Checkliste Adressänderung
AktuellesBlog18. September 2025
Ein Umzug bedeutet meist viel Organisation: Kisten packen, Möbel transportieren, Termine koordinieren. Dabei wird leicht übersehen, dass auch Behörden, Ämter und Unternehmen rechtzeitig über die neue Adresse informiert werden sollten.
Wer sich früh darum kümmert, erspart sich unnötige Kosten, verpasste Postsendungen und unangenehme Überraschungen. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass Sie in Ihrem neuen Zuhause von Anfang an gut erreichbar und bestens versorgt sind.
Damit Sie nichts übersehen, haben wir eine praktische Checkliste für Sie zusammengestellt.
Meldepflicht bei Behörden und Ämtern
Nach einem Umzug ist es wichtig, Ihre neue Adresse den zuständigen Behörden schnellstmöglich mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere:
Meldeamt
Ihre Adressänderung können Sie ganz einfach online melden. Über die digitale An-, Ab- oder Ummeldung können Sie alle Schritte einfach von zu Hause aus erledigen. Denken Sie bitte daran, sich selbst sowie Ihre minderjährigen Kinder oder andere im gemeinsamen Haushalt lebende Personen beim zuständigen Meldeamt anzumelden:
- An- oder Abmeldung Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes innerhalb Österreichs
- Ummeldung vom Haupt- zum Nebenwohnsitz oder umgekehrt
- Erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
Wichtig: Denken Sie daran, die Meldung innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug in Ihre neue Wohnung vorzunehmen.
Zulassungsstelle: An- und Abmeldung von Autos und Motorrädern
Besitzen Sie ein Auto oder Motorrad? Dann informieren Sie nach dem Umzug unbedingt die zuständige Zulassungsstelle über Ihre neue Adresse. Bei einer Änderung des Namens oder des Hauptwohnsitzes besteht nicht immer eine Meldepflicht.
Bleiben Sie innerhalb des Wirkungsbereichs derselben Behörde und innerhalb einer Gemeinde mit gleicher Behördenbezeichnung im Kennzeichen, behält Ihre Zulassungsbescheinigung Ihre Gültigkeit.
Wichtiger Hinweis zu Meldefristen
- Liegt Ihre neue Adresse im Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde, müssen Sie die Änderung gleichzeitig mit der Verlegung Ihres Hauptwohnsitzes melden.
- Bleibt zwar dieselbe Behörde zuständig, ändert sich jedoch die Behördenbezeichnung im Kennzeichen, ist die Meldung innerhalb einer Woche nach Ihrem Umzug erforderlich.
- Beim Kennzeichenwechsel auch die digitale Vignette ummelden. Sie ist an das Kennzeichen gebunden und kann nach Beginn der Gültigkeit einmalig auf ein anderes Kennzeichen übertragen werden, solange die Zulassungsbesitzerin bzw. der Zulassungsbesitzer gleich bleibt.
Hundeabgabe (Hundesteuer)
In Österreich ist für das Halten von Hunden eine Hundeabgabe zu entrichten, deren Höhe und Fristen je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sind.
- Bei einem Umzug muss Ihr Hund bei der Abgabenbehörde des bisherigen Wohnorts abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden – sonst bleibt die Abgabenpflicht am alten Wohnsitz bestehen.
- Auch bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde ist die neue Adresse mitzuteilen.
Wichtig: Ab dem dritten Lebensmonat muss jeder Hund bei der zuständigen Behörde gemeldet sein.
Wehrdienst & Zivildienstserviceagentur
Wer aktuell Wehrdienst leistet, muss eine Änderung der Wohnadresse umgehend bei seiner Kompanie melden.
Das kann entweder persönlich oder schriftlich, zum Beispiel mit einem formlosen Brief, erfolgen. Wichtig ist, eine Kopie der Bestätigung der Meldung vorzulegen oder mitzubringen.
Auch Zivildiener sollten eine Adressänderung direkt der Zivildienstserviceagentur melden. Dafür genügt ein formloses Schreiben – per Brief, Fax oder E-Mail – zusammen mit einer Kopie der Meldebestätigung. Auf Wunsch kann diese Bestätigung auch entfallen, da die Behörde die Daten über das Zentrale Melderegister (ZMR) abrufen kann.
Sozialhilfebehörde
Informieren Sie Ihre zuständige Sozialreferentin oder Ihren zuständigen Sozialreferenten so früh wie möglich über den geplanten Umzug – am besten beim nächsten Vorsprechtermin.
- Sollte Ihr nächster Termin erst nach dem Umzug sein, müssen Sie ihn trotzdem bei der bisherigen Stelle wahrnehmen, auch wenn Ihr neuer Wohnsitz in einem anderen Zuständigkeitsbereich liegt.
Tipp: Melden Sie den Umzug immer ehestmöglich, damit es zu keinen Unterbrechungen kommt.
Studienbeihilfenförderung
Beziehen Sie Studienbeihilfe, müssen Sie jede Adressänderung der zuständigen Studienbeihilfenbehörde melden. Das gilt auch dann, wenn Sie nur innerhalb desselben Studienorts übersiedeln.
- Wenn Sie den Studienort, die Studienrichtung oder die Bildungseinrichtung wechseln, reicht eine Adressänderung nicht aus. In diesem Fall ist ein neuer Antrag bei der jeweils zuständigen Studienbeihilfenbehörde erforderlich. Informieren Sie sich dazu rechtzeitig bei Ihrer Behörde.
Versicherungen
Krankenkasse
In vielen Fällen müssen Sie eine Adressänderung nicht selbst melden, da dies automatisch über Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber oder das Arbeitsmarktservice (AMS) erfolgt.
- Beschäftigte: Befinden Sie sich in einem aufrechten Arbeitsverhältnis, übernimmt die Meldung Ihr Arbeitgeber.
- AMS-Beziehende: Erhalten Sie Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, informiert das AMS den Krankenversicherungsträger direkt.
- Selbstständige & Landwirte: Für Sie gilt die Meldepflicht in der Regel selbst. In diesem Fall müssen Sie die Adressänderungen bei Ihrer Krankenkasse melden.
Hauhalts- und Privathaftpflichtversicherung
Denken Sie daran, Ihrem Versicherer rechtzeitig die neue Adresse mitzuteilen.
Besonders wichtig ist die Haushaltsversicherung.
- Ohne sofortige Meldung ist Ihre neue Wohnung nicht automatisch mitversichert.
- Wenn Sie mit einer anderen Person zusammenziehen, können Haushaltsversicherung und Privathaftpflicht oft zusammengelegt werden.
- Gleichzeitig lohnt es sich, die Deckungssummen zu prüfen und – falls notwendig – an Ihre neue Lebenssituation anzupassen.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Motorradversicherung spielt Ihr Wohnort eine wichtige Rolle für die Berechnung der Prämie. Je nach Region können unterschiedliche Faktoren, wie Unfallhäufigkeit, Schadensstatistiken oder Diebstahlrisiko, den Beitrag beeinflussen.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihrem Versicherer eine Adressänderung sofort mitteilen, wenn Sie umziehen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Prämie korrekt berechnet wird und Ihr Versicherungsschutz lückenlos bestehen bleibt.
Hundehaftpflichtversicherung
Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, wenn Ihr Hund z. B. einen Unfall verursacht, fremdes Eigentum beschädigt oder jemanden verletzt. Vergessen Sie beim Umzug nicht, auch hier dem Versicherer Ihre neue Adresse zu melden. Nur so ist der Schutz weiterhin vollständig gewährleistet.
Nachsendeauftrag der Post
Gerade nach einem Umzug ist es praktisch, dass wichtige Briefe und Sendungen zuverlässig im neuen Zuhause ankommen.
Dafür gibt es den Nachsendeauftrag der Österreichischen Post. Damit werden Briefe, Päckchen, Zeitungen, Info-Mails, Geldbeträge sowie auf Wunsch auch Pakete und EMS-Sendungen automatisch an die neue Adresse weitergeleitet.
Wichtig: Der Nachsendeauftrag sollte spätestens drei Werktage vor dem gewünschten Start eingerichtet werden. Wie lange die Nachsendung laufen soll, bestimmen Sie selbst.
Strom, Gas & Wasser
Vergessen Sie nicht, Ihren Umzug rechtzeitig Ihrem Energieversorger (Strom, Gas, Fernwärme, Wasser) zu melden. Für die Abmeldung ist in der Regel eine schriftliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist notwendig.
Am Auszugstag muss der aktuelle Zählerstand notiert und dem Energieversorger gemeldet werden. Nur so werden die Energiekosten korrekt bis zum Auszugstermin berechnet. Teilen Sie auch gleich Ihre neue Adresse mit, damit die Schlussabrechnung zugestellt werden kann.
Wenn in Ihrer neuen Wohnung bereits Energie vorhanden ist und es sich um denselben Energieversorger handelt, können An- und Abmeldung meist gleichzeitig erledigt werden.
Ist noch keine Energie vorhanden, muss ein Termin für die Ersteinschaltung vereinbart werden. Dazu ist Ihre persönliche Anwesenheit (oder eine schriftlich bevollmächtigte Person mit Lichtbildausweis) erforderlich. Die Ersteinschaltung ist kostenpflichtig.
Falls kein Zähler vorhanden ist, benötigen Sie eine Fertigstellungsanzeige von einer Elektroinstallateurin bzw. einem Installateur (für Strom) oder von einer Gasinstallateurin bzw. einem Installateur (für Gas), die anschließend beim Energieversorger eingereicht werden muss.
ORF-Haushaltsabgabe
Seit 1. Jänner 2024 gilt in Österreich die neue ORF-Haushaltsabgabe. Sie ersetzt die bisherigen GIS-Gebühren und ist für alle Haushalte verpflichtend, unabhängig davon, ob Radio oder Fernsehen genutzt werden.
Der Beitrag wird pro Hauptwohnsitz eingehoben und beträgt 15,30 Euro im Monat. Wer Ende 2023 bereits GIS-Zahlender war, wurde automatisch ins neue System übernommen. Nur bei Änderungen, wie einem Umzug, muss eine Meldung erfolgen.
Weitere Personen und Unternehmen
Melden Sie Ihren Umzug auch folgenden Personen und Unternehmen:
- Abonnements & Kundenkonten:
- Streaming-Dienste (z. B. Netflix, Amazon Prime) sowie Zeitungs- und Zeitschriftenabos aktualisieren.
- Lieferadresse in Onlineshops und bestehenden Kundenkonten anpassen.
- Ärzte & Zahnärzte: Praxis rechtzeitig über die neue Adresse informieren – wichtig für Befunde, Rechnungen oder Terminerinnerungen.
- Ausbildungsstätten, Schulen & Kindergärten: Einrichtungen informieren und bei Bedarf neue Anmeldung vornehmen.
- Digitale Services nutzen: Viele Ummeldungen lassen sich online mit ID Austria oder über oesterreich.gv.at erledigen.
- Familie & Freunde: Neue Adresse bekannt geben, z. B. mit Einzugskarte oder digitaler Nachricht.
- Kirchenbeitrag: Neue Adresse bei der zuständigen Kirchenbeitragsstelle bekannt geben.
- Parkerlaubnis:
- Alte Parkgenehmigung am bisherigen Wohnort zurücklegen.
- Prüfen, ob am neuen Wohnort eine neue Parkerlaubnis erforderlich ist und rechtzeitig beantragen.
- Rechts- & Steuerberatung: Anwalt oder Steuerberater über die Adressänderung informieren.
- Vereine & Verbände: Adresse bei Sportclubs, Kulturvereinen oder Mitgliedschaften aktualisieren, z. B. Jagdverein – waffenrechtliche Dokumente nicht vergessen!
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