Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
 
auf Ihrer Folgeprämienvorschreibung haben wir aufgrund eines technischen Fehlers einen für Sie nicht relevanten Text zur Komfortreparatur mit Leihwagen, Hol- und Bringservice eingefügt. 
Worüber wir Sie eigentlich informieren wollten:
 
Der Gesetzgeber hat mit dem im März 2025 beschlossenen Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025 eine motorbezogene Versicherungssteuer für Elektrofahrzeuge ab dem 1.4.2025 eingeführt.
 
Der kurz bemessene Zeitraum zwischen Beschlussfassung des Gesetzes und dessen Wirksamkeitsbeginn bewirkt, dass wir aus technischen Gründen diese Umstellung noch nicht vornehmen konnten.
 
Sobald dies erfolgt ist, werden wir Sie umgehend über die Höhe der von Ihnen für den Zeitraum ab 1.4.2025 zu entrichtenden Steuer informieren.
Wir danken für Ihr Verständnis.
 
Hinweis: Die motorbezogene Versicherungssteuer muss von den Versicherungsunternehmen eingehoben und von diesen zur Gänze an das Finanzamt abgeführt werden.