Veröffentlichung für geschlechtsspezifische Tarife gem. § 9 Abs. 4 VAG


Die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft kalkuliert bei Verträgen, die bis einschließlich 20.12.2012 abgeschlossen wurden, für weibliche und männliche Versicherte in der Unfallversicherung unterschiedliche Prämien.

Zurich unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen den Geschlechtern für die Erstellung von Tarifen und der Prämienfestsetzung. Aufgrund der Schlussfolgerungen, die sich aus den statistischen Daten für die Unfallversicherung ergeben, werden die Prämien in der Unfallversicherung der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft unter Berücksichtigung der geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Risikosituation kalkuliert und sind daher für Männer und Frauen verschieden.

Unter Risiko versteht man dabei die Wahrscheinlichkeit, dass sich in einem bestimmten Versicherungsjahr ein Sachverhalt verwirklicht, für den der Versicherer Versicherungsschutz vertraglich übernommen hat.

Geschlechtsspezifisches Unfallrisiko: Für alle Produkte verwendet die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft als versicherungsmathematische Rechnungsgrundlage die Statistiken des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) und die Auswertungen aus dem eigenen Bestand. Die Schlussfolgerungen, die sich hinsichtlich des Unfallrisikos aus den Auswertungen des eigenen Bestandes ergeben, decken sich mit den Ergebnissen, die aus den Statistiken des VVO resultieren. Diese Statistik ist unter www.vvo.at/unfallversicherung verfügbar.

Zusammengefasst ergibt sich für die geschlechtsspezifische Unterscheidung ein erheblich höheres Unfallrisiko bei Männern gegenüber Frauen.