entwicklung der gewählten Fonds ab. 

Das bedeutet, er kann höher, aber auch deutlich niedriger ausfallen als die Summe der eingezahlten Beiträge. 

Neben Fondsgewinnen oder -verlusten werden auch hier Versicherungssteuer, Kosten und Risikoprämien berücksichtigt.