Sturmschaden Versicherung in Österreich: Wer zahlt bei Unwetter?
Wohnen & HaushaltBlog17. Dezember 2025
Heftige Stürme mit orkanartigen Böen sind in Österreich keine Seltenheit mehr. Schlimmstenfalls beschädigen sie Dächer, Fenster, Photovoltaikanlagen, Fahrzeuge oder entwurzeln gar Bäume, die auf das Eigentum stürzen.
Nach Orkanen, Hagelgewittern oder Schneestürmen können Reparaturen und Wiederaufbau leicht fünf- bis sechsstellige Beträge kosten, schlimmstenfalls gehen die zu deckenden Kosten bis in die Millionen.
Eine Versicherung bei Sturmschäden hilft Ihnen dabei, anfallende Kosten nicht allein tragen zu müssen. Welche Versicherung bei Sturmschäden greift, hängt allerdings davon ab, an welchem Ihrer Besitztümer der Schaden entstanden ist.
Erfahren Sie, welche Versicherung für welchen Schaden zuständig ist und was Sie unmittelbar nach einem Sturmschaden tun sollten.
Welche Versicherung haftet bei Sturmschäden?
Tatsächlich zählen Sturmschäden zu den häufigsten Schäden bei Eigenheimen.
Dabei gelten bei Versicherungen Schäden nach einem Sturm von über 60 km/h (Windstärke 8) als Sturmschäden.
Konkret wird Ihre Versicherung bei folgenden Schäden aktiv:
- Abgedeckte oder beschädigte Dächer
- Eingestürzte Mauern oder Zäune
- Umgestürzte Bäume auf Haus, Fahrzeug oder Gartenanlage
- Herabgefallene Fassadenteile, Dachziegel oder Äste
- Auch Folgeschäden, wenn der Sturm beispielsweise Wasser eindringen lässt und dadurch Hausrat oder Böden beschädigt.
Welche Ihrer Versicherungen nach einem Sturmschaden wirkt, richtet sich nach der Schadensart:
Die Eigenheimversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab, die Haushaltsversicherung schützt Ihr Inventar und ersetzt zerstörte Gegenstände zum Neuwert, und die Kaskoversicherung übernimmt Sturmschäden am Fahrzeug.
Im Extremfall bleibt nur mehr ein Trümmerhaufen. Zum Glück bei uns in Österreich sehr selten.Sturmschäden am Eigenheim: Eigenheimversicherung
Eine Eigenheimversicherung schützt alle festverbauten Gegenstände in Ihrem Haus und zählt definitiv zu den Versicherungen, die man für eigenes Zuhause braucht.
Unter anderem sind hier Schäden durch Naturereignisse durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch abgedeckt.
- Umfassender Schutz: Dazu zählen etwa abgedeckte Dächer, eingestürzte Mauern oder zerstörte Zäune sowie beschädigte Fenster, Türen und Dachverglasungen. Auch Photovoltaik-, Solar- und Wärmepumpenanlagen sind gegen Sturmeinwirkungen geschützt. Selbst Dachlawinen und Schneerutschschäden fallen unter den Versicherungsschutz.
- Erstattung von Nebenkosten: Ihre Versicherung erstattet zudem Aufräum-, Abbruch-, Feuerlösch- und Entsorgungskosten. Damit sind auch Kosten für den Abtransport von Trümmern oder den Austausch beschädigter Gebäudeteile abgedeckt. Diese anfallenden Schäden zahlt die Versicherung bis zu 10 % der Versicherungssumme, kann aber auf Wunsch auch bis zu 50 % angehoben werden.
- Absicherung von Pool: Fest eingebaute Pools zählen zur Eigenheimversicherung. Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck oder Hagelkörner am Pool, z. B. Folienrisse, sind mitversichert.
- Versicherung für den Garten: Ebenso umfasst die Eigenheimversicherung Schutz für Ihren Garten. Gartenhaus, Pergola, Schuppen, sind geschützt.
Genießen Sie die umfassenden Vorteile der Wohn-Assistance von Zurich: im Notfall organisiert sie rasch Handwerker wie Dachdecker oder Installateure und übernimmt Kosten bis zu 200 € pro Einsatz.
Versichern Sie Ihr Haus gegen Sturmschäden und weitere Schäden. Sparen Sie bei Online-Abschluss 5 % und bis zu 25 % bei der Wahl eines Selbstbehalts.
Sturmschäden am Hausrat: Die Haushaltsversicherung
Eine Haushaltsversicherung schützt alle beweglichen Gegenstände in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung, also Möbel, Fernseher, Kühlschränke und so weiter.
Ihr Hab und Gut ist somit bei Sturm, aber auch Feuer, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch geschützt.
Mehr noch: Die optimale Haushaltsversicherung ist auf Ihre individuelle Behausung zugeschnitten.
Darüber hinaus sind Sie gegen Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden und Glasbruch sowie Brand- und Blitzschäden mit einer Haushaltsversicherung abgesichert:
- Umfassender Schutz: Wenn etwa ein Fenster oder Glasflächen durch Sturm oder Hagelschlag zerbrechen.
- Abdeckung von Folgeschäden: Wenn etwa ein Sturm das Dach abdeckt und Wasser, Schnee oder Hagel anschließend in die Wohnung eindringen, übernimmt die Versicherung die Folgeschäden an Möbeln, Böden und Elektrogeräten.
- Inklusive Versicherungsschutz auf dem Grundstück: Schützt bestimmte Sachen des Hausrats auch außerhalb der Wohnung auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet – etwa Gartenhäusern, Garagen oder auf Terrassen. Das bedeutet: Selbst Gartenmöbel, Fahrräder oder Kinderwagen sind mitversichert, wenn sie durch Sturm beschädigt werden. Dieser Versicherungsschutz gilt bis zu 15 % der Versicherungssumme, maximal jedoch 40.000 €.
Bei Zurich profitieren Sie von Vorteilen: Versichert sind auch Besitztümer im Keller, Dachboden, Stiegenhaus, Garten oder gemieteten Abstellräumen (z. B. Fahrräder oder Werkzeuge).
Zudem bieten wir umfassenden Schutz für Familien. So sind Kinderwägen auch außerhalb des Grundstücks in ganz Österreich gegen einfachen Diebstahl geschützt und Hausrat von Schüler:innen oder Studierenden, die vorübergehend innerhalb Österreich auswärts wohnen, ist bis 10.000 € mitversichert.
Sichern Sie Ihr Hab und Gut individuell ab. Bei Zurich erhalten Sie eine Haushaltsversicherung bereits ab EUR 4,30 im Monat.
Die Feuerwehr leistet Hilfe, wenn umgestürzte Bäume die Straßen blockieren.Sturmschäden am Auto: Die Kaskoversicherung
Eine Kasko-Versicherung (Teilkasko sowie Vollkasko) deckt Schäden an Ihrem Fahrzeug ab. Ob PKW, kleiner LKW, Motorrad oder Motorroller: Sturmschäden sind in allen Kasko-Varianten mitversichert.
- Umfassender Schutz: Die jeweiligen Kaskovarianten ersetzen Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Lawinen, Felssturz, Steinschlag oder Überschwemmung im örtlichen Geltungsbereich. Beispielsweise greift der Schutz, wenn Äste auf Ihr Auto fallen oder Gegenstände durch den Wind gegen das Fahrzeug geschleudert werden.
- Bedingungen beachten: Wie auch bei Eigenheim- und Haushaltsversicherung agiert die Versicherung bei Stürmen ab Windstärke 8, also ab 60 km/h. Steht das Fahrzeug bei Beschädigung allerdings an einem maroden Baum oder einem baufälligen Haus, haftet die Eigentümerin bzw. der Eigentümer. Ausnahme: Sie besitzen eine Kaskoversicherung, die den Baustein "Grobe Fahrlässigkeit" umfasst.
- Praktische Hinweise: Parken Sie Ihr Auto bei Sturm- oder Unwetterwarnungen nicht in gefährdeten Bereichen, etwa unter Bäumen, Dächern, Baugerüsten oder in Senken, in denen sich Wasser stauen kann. Entfernen Sie rechtzeitig lose Gegenstände am Haus, die bei starkem Wind gegen das Auto geschleudert werden könnten (beispielsweise Mülltonnen oder Fahrräder).
Wichtig: Versichert sind Schäden, die unmittelbar durch Naturgewalten oder durch von diesen bewegte Gegenstände entstehen, etwa wenn herabfallende Äste das Fahrzeug treffen.
Nicht versichert sind hingegen Schäden, die auf ein durch das Unwetter verursachtes Fahrverhalten der Lenkerin bzw. des Lenkers zurückzuführen sind, beispielsweise Brems- oder Lenkfehler infolge schlechter Sicht oder rutschiger Fahrbahn.
Sichern Sie Ihr Fahrzeug rundum gegen alle Schäden ab und finden Sie die für Sie passende Kasko-Versicherung bei Zurich.
Warum sind Sturmschäden bei einer Kfz-Haftpflicht nicht abgedeckt?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden, die Sie anderen Fahrzeugen, Personen oder Sachen zufügen, etwa bei einem Verkehrsunfall.
Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug übernimmt sie nicht. Eine Kfz-Haftpflicht ist verpflichtend und somit Voraussetzung, um am österreichischen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Wann besteht kein Versicherungsschutz bei Sturmschäden?
Unter bestimmten Umständen greifen Eigenheim-, Haushalts- oder Kaskoversicherung nicht:
- Windstärke unter 60 km/h: Reißt der Wind nur eine leichte Plane los oder wirbelt Laub und Äste auf, gilt das nicht als Sturm im Sinne der Bedingungen. Versicherungen definieren einen Sturm als versichertes Ereignis ab 60 km/h.
- Optische Beeinträchtigungen: Diese Schadensart ist, je nach Tarif, nicht oder nur begrenzt versichert. Dazu zählen Kratzer, kleine Dellen oder Lackschäden an Fassade, Dachziegeln oder leichte Verformungen (etwa von Regenrinnen oder Antennen).
- Weitere ausgeschlossene Schäden: Schäden, die nachweislich durch dauerhafte Witterungseinflüsse entstehen, sind in der Regel nicht gedeckt (beispielsweise Korrosion, Rost, Feuchtigkeit). Auch Konstruktions- oder Baumängel (ein Dach, das nicht sturmsicher montiert war) und Schäden durch fehlende Wartung (morsche Bäume oder defekte Dachrinnen) sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wichtig: Damit nach einem Schaden Ihre Versicherung greift, müssen Sie den Schaden richtig dokumentieren und sofort melden. Wer einen Schaden nicht oder zu spät meldet, riskiert Leistungskürzungen oder den vollständigen Verlust des Anspruchs.
Sturmschaden der Versicherung melden: Richtig reagieren im Schadensfall
Grundsätzlich gilt: Melden Sie einen durch Sturm entstandenen Schaden Ihrer Versicherung unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche.
Das kann telefonisch geschehen, online per Formular oder über die App Ihres Versicherers.
So sollten Sie nach einem Sturmschaden Schritt für Schritt vorgehen:
- Gefahrenstelle sichern: Sollte Wasser in Ihr Haus oder Ihre Wohnung eindringen, schalten Sie den Strom aus. Decken Sie offene Stellen wie Dach und Fenster provisorisch ab, um Folgeschäden zu vermeiden. Diese Schadenminderungspflicht ist Teil jeder Police. Hierfür anfallende Kosten ersetzt die Versicherung meist vollständig.
- Schaden dokumentieren: Eine gewissenhafte Dokumentation ist das A und O, damit Ihre Versicherung alle Schäden nachvollziehen kann. Gehen Sie so vor:
- Fotografieren Sie alle Schäden aus mehreren Perspektiven, von außen und von innen.
- Machen Sie auch Fotos von der Schadensursache, wie beispielsweise dem umgestürzten Baum oder dem abgedeckten Dach.
- Notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Ablauf des Sturms (z. B. Windböen, Starkregen, Hagel).
- Sammeln Sie Rechnungen, Kostenvoranschläge oder Belege für beschädigte Gegenstände.
- Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer und der passenden Versicherungsart:
- Bei Gebäudeschäden informieren Sie Ihre Eigenheimversicherung.
- Bei Beschädigungen Ihres Hausrats informieren Sie Ihre Haushaltsversicherung.
Bei Fahrzeugschäden informieren Sie Ihre Kaskoversicherung. Schadenmeldung sollten innerhalb einer Woche erfolgen und eine genaue Beschreibung des Unfallhergangs enthalten. Steht ein behördliches oder gerichtliches Verfahren mit dem Schaden im Zusammenhang, sollten Sie das mit angeben.
Reichen Sie alle vorher gesammelten Dokumente ein. Versicherungen bieten in der Regel mehrere Möglichkeiten, eine Schadensmeldung vorzunehmen – beispielsweise per App, per Online-Formular oder Telefon-Hotline. Geben Sie Ihre Versicherungsnummer und eine ausführliche Schadensbeschreibung an.
- Rückmeldung und Begutachtung abwarten: Bei kleineren Schäden erfolgt die Regulierung oft innerhalb weniger Werktage, bei größeren und akuten Schäden schickt die Versicherung Sachverständige zur Begutachtung und schnellen Behebung. Wichtig:
- Vermeiden Sie eigenmächtige Reparaturen, bevor Ihre Versicherung ausdrücklich zugestimmt hat.
- Bewahren Sie beschädigte Teile auf, bis die Versicherung diese besichtigt und den Schaden bei sich aufgenommen hat.
Sie möchten einen Schaden melden? Bei Zurich erledigen Sie die Schadensmeldung ganz einfach und schnell per Formular, App oder Telefon per Wohn-Assistance-Hotline.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Sturmschaden-Versicherung
In unserem FAQ beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Sturmschaden-Versicherung.
Versicherungen sprechen von einem Sturm ab der Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h entspricht.
Kleinere Windereignisse gelten noch nicht als Sturm im Sinne der Versicherungsbedingungen.
Die Kosten eines Schutzes vor Sturmschäden hängen davon ab, welches Eigentum Sie absichern möchten:
- Bei einer Eigenheimversicherung sind Sturmschäden am Gebäude bereits abgedeckt. Der Jahresbeitrag variiert je nach Objektgröße, Wert und gewählten Deckungen individuell.
- Eine Haushaltsversicherung deckt Sturmschäden am Inventar ab. Die Kosten variieren je nach Versicherungssumme und gewählten Deckungen individuell.
- Für Fahrzeuge ist der Schutz mit einer Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung möglich.
Melden Sie den Schaden am besten sofort und gehen Sie dabei so vor:
- Gefahrenstelle sichern: Decken Sie beschädigte Stellen (z. B. Dach oder Fenster) provisorisch ab, um Folgeschäden zu verhindern.
- Schaden dokumentieren: Machen Sie Fotos aus mehreren Perspektiven und notieren Sie den Ablauf des Sturms.
- Versicherung informieren: Reichen Sie Ihre Unterlagen direkt ein. Bei Zurich über das Onlineformular, per App oder telefonisch über die Wohn-Assistance-Hotline.
- Rückmeldung abwarten: Die Versicherung prüft Ihre Unterlagen und meldet sich in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Melden Sie den Schaden so rasch wie möglich, idealerweise innerhalb von drei Tagen nach dem Sturm.
Bei Fahrzeugschäden ist eine schriftliche Meldung innerhalb einer Woche erforderlich. Je schneller Sie reagieren, desto einfacher lässt sich der Schaden dokumentieren und regulieren.
Wenn Sie den Schaden zu spät melden oder nicht ausreichend dokumentieren, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder ablehnen.
Bei Zurich profitieren Sie von einer schnellen und unkomplizierten Schadenaufnahme: online, telefonisch oder über die App, rund um die Uhr.
In unseren Blog-Artikeln erwähnen wir mitunter Produkte, Dienstleistungen oder Leistungsmerkmale, die nicht notwendigerweise von Zurich angeboten werden. Unser Ziel ist es, Themen ganzheitlich zu behandeln und unsere Leserinnen und Leser umfassend sowie neutral zu informieren. Details zu den von Zurich angebotenen Produkten, Dienstleistungen oder Leistungsmerkmalen finden Sie auf den entsprechenden verlinkten Produktseiten. Des weiteren stehen Ihnen gerne unsere Kundendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter für detaillierte Auskünfte zur Verfügung.
.jpg?iar=0&w=1600)

