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Verkehrsunfall?

So verhalten Sie sich richtig.

 

Ihr Fahrzeug ist beschädigt?

Wenn Sie eine Kasko-Versicherung haben, dann haben Sie es gut! Mit unserer Smart & Easy Repair profitieren Sie von vielen Vorteilen. Anruf unter Tel. 050 1255 1255 und wir organisieren Ihre Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten:
  • Gratis Leihwagen
  • EUR 100 weniger Selbstbehalt
  • Innen- und Außenreinigung
  • Auto Hol- und Bringservice
  • Schaden melden

Ihre Möglichkeiten im Überblick

Verhaltenstipps bei Verkehrsunfällen

  • Wie sichere ich die Unfallstelle?
    1. Fahrzeug anhalten und Ruhe bewahren
    2. Warnblinkanlage einschalten
    3. Warnweste anlegen (Pflicht auf Autobahnen)
    4. Vorsichtig aussteigen und auf den Verkehr achten
    5. Pannendreieck aufstellen
    6. Soweit möglich Unfallbeteiligte aus der Gefahrenzone bringen
    7. Wenn notwendig Notrufnummer 112 wählen (entsendet notwendige Einsatzkräfte)
    8. Erste Hilfe leisten (wenn notwendig)
    Wann muss ich ein Pannendreieck aufstellen?

    Eine Pannendreieck-Pflicht besteht auf Freilandstraßen, Autobahnen und Autostraßen. Kommt ein mehrspuriges Fahrzeug auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Stillstand, ist der Lenker verpflichtet, ein Pannendreieck aufzustellen.

    Wann muss ich eine Warnweste tragen?

    Auf Freilandstraßen: Immer beim Aufstellen des Pannendreiecks

    Auf Autobahnen und Autostraßen:
    • Immer, wenn der Lenker aus dem Fahrzeug aussteigt (Anhaltung wegen eines Gebrechens oder dergleichen). Das gilt auch für den Pannenstreifen.
    • Keine Warnweste anziehen muss man auf Autobahnparkplätzen.
  • Polizei rufen – ja oder nein?
    Rufen Sie die Polizei, wenn
    • einer der Unfallbeteiligten verletzt ist
    • ein Datenaustausch nicht möglich ist (z.B. der Unfallgegner kann sich nicht ausweisen)
    • der Unfallhergang strittig ist und ein hoher Schaden entstand
    • der Unfallgegner im Ausland gemeldet ist
    • Bei Wild-, Park- und Vandalismusschäden

    Achtung: „Blaulichtsteuer“ wird fällig, wenn
    • Die Polizei zu einem Verkehrsunfall mit bloßen Sachschaden gerufen wird und
    • Ein Datenaustausch unter den Unfallbeteiligten möglich wäre

    Die Blaulichtsteuer wird bei Verschulden des Unfallgegners meist von dessen Haftpflicht-Versicherung rückerstattet.

    Wichtig: Bei Unfällen mit Verletzten muss immer die Polizei gerufen werden

  • Beweise sichern. Wie geht das?
    • Unfallbericht ausfüllen (Europäischen Unfallbericht verwenden)
    • Notieren Sie alle Daten des Unfallgegners (Kennzeichen des Fahrzeuges, Name des Lenkers, Adresse, Telefonnummer, Versicherung, Polizzennummer)
    • Name und Daten von eventuellen Zeugen aufnehmen.
    • Fotos machen
    • Bremsspuren abmessen oder fotografieren
    • Kein vorschnelles Schuldgeständnis abgeben.
  • Was tun, bevor Sie weiterfahren
    Bevor Sie weiterfahren, prüfen Sie, ob ihr Fahrzeug verkehrstüchtig ist.
    • Kontrollieren Sie Lenkung und Reifen.
    • Verliert Ihr Fahrzeug Flüssigkeit?
    • Überprüfen Sie die Bremsen.
    • Überprüfen Sie die Beleuchtung ihres Fahrzeuges.

    Sind Sie sich über den Zustand Ihres Fahrzeuges nicht sicher, lassen Sie sich in die nächste Werkstätte schleppen.

    Soforthilfe mit Zurich Kfz-Assistance:
    Einfach Tel. +43 (0)1 504 56 69 anrufen. Wir schleppen Sie in die nächste Werkstätte.

  • Was tun bei Pannen?
    Sie haben eine Kfz-Assistance in Ihrem Vertrag eingeschlossen?
    Dann erhalten Sie Notfallhilfe rund um die Uhr. Profitieren Sie von Pannenhilfe, Abschleppen, Bergen und einer Reihe von medizinischen Hilfeleistungen im Ausland.

    So geht´s:
    Bei Pannen oder Unfällen einfach Tel. 050 1255 1255 anrufen.
  • Schäden an anderen Fahrzeugen?
    Für Schäden an anderen Fahrzeugen, Sachen, Personen etc. ist Ihre Kfz-Haftpflicht-Versicherung da.
    1. Machen Sie so schnell als möglich eine Schadenmeldung.
    2. Nennen Sie Ihrem Unfallgegner den Namen und die Kontaktdaten Ihre Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Der Unfallgegner soll dann direkt mit der Versicherung Kontakt aufnehmen.
    3. Falls es notwendig erscheint, informieren Sie auch gleich Ihre Rechtsschutz-Versicherung.
  • Was tun, wenn andere einen Unfall verursacht haben?
    Die Abwicklung erfolgt über die Versicherung des Unfallgegners. Ist Ihr Fahrzeug beschädigt, so koordinieren Sie die Besichtigung Ihres Fahrzeugschadens über dessen Versicherung.

    Warten Sie vor der Erteilung eines Reparaturauftrages unbedingt auf die Kostenübernahme-Bestätigung der gegnerischer Versicherung.

    Tipp: Online Kennzeichen-Abfrage, falls Sie nicht wissen, wo Ihr Unfallgegner in Österreich versichert ist.
    Wenn nur das Kennzeichen bekannt ist, so ist eine Online-Abfrage, ähnlich jener beim VVO für österreichische Kennzeichen, auch in anderen Ländern möglich:
    Online Kennzeichen-Abfrage für Deutschland
    Online Kennzeichen-Abfrage für die Schweiz
  • Was tun bei Parkschäden, Wildschäden oder Sachschäden an Dritten?

    Parkschaden:
    Verursachen Sie einen Parkschaden, müssen Sie unverzüglich eine Meldung bei der nächsten Polizeistelle machen.
    Ein Zettel auf der Windschutzscheibe ist nicht ausreichend und gilt als Fahrerflucht.

    Sachschäden an Dritten:
    Dasselbe gilt, wenn Sie mit dem Auto Schäden an Schneestangen, Gartenzäunen, Leitplanken etc. verursachen.

    Wildschäden:
    Auch Wildschäden müssen der Polizei gemeldet werden. Keinesfalls verletzte oder getötete Tiere berühren oder mitnehmen.


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