Wunschkennzeichen Österreich: Kosten, Antrag & Infos
Auto & VerkehrBlog16. Dezember 2025
Viele Personen haben eine persönliche Verbindung zu ihrem Fahrzeug und sehen ihr Auto als Ausdruck ihrer Persönlichkeit.
Da macht ein individuelles Kennzeichen nur Sinn. Wir zeigen Ihnen, wie Sie einen Antrag auf Ihr Wunschkennzeichen stellen, welche Vorgaben Sie beachten müssen und welche Kosten entstehen.
Aufbau eines Wunschkennzeichens: Was ist erlaubt?
Die Grundstruktur eines Wunschkennzeichens ist immer gleich: Während der linke und mittlere Bereich gesetzlich vorgegeben wird, können Sie den rechten Teil selbst gestalten:
- Links – Bezirkskürzel mit 1 bis 2 Buchstaben: Dieses Kürzel identifiziert den Zulassungsbezirk, in dem Ihr Fahrzeug angemeldet wird. Beispielsweise W (Wien), L (Linz), AM (Amstetten).
- Mitte – Landeswappen: Das Wappen gehört zum Bundesland, aus dem das Bezirkskürzel stammt. Es trennt den linken Pflichtteil vom rechten Wunschkennzeichen.
- Rechts – Ihre Wunschkombination mit 3 bis 6 Zeichen: Diesen Bereich können Sie innerhalb klarer Vorgaben frei gestalten. Die Kombination muss dabei auf das physische Schild passen.

Bild von Agustin E. Bataz auf Pixabay
Dies ist eine spezielle Art des Wunschkennzeichens. ;)
Vorgaben für die Wunschkombination
Für Ihr Wunschkennzeichen gelten Bedingungen, welche Zeichen Sie verwenden dürfen und wie die Kombination aufgebaut sein muss.
- Erlaubt sind Großbuchstaben A–Z sowie Ziffern 0–9.
- Nicht erlaubt sind Umlaute wie Ä, Ö, Ü oder das ß. Auch der Buchstabe Q ist nicht erlaubt.
- Das Wunschkennzeichen muss links mit einem oder mehreren Buchstaben beginnen.
- Zudem muss es immer mit einer Ziffer enden.
- Buchstaben und Zahlen müssen voneinander getrennt bleiben. Zum Beispiel sind die Kombinationen WORT 5, AB 123 oder BIKE 7 korrekt. Mischformen sind nicht zulässig. Kombinationen wie A1B2 oder AB12C würden die Behörde demzufolge ablehnen.
- Die Wunschkombination hat 3 bis 6 Zeichen, wobei gilt: Je länger das Bezirkskürzel, desto weniger Platz bleibt rechts.
- Auch der Fahrzeugtyp beeinflusst die Länge. Bei PKWs haben Sie meist genügend Platz für die vollen 5 oder 6 Zeichen. Bei Motorrädern ist die Tafel kleiner und somit die Zeichenanzahl geringer.
Verbotene Kombinationen und Einschränkungen
Die Behörde prüft jede gewünschte Kombination darauf, ob sie gesetzlich erlaubt ist, moralischen Standards entspricht und nicht gegen die öffentliche Ordnung verstößt.
Dabei sind einige Vorschläge nicht erlaubt.
- Anstößige, beleidigende oder obszöne Begriffe wie beispielsweise Schimpfwörter oder sexualisierte Ausdrücke sind auf Kennzeichen verboten.
- Rassistische, sexistische oder diskriminierende Inhalte sind nicht zulässig.
- Nationalsozialistische Abkürzungen und Symbole (beispielsweise SS, NS, HJ oder KZ sowie Zahlencodes) sind strikt verboten.
- Auch der Verweis auf Terrororganisationen (beispielsweise IS oder ISIS) ist nicht erlaubt.
- Kombinationen, die staatlichen Behörden vorbehalten sind, dürfen nicht genutzt werden. Sie könnten andere Teilnehmende im Straßenverkehr täuschen. Dazu zählen etwa Kennzeichen wie BP (Bundespolizei), BH (Bundesheer) oder PT (Post).
Die Behörde hat das finale Entscheidungsrecht.
Selbst wenn eine Kombination formal erlaubt zu sein scheint, darf die Zulassungsstelle sie ablehnen.
Wunschkennzeichen Österreich: Preis und Kosten
Diese Kosten fallen an, sobald Sie ein Wunschkennzeichen reservieren oder sofort bewilligt bekommen.
| Kostenposition für die Bewilligung | Betrag | Wofür? |
| Abgabe an den österreichischen Verkehrssicherheitsfonds | EUR 200 | Pflichtbeitrag, der direkt an den Verkehrssicherheitsfonds geht. |
| Antragskosten | EUR 21 | Bearbeitungskosten für den Antrag auf Reservierung bzw. Zuordnung eines Kennzeichens. |
| Verwaltungskosten | EUR 14 | Verwaltungsaufwand der Behörde für die Prüfung und Genehmigung der Wunschkombination. |
Zur Bewilligung kommen weitere Kosten hinzu, sobald Sie das Kennzeichen abholen, verlängern oder tauschen.
Diese Gebühren betreffen die Tafeln oder zusätzliche Dokumente.
| Kostenposition für zusätzliche Ausgaben | Betrag | Wofür? |
| Kennzeichentafeln | EUR 23 | Kosten bei Abholung des Wunschkennzeichens oder beim Austausch. |
| Begutachtungsplakette | EUR 2,50 | Wird nur notwendig, wenn Sie aufgrund eines Kennzeichenwechsels eine neue §57a-Plakette („Pickerl“) benötigen. |
| Scheckkartenzulassungsschein (optional) | EUR 29,50 | Zulassungsschein in Kartenform. |
| Gesamtbetrag | EUR 289,80 |
Wichtig: Wenn Sie Ihr Wunschkennzeichen verlängern, fallen erneut Verwaltungskosten sowie die Abgabe an den österreichischen Verkehrssicherheitsfonds an (also eine Summe von EUR 214).
Lesetipp: Ein eigenes Fahrzeug bedeutet Freiheit, aber auch laufende und manchmal nicht offensichtliche Kosten. Wir zeigen Ihnen, welche Ausgaben auf Sie zukommen und wie Sie diese realistisch kalkulieren.
Wunschkennzeichen Verfügbarkeit prüfen: Ist Ihr Wunschkennzeichen noch frei?
Bevor Sie ein Wunschkennzeichen beantragen, sollten Sie prüfen, ob die gewünschte Kombination auch verfügbar ist.
Da Österreich über keine zentrale Online-Datenbank verfügt, läuft die Prüfung immer über die jeweilige Zulassungsbehörde.
Online-Prüfung der Verfügbarkeit
Eine Möglichkeit zur österreichweiten Suche gibt es nicht. Der Grund ist einfach: Wunschkennzeichen werden bezirksspezifisch vergeben.
Jede Behörde verwaltet ihren eigenen Bestand und nicht alle bieten digitale Suchmöglichkeiten an.
Wie eine Prüfung online möglich ist:
- Manche Bundesländer stellen ein Online-Suchformular zur Verfügung.
- Nutzen Sie die zentrale Gemeindeauswahl auf oesterreich.gv.at. Hierüber werden Sie automatisch zur zuständigen Stelle weitergeleitet.
- Welche Informationen dort abrufbar sind, variiert je nach Bundesland. Einige Behörden zeigen die Verfügbarkeit direkt an, während andere lediglich Kontaktmöglichkeiten anbieten.
Verfügbarkeit persönlich oder telefonisch prüfen
Wenn Ihre Behörde keine Online-Abfrage anbietet, bleiben Ihnen folgende Alternativen.
- Option 1: Persönlich bei der Zulassungsbehörde nachfragen: Suchen Sie die nächste Zulassungsstelle in Ihrer Nähe auf und erhalten Sie eine sofortige Auskunft über Ihre Wunschkombination und können auch gleich abklären, ob sie genehmigungsfähig ist. Allerdings müssen Sie dafür persönlich erscheinen, was einen zusätzlichen Aufwand bedeuten kann.
- Option 2: Telefonische Anfrage: Nutzen Sie den oben genannten Link, finden Sie darüber die Rufnummer der nächstgelegenen Zulassungsstelle und rufen Sie an. Tipp: Halten Sie mehrere Alternativ-Kombinationen bereit. Wenn Ihre erste Wahl schon vergeben ist, können Sie sofort weitere prüfen lassen.
- Option 3: Anfrage per E-Mail: Die Behörde prüft Ihre Wunschkombination und gibt Ihnen Rückmeldung. Zwar variiert hier die Bearbeitungszeit, jedoch erhalten Sie somit eine schriftliche Bestätigung, die Sie für Ihre Unterlagen oder die spätere Antragstellung nutzen können.
Erforderliche Unterlagen
Damit die Reservierung bzw. Bewilligung Ihres Wunschkennzeichens reibungslos funktioniert, sollten Sie die benötigten Dokumente vollständig vorbereiten:
- Meldebestätigung, falls die Behörde Ihre Daten nicht aus dem Melderegister abruft.
- Amtlichen Lichtbildausweis.
- Unternehmen benötigen zusätzlich einen Firmenbuchauszug.
- Eine Vollmacht, falls eine andere Person den Antrag für Sie einreicht.
- Zudem erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Reservierung bzw. Bewilligung, die Sie vorlegen, sobald Sie die Kennzeichentafel bestellen oder abholen.
Tipp: Selbstverständlich können Sie Ihr Wunschkennzeichen direkt bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs hinterlegen. Voraussetzung ist, dass es zuvor reserviert wurde.
Wichtig: Zur Zulassung Ihres Fahrzeugs ist eine Kfz-Haftpflicht für Ihr Fahrzeug zwingende Voraussetzung.
Auch weitere Versicherungen wie Kasko oder Rechtsschutz sollten Sie als Absicherung einplanen.
Gültigkeit und Verlängerung: Was Sie wissen müssen
Ein Wunschkennzeichen ist nicht dauerhaft gültig. Es läuft nach einer festen Frist ab und muss rechtzeitig verlängert werden, damit Sie es weiter nutzen dürfen.
Wie lange gilt ein Wunschkennzeichen?
Ein Wunschkennzeichen ist 15 Jahre gültig. Es gilt ab dem Tag, an dem es die Behörde für Sie reserviert oder Ihnen direkt zugewiesen hat.
Wenn das Kennzeichen lediglich reserviert, aber nicht genutzt wird, verfällt die Reservierung nach 5 Jahren automatisch.
Was passiert nach 15 Jahren? Ihre Optionen
- Option 1: Verlängerung des bestehenden Wunschkennzeichens. Sie können das bestehende Kennzeichen um weitere 15 Jahre verlängern. Dafür fallen erneut Verwaltungskosten und die Abgabe für den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds an.
- Option 2: Neues Wunschkennzeichen beantragen. Wenn Sie eine andere Kombination bevorzugen, können Sie ein neues Wunschkennzeichen beantragen. Der Antragsprozess läuft genauso ab wie bei der erstmaligen Bewilligung.
- Option 3: Umstieg auf ein Standardkennzeichen. Falls Sie keine Verlängerung beantragen, müssen Sie auf ein normales Kennzeichen umsteigen. Dafür bezahlen Sie nur die Kennzeichentafeln.
Verlängerungsfristen im Detail
Alle wichtigen Fristen, damit Ihr Wunschkennzeichen gültig bleibt:
- Unmittelbar nach der Zuweisung: Notieren Sie sich das 15 Jahre später fällige Ablaufdatum
- 6 Monate vor Ablauf: Ab diesem Zeitpunkt können Sie einen Verlängerungsantrag stellen
- 2 bis 3 Monate vor Ablauf: Empfohlener Zeitraum für den Antrag, damit Ihnen genügend Puffer für die Bearbeitung bleibt.
- 1 Monat vor Ablauf: Spätester Zeitpunkt für den Antrag.
Nach Ablauf der 15 Jahre: Ihr Kennzeichen ist automatisch ungültig. Sie dürfen nicht weiter am Straßenverkehr teilnehmen.
Sonstige wichtige Hinweise und Besonderheiten
Neben Kosten, Antrag und Verfügbarkeit gibt es einige Besonderheiten, die Sie im Hinblick auf die Nutzung Ihres Wunschkennzeichens kennen sollten.
Wunschkennzeichen bei Umzug
Ein Umzug kann sich auf Ihr Wunschkennzeichen auswirken. Entscheidend ist dabei, ob sich die für Sie zuständige Zulassungsbehörde ändert.
Im Wesentlichen gibt es zwei Szenarien:
- Bei Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks: Keine Einschränkungen. Sie behalten Ihr Wunschkennzeichen ohne Änderungen, weil weiterhin dieselbe Behörde für Sie zuständig bleibt.
- Umzug in einen anderen Bezirk: Wenn Sie in einen anderen Bezirk ziehen und dadurch eine neue Zulassungsbehörde zuständig wird, kann das Wunschkennzeichen nicht mitgenommen werden. Sie müssen auf ein Standardkennzeichen umsteigen oder ein neues Wunschkennzeichen im neuen Bezirk beantragen.
Übertragbarkeit von Wunschkennzeichen
Ein Wunschkennzeichen ist immer an die antragstellende Person gebunden.
Das bedeutet konkret:
- Nicht auf andere Personen übertragbar: Das Wunschkennzeichen ist ein höchstpersönliches Recht. Die Person, die es beantragt, muss identisch mit der Person sein, die das Fahrzeug später zulässt. Eine Weitergabe ist ausgeschlossen, auch innerhalb der Familie.
- Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist möglich: Solange Sie selbst Zulassungsbesitzerin bzw. Zulassungsbesitzer bleiben, dürfen Sie Ihr Wunschkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen. Beachten Sie dabei: Die 15-Jahres-Frist läuft weiter und beginnt nicht von Neuem.
Tipp: Wenn Sie Ihr Wunschkennzeichen auf mehrere Fahrzeuge übertragen möchten, lohnt einen Blick auf das Wechselkennzeichen.
Damit nutzen Sie ein Kennzeichen für bis zu drei Fahrzeuge und senken Ihre laufenden Kosten.
Alles Wichtige hierzu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Wechselkennzeichen.
Wie viele Wunschkennzeichen kann eine Person haben?
Für die Menge an Wunschkennzeichen gibt es keine Obergrenze. Sie können also so viele Wunschkennzeichen besitzen, wie Sie möchten, solange Sie jedes korrekt beantragen und bezahlen.
Praktisch relevant ist nur, dass jedes Wunschkennzeichen an eine konkrete Zulassungsbehörde gebunden bleibt und nicht behördenübergreifend genutzt wird.
FAQ: Häufige Fragen zum Wunschkennzeichen in Österreich
Die Bewilligung eines Wunschkennzeichens kostet insgesamt EUR 235.
Zusätzlich fallen EUR 23 für die Kennzeichentafeln an.
Je nach Situation und Bedarf können weitere Beträge anfallen, etwa für eine neue Begutachtungsplakette oder auf Wunsch den Zulassungsschein im Scheckkartenformat, womit sich die Gesamtkosten auf EUR 289,80 belaufen.
Eine österreichweite Datenbank zur Recherche von vakanten Kennzeichen gibt es nicht.
Wunschkennzeichen werden bezirksspezifisch vergeben, daher verwaltet jede Behörde ihren eigenen Bestand.
- Sie können die Verfügbarkeit folgendermaßen prüfen:
Online über die Gemeindeauswahl auf oesterreich.gv.at (Weiterleitung zur zuständigen Behörde). - Direkt telefonisch, per E-Mail oder persönlich bei Ihrer Zulassungsstelle.
Die Wunschkombination umfasst 3 bis 6 Zeichen. Die genaue Anzahl hängt vom Platz auf der Tafel ab.
PKW erlauben meist längere Kombinationen als Motorräder.
Sie muss immer:
- links mit einem oder mehreren Buchstaben beginnen,
- rechts mit einer Ziffer enden,
- Buchstaben und Zahlen strikt getrennt führen.
Ein Wunschkennzeichen gilt 15 Jahre, ab dem Tag der Reservierung oder Zuweisung. Nach Ablauf der 15 Jahre haben Sie die Option, das Wunschkennzeichen zu verlängern.
Die Kosten für die Verlängerung betragen EUR 214.
Eine vollständige Online-Beantragung ist nicht möglich.
Sie können jedoch online prüfen, welche Behörde für die Vergabe zuständig ist und, mit Einschränkungen, ob Ihre gewünschte Kombination verfügbar ist.
Der eigentliche Antrag auf die Reservierung oder Bewilligung erfolgt immer über die zuständige Zulassungsbehörde.



