Höhere Entschädigung im Totalschadenfall


Im Falle eines Totalschadens oder Autodiebstahls bieten wir auf Wunsch eine höhere Entschädigung als im Standardprodukt vorgesehen für PKW/Kombi.

Was versteht Zurich unter einem Totalschaden?

Ein Totalschaden liegt vor, wenn in Folge eines versicherten Ereignisses

  • das Fahrzeug zerstört oder verloren gegangen ist
  • der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs geringer ist als die voraussichtlichen Reparaturkosten plus den Restwerten
Zeitraum ab erstmaliger Zulassung Entschädigung in % des Listenpreises*
01. bis 06. Monat 100
07. bis 12. Monat 90
13. bis 18. Monat 85
19. bis 24. Monat 80
25. bis 30. Monat 75
31. bis 36. Monat 70
37. bis 42. Monat 65
43. bis 48. Monat 60
49. bis 60. Monat 55
*Maximiert mit der Höhe des Kaufpreises

Von diesem so ermittelten Betrag sind unreparierte, nicht zur Gänze oder nicht ordnungsgemäß reparierte Schäden und ein allenfalls vereinbarter Selbstbehalt in Abzug zu bringen.