
Pannen- und Unfallhilfe für Ihr Motorrad
- Jetzt 5% bei Online-Abschluss sparen*
- Notrufzentrale organisiert Pannen- bzw. Unfallhilfe
- Egal, wer das Motorrad lenkt
Wozu brauche ich eine Kfz-Assistance?
Mit der Zurich Kfz-Assistance erhalten Sie Notfallhilfe rund um die Uhr. Profitieren Sie von Pannenhilfe, Abschleppen, Bergen und einer Reihe von medizinischen Hilfeleistungen im Ausland. Damit Sie immer mobil bleiben. Versichert sind alle Kfz, unabhängig davon wer sie lenkt oder mitfährt.
Die Highlights - jetzt mit 5% Rabatt bei Online Abschluss*
- Pannen- und Unfallhilfe in der EU und vielen weiteren Ländern
- Im Notfall genügt ein Anruf unter +43 50 1255 1255, und das rund um die Uhr
- Ersatzchauffeur für die Heimreise bei Fahrerausfall
So geht's weiter
Was ist versichert?
Ihr Zweirad ist versichert, wenn es durch eine Panne, einen Unfall oder Totalschaden fahruntauglich oder gestohlen wird.
Die Assistance organisiert und übernimmt die Kosten für:
Technische Hilfeleistungen in Europa
1. Pannen- oder Unfallhilfe und Abschleppen (inklusive Bergung) in die nächstgelegene Markenwerkstätte bis zu insgesamt EUR 300 bei Versicherungsfällen im Inland und EUR 875 bei solchen im Ausland
2. Bergungskosten in voller Höhe
3. Wenn Reparatur nicht innerhalb von 2 Stunden möglich ist oder bei Diebstahl des Fahrzeugs Mehrkosten
- des Aufenthalts bis zu EUR 75 pro Fahrzeuginsassen
- der Heim- bzw. Weiterreise bis insgesamt EUR 220 pro Fahrzeuginsassen
- für aufgewandte Taxikosten bis EUR 75 pro Tag max. bis zu 4 Tage
4. Wenn die Reparatur nicht innerhalb von drei Arbeitstagen möglich ist
- Rückführung des Fahrzeuges an den Wohnort, bis zum Zeitwert des Fahrzeuges, maximal bis EUR 1.500
- Mehrkosten der Heim- bzw. Weiterreise bis insgesamt EUR 220 pro Fahrzeuginsassen
5. Zusatzleistungen im Ausland
- Vermittlung eines Dolmetschers
- Verschrottung des Fahrzeuges falls erforderlich
- Garagierungskosten bis max. 2 Wochen
- Gebühren für amtliche oder behördliche Dokumente (bei Diebstahl aus dem versicherten, versperrten Fahrzeug)
Medizinische Hilfeleistungen in Europa - ausgenommen Österreich
Unabhängig davon, ob ein Verkehrsmittel verwendet wurde, helfen wir dem Kunden und seinen Angehörigen bei schwerem Unfall oder wenn diese an den Folgen eines solchen Unfalles versterben mit folgenden Leistungen:
1. notwendige Bergungs- und Rettungsaktionen bezüglich verletzter versicherter Personen bis EUR 75.000 je Verletztem/Verletzter (davon max. EUR 10.000,00 für Hubschrauberbergung/-rettung)
2. Kosten bis zu insgesamt EUR 75.000 je Verletztem/Verletzter
- medizinisch unaufschiebbare ärztliche Behandlung außerhalb eines Krankenhauses
- Ersttransport in das dem Unfallort nächstgelegene öffentliche Krankenhaus
- medizinisch unaufschiebbare Krankenhausbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus (Kosten in der Sondergebührenklasse eines öffentlichen Krankenhauses sind mit EUR 20.000 limitiert)
- medizinisch notwendige Verlegungstransporte in ein anderes Krankenhaus
- vor Ort unfallbedingt verordnete Medikamente
3. Rücktransport schwer verunfallter Personen an den Wohnort
4. Bergung und Heimtransport verstorbener Personen
5. Hin und Rückreisekosten des Spitalsbesuchs durch eine nahestehenden Person, wenn der Spitalsaufenthalt länger als eine Woche dauert bis insgesamt EUR 1.000
6. Ersatzchauffeur zur direkten Heimholung des Fahrzeugs und der Insassen, wenn kein weiterer Insasse imstande ist das Fahrzeug zu lenken
7. Rückholung von Kindern bis zu EUR 2.200
Wo gilt die Kfz-Assistance?
Andorra, Albanien, Belgien, Bosnien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Herzegowina, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland (europ.Teil), San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei (gesamt), Tunesien, Ungarn, Vatikanstaat, Zypern.
Ab wann gilt die Kfz-Assistance?
Mit Erhalt der Polizze oder zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Prämie muss innerhalb von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn eingezahlt werden, sonst erlischt der Versicherungsschutz!
Vertragsdauer ist ein Jahr. Falls nicht gekündigt wird, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr.
Die Kündigung ist möglich zum Vertragsablauf (Frist 1 Monat vorher), bei Verkauf des Fahrzeuges, nach einem Schadensfall, wenn die Versicherung einen begründeten Anspruch verweigert. Bei Beendigung der für dasselbe Kfz bestehenden Haftpflichtversicherung erlischt die Assistance, ohne dass es hierfür einer Kündigung bedarf.
Der Abschluss ist genauso abgelaufen, wie ich mir das vorstelle. Unkompliziert, schnell, online.
Wir sind ausgezeichnet
Wir freuen uns regelmäßig über Auszeichnungen für unsere Versicherungen und Services.




Wir sind persönlich für Sie da.
Gerne klären wir all Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch und machen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Downloads
Die Unterlagen zu dieser Versicherung finden Sie auf der Übersichtsseite zur Motorradversicherung.
* 5 % Rabatt berechnen sich bei Online-Neuabschluss von der Prämie und beziehen sich auf die laufende Prämie über die gesamte Laufzeit des Vertrages. Der Rabatt wird im Rechner automatisch berücksichtigt. Die Aktion gilt bis zum 31.12.2025. Laufende Verträge sind von der Aktion ausgeschlossen.