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Beschwerdemanagement

Ihr Anliegen ist uns wichtig

Sagen Sie uns Ihre Meinung.

Bitte schildern Sie uns, was passiert ist, und wir nehmen uns der Sache an.

Meine Beschwerde

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Sie haben Feedback bzw. ein persönliches Anliegen? Mein Team und ich prüfen Ihre Angelegenheit neutral, versuchen Missverständnisse aufzuklären und so rasch wie möglich eine Lösung zu finden.

Silvia Tschiltsch
Leiterin Zentrales Beschwerdemanagement

So gehen wir mit Beschwerden um

  • Ist die Nachricht eine Beschwerde?

    Wir verstehen darunter eine geäußerte Unzufriedenheit einer Kundin oder eines Kunden z.B. über das Verhalten von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, über eine Zurich Dienstleistung (z.B. Kfz-Zulassung, Kundenportal), über Produkte, Tarife, Verträge und deren Leistungen. Kunde oder Kundin können auch AntragstellerInnen, Begünstigte und Personen, die Anspruch auf eine Versicherungsleistung erheben, sein.

  • Wie können Beschwerden eingereicht werden?

    Am einfachsten per Online-Formular oder direkt per E-Mail an ombudsstelle@at.zurich.com. Gerne können Sie die Beschwerde auch telefonisch oder per Brief einreichen.
    (Eingänge nach 17 Uhr gelten für den kommenden Werktag)

    Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 8:00 – 17:00 Uhr unter 08000 80 80 80 bzw. +43 1 80130 3190 (aus dem Ausland).

    Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft
    Postfach 68
    1015 Wien

  • Welche Angaben sind notwendig?

    Bitte nennen Sie uns:

    • Ihre Kontaktdaten (Vorname, Zuname oder Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer)
    • Ihre Erreichbarkeit (bevorzugtes Kommunikationsmittel und zeitliche Erreichbarkeit)
    • Ihr Anliegen (inkl. Angabe der Polizzen- oder Schadennummer)
    • Was aus Ihrer Sicht falsch ist und was Sie als Ergebnis der Schadenbearbeitung erwarten (wenn es bestimmte Personen betrifft bitten wir um die Angabe des Namens oder des betroffenen Bereichs)

    Und das bitte in deutscher Sprache.

  • Wie schnell werden Beschwerden bearbeitet?

    Beschwerden werden innerhalb von 3 Werktagen bzw. 5 Kalendertagen nach Posteingang durch unsere Problemlöserinnen bzw. Problemlöser bearbeitet. Kann eine Beantwortung nicht innerhalb dieser 3 Werktagen bzw. 5 Kalendertagen erfolgen, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.

  • Kann ich mich mit meiner Beschwerde auch an eine andere Stelle wenden?

    Ja, Beschwerden können auch gerichtet werden an:

    den VVO – Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs
    Schwarzenbergplatz 7
    1010 Wien
    01 / 711 56 – 0
    www.vvo.at

    Sowie:

    Beschwerdestelle über Versicherungsunternehmen im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
    Abteilung III/3
    Stubenring 1
    1010 Wien
    01 71100 862501 oder 862504
    versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at

  • Was kann ich tun, wenn keine Einigung erzielt wird?

    Wenn Ihre Beschwerde abgelehnt wurde oder zwischen Ihnen und Zurich keine Einigung erzielt werden konnte, können Sie sich an www.verbraucherschlichtung.or.at wenden.

    Betrifft es Vertragsabschlüsse im Internet (E-Commerce), können Sie sich an die von der Europäischen Kommission eingerichteten Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/odr wenden. Als Alternative kommt der Internet Ombudsmann in Frage:

    Ombudsstelle - Kostenlose Schlichtung und Hilfe bei Problemen im Internet
    Ungargasse 64-66/3/404
    1030 Wien

    beratung@ombudsmann.at

    Zurich ist zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und behält sich daher vor, diese abzulehnen.

  • Wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde?

    Finanzmarktaufsicht/Versicherungsaufsicht (FMA)
    Otto-Wagner-Platz 5
    1090 Wien

    www.fma.gv.at