Fragen & Antworten zur Motorradversicherung


Wie funktioniert die An- und Abmeldung und wann kann eine Zweiradversicherung gekündigt werden? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

An-/Abmeldung und Kennzeichentafeln

  • Wo kann ich mein Kfz an- und abmelden?

    Die An- und Abmeldung Ihres Motorrades können Sie in den Zürich Zulassungsstellen oder Kundenbüros mit Zulassung vornehmen. Eine Liste der Zulassungsstellen von Zurich finden Sie online nach Bundesländern geordnet: Zurich Zulassungsstellen.

  • Welche Unterlagen benötige ich bei An- oder Abmeldung?

    Zur Anmeldung eines Fahrzeuges benötigen Sie:

    • Identitätsnachweis (Führerschein, etc.)
    • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, Typenschein oder Einzelgenehmigung
    • Versicherungsbestätigung (erhalten Sie im Zurich Kontakt Center)
    • Meldezettel (juristische Personen: Gewerbeschein bzw. Firmenbuchauszug)
    • Besitznachweis (Kaufvertrag etc.)
    • Bargeld für die Zulassungsgebühr
    • Gegebenenfalls Vollmacht für Anmelder oder Anmelderin
    • Prüfgutachten gem. § 57a KFG (nur bei Gebrauchtfahrzeugen)
    • Benützungsüberlassungserklärung (nur bei Leasingfahrzeugen)

    Zur Abmeldung benötigen Sie:

    • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, Typenschein oder Einzelgenehmigung
    • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
    • Kennzeichentafeln (wenn Sie diese nicht weiterverwenden möchten)
    • Gegebenenfalls Vollmacht für Abmelder oder Abmelderin
  • Was ist der Winternachlass?

    Beim Winternachlass ist Ihr Haftpflicht-Versicherungsschutz das ganze Jahr über aufrecht. Der Winternachlass wird bei der Prämienberechnung automatisch berücksichtigt. Bei Hinterlegung des Kennzeichens bei der Behörde wird also kein zusätzlicher Prämiennachlass gewährt, Sie haben jedoch dennoch Anspruch auf Rückvergütung der KFZ-Steuer.

    Wird auch eine Kaskoversicherung beantragt, so gilt der Kaskoschutz in den Monaten November, Dezember, Januar und Februar nur für Versicherungsfälle, die sich in der Garage oder auf dem Abstellplatz ereignen.

    In den Monaten November, Dezember, Jänner und Februar besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Insassenunfallversicherung.

  • Was ist bei einem Wechselkennzeichen zu beachten?

    Ein Wechselkennzeichen ist maximal für 3 Fahrzeuge möglich.

    • Haftpflichtversicherung: Die Prämie ist für das prämienhöhere Fahrzeug (Hubraum stärkstes Zweirad) zu bezahlen. Bitte geben Sie dieses daher im Prämienrechner ein. Marke, Type, KW/PS und Baujahr des zweiten und dritten Fahrzeugs geben Sie bitte unter den Anmerkungen im Rechner an.
    • Kaskoversicherung: Für das Fahrzeug mit der höchsten Versicherungsprämie sind 100 % der Prämie zu bezahlen. Für die Fahrzeuge mit niedriger Prämie sind in der Vollkasko 50 % und in der Teilkasko 66,6 % der Prämie zu bezahlen. Kaskoarten und Selbstbehaltsvarianten können für jedes Fahrzeug individuell ausgewählt werden.
    • Assistance: Die Pannenhilfe gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
    • Insassenunfallversicherung: Die Versicherung gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
    • Rechtsschutzversicherung: Die Versicherung gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
    • Motorbezogene Versicherungssteuer: Die Steuer muss für das Fahrzeug mit der höchsten Steuereinstufung bezahlt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es vor dem 1. Oktober 2020 oder danach erstmalig zugelassen wurde.
  • Wie komme ich zu einem Wunschkennzeichen?

    Sie müssen das Wunschkennzeichen bei der Zulassungsbehörde (Verkehrsamt) bewilligen lassen. Sie erhalten dort ein Bestellformular, das Sie bei Ihrer Zulassungsstelle einreichen können.

    Für die Bewilligung des Wunschkennzeichens fallen bei der Zulassungsbehörde EUR 172,20 an. Bei der Abholung des Kennzeichens bei Ihrer Zulassungsstelle weisen Sie bitte die Reservierung oder Bewilligung des Wunschkennzeichens vor.

    Für die Kennzeichentafeln sind hier EUR 18,- sowie bei Kennzeichenänderung EUR 1,45 zu entrichten.

Fragen zur Kaskoversicherung

  • Muss ich bei der Kasko den Listen- oder Kaufpreis angeben?

    Für die Prämienberechnung in der Kaskoversicherung wird immer der Listenneupreis herangezogen. Der Listenneupreis entspricht dem Händlerverkaufspreis ohne Rabatte jedoch inkl. serienmäßiger Sonderausstattung

  • Wie hoch ist die Kaskoleistung im Schadensfall?

    Bei Teilreparaturen im Schadenfall wird der Neuwert ersetzt, bei Totalschaden wird der Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt.

  • Ändert sich nach einem Unfall die Kaskoprämie?

    Da es bei Zurich in der Kaskoversicherung kein Bonus-Malus-System gibt, bleibt die Prämie auch nach einem Unfallschaden gleich.

Versicherungsschutz

  • Welche Zweiräder kann ich bei Zurich versichern?

    Die Zurich Zweiradversicherung versichert Motorräder und Mopeds von Privatpersonen. Fahrzeuge von Einzelunternehmen werden nur dann versichert, wenn das Fahrzeug privat angemeldet wird.

  • Was ist die internationale Versicherungskarte?

    Die internationale Versicherungskarte sollte bei Auslandsreisen mit dem Auto immer an Bord sein. Der internationale Versicherungsnachweis ist zwar in vielen Hauptreiseländern nicht mehr Pflicht, im Falle eines Unfalls leistet er aber nützliche Dienste.

    Mit der Versicherungskarte können Sie international nachweisen, dass Sie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. In den meisten europäischen Staaten ist das amtliche Fahrzeugkennzeichen als Nachweis einer gültigen Versicherung ausreichend, in manchen Ländern ist das Mitführen der so Internationalen Versicherungskarte gesetzlich vorgeschrieben.

  • Welche Leistungen bietet die Assistance?

    Ist Ihr Fahrzeug fahruntauglich durch Panne, Unfall, Totalschaden, oder wurde es gestohlen organisiert und übernimmt die Assistance die Kosten für:

    • Pannen- und Unfallhilfe sowie Abschleppen inkl. Bergung bis insgesamt EUR 300,-
    • Wenn das Fahrzeug nicht binnen 24 Stunden repariert werden kann: Mehrkosten für die Weiter- und Rückfahrt oder Übernachtung bis insgesamt EUR 220,- pro Insasse; Alternativ: Mietwagen gleicher Kategorie bis EUR 75,- pro Tag, max. für 3 Tage
    • Wenn das Fahrzeug nicht binnen drei Arbeitstagen repariert werden kann: Rückführung des Kfz an den Wohnort bis zum Zeitwert, max. bis EUR 1.500
    • Wenn weder Lenker, Lenkerin noch einer der Insassinnen oder Insassen imstande ist das Kfz zu lenken: Ersatzchauffeur für Heimreise bei Fahrerausfall
    • Bei Pannen bzw. Unfällen im Ausland zusätzlich Bergungskosten bis EUR 730,-, Verzollung des Kfz bei Totalschaden, Speditions- und Frachtkosten für Ersatzteile, Kostenvorschuss für außerordentliche Belastungen bis EUR 1.500,-

    Details zur Assistance

  • Sind Mitfahrende in der Haftpflicht auch versichert?

    Alle berechtigten Insassen und Insassinnen (das bedeutet, alle mit dem Einverständnis des Eigentümers oder der Eigentümerin beförderten Personen) außer dem Lenker bzw. der Lenkerin selbst, sind bis zur gewählten Versicherungssumme der Motorradhaftpflicht versichert.

    Zusätzlichen Schutz bietet die Insassenunfallversicherung

  • Sind Kennzeichen gegen Diebstahl versichert?

    Kennzeichen sind nur in der Kaskoversicherung mitversichert, wenn es Wunschkennzeichen sind. Im Falle eines Diebstahles geben Sie bitte eine Anzeige bei der örtlichen Polizeistelle auf und kontaktieren Sie Ihre Versicherung, um neue Kennzeichen zu beantragen.

Prämienzahlung, Kündigung & Umzug

  • Wie hoch sind die Zuschläge bei unterjähriger Zahlung?

    Bei unterjähriger Zahlungsweise werden die folgenden Zuschläge verrechnet. Diese entfallen bei Bankeinzug.

    • 1/2-jährlich: 3%
    • 1/4-jährlich: 5%
    • Monatliche Zahlung ist nur über Bankeinzug möglich

    Das Finanzamt verrechnet die Motorbezogene Versicherungssteuer jährlich im Voraus. Möchten Sie unterjährig bezahlen gelten daher folgende Zuschläge für die KFZ-Steuer:

    • 1/2-jährlich: 6%
    • 1/4-jährlich: 8%
    • Monatliche Zahlung: 10%

    Für Fahrzeuge, die ab 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen werden, wird kein Zuschlag verrechnet.

  • Kann die Zustell- von der Meldeadresse abweichen?

    Ja, das ist möglich, Sie erhalten alle Versicherungsunterlagen und sonstige Korrespondenz an die gewünschte Zustelladresse. Sie können diese in unseren Prämienrechnern gesondert eingeben.

  • Was ist beim Umzug in ein anderes Bundesland zu beachten?

    Wird ein Fahrzeug in einem anderen Bundesland angemeldet weil der Besitzer umzieht, so kann die An- und Abmeldung in dem neuen Bundesland erfolgen. Wechselt das Fahrzeug zusätzlich den Besitzer, ist ein beglaubigter Kaufvertrag nicht mehr nötig, es sei denn der Kaufvertrag wird unter Ehepartnern geschlossen. Die Kosten einer Ummeldung sind gleich hoch wie bei einer Neuanmeldung.

  • Wann kann ich meine Versicherung kündigen?
    • Kündigung zum Ablauftermin: In der KFZ-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung haben die Verträge im Allgemeinen eine Laufzeit von einem Jahr. Zum Ablauftermin können Sie kündigen. Der Ablauftermin ist immer der Monatserste, mindestens 12 Monate nach Versicherungsbeginn. Fällt der Versicherungsbeginn auf einen Monatsersten, ist der Ablauftermin genau ein Jahr später. Hat die Versicherung nicht am Monatsersten begonnen, ist der Ablauftermin der nächstfolgende Monatserste im darauffolgenden Jahr. (Bsp.: Versicherungsbeginn = Zulassungsdatum: 15.3.2007, Ablauftermin: 1.4.2008) Den Ablauftermin, zu dem eine Kündigung des Vertrages möglich ist, finden Sie in Ihrer Polizze. Die Kündigungsfrist ist ein Monat, das bedeutet, das Kündigungsschreiben muss bis spätestens einen Monat vor dem Ablauftermin bei der Versicherung eingelangt sein. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich die Versicherungsdauer automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung muss schriftlich - am besten eingeschrieben - erfolgen. Zuritel akzeptiert auch Kündigungen per E-Mail.
    • Kündigung nach einem Schadensfall: Nach einem Schadensfall können Sie die KFZ-Haftpflicht-Versicherung ohne Angabe von Gründen kündigen, in der Kasko-, Insassenunfall- und KFZ-Rechtsschutzversicherung nur dann, wenn Ihre Versicherung einen begründeten Anspruch verweigert. Auch Ihrer Versicherung steht im Schadenfall ein Kündigungsrecht zu.
    • Kündigung nach Prämienerhöhung: Ebenso haben Sie nach einer Prämienerhöhung durch die Versicherung die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Die Frist beträgt ein Monat ab Erhalt der Verständigung über die Prämienerhöhung.
    • Kündigung nach Verkauf des Fahrzeuges: Bei Verkauf des Fahrzeugs geht die Versicherung automatisch auf den Erwerber über (ausgenommen die KFZ-Rechtsschutz); dieser kann aber binnen einem Monat die Versicherung kündigen. Empfehlenswert ist es jedoch das Fahrzeug bei Verkauf selbst abzumelden und die Abmeldebestätigung inklusive Kündigungsvermerk an die Versicherung zu senden.
    • Vorlage für ein Kündigungsformular: Kündigungsformular zum Download