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Vollkasko- & Teilkasko-Versicherung

Wozu brauche ich eine Kasko-Versicherung?

Die Kaskoversicherung deckt Schäden am Motorrad inklusive der angegebenen Sonderausstattung.

Die Highlights

  • Sicherheitsbekleidung bis max. 2.000 Euro kann zusätzlich versichert werden 
  • Wildschaden und Naturgewalten mitversichert
  • Zusätzlich versicherbar: Die Sicherheitsbekleidung

    Bis zu einer Versicherungssumme von 2.000 Euro sind Schäden an der Sicherheitsbekleidung des Lenkers/der Lenkerin und der mitgeführten Personen versichert, dazu zählen Helme, Schutzanzüge, Kombi, Protektoren, Stiefel und Handschuhe.
    Als versichert gelten:

    • Beschädigungen oder die Zerstörung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Unfall des benutzten Motorrads stehen
    • der Diebstahl, sofern sich die versicherte Sache in abgeschlossenen, im Motorrad fest montierten und gegen Diebstahl gesicherten Behältnissen befunden haben
  • Die Kasko-Bereiche kurz erklärt

    Vollkasko

    Unfall bzw. Kollision
    Zerstörung oder Beschädigung des Zweirades durch einen selbstverschuldeten Unfall

    Parkschaden inkl. Vandalismus
    Beschädigung des geparkten Motorrades
    Mut- oder böswillige Beschädigung durch Fremde

    Wildschaden und Naturgewalten
    Zusammenstoß mit Wild- bzw. Haustieren
    Beschädigungen durch Tierbiss (z.B. Marderbiss)
    Beschädigung durch Naturgewalten (z.B. Sturm, Hagel, Dachlawinen)

    Diebstahl und Feuer
    Verlust bzw. Beschädigung des Motorrades durch Diebstahl, unbefugten Gebrauch, etc.
    Diebstahl und Verlust von Kfz-Dokumenten, Kennzeichentafel
    Beschädigung durch Feuer, Schmorschäden an Kabeln.

    Teilkasko

    Wildschaden und Naturgewalten
    Zusammenstoß mit Wild- bzw. Haustieren
    Beschädigungen durch Tierbiss (z.B. Marderbiss)
    Beschädigung durch Naturgewalten (z.B. Sturm, Hagel, Dachlawinen)

    Diebstahl und Feuer
    Verlust bzw. Beschädigung des Motorrades durch Diebstahl, unbefugten Gebrauch, etc.
    Diebstahl und Verlust von Kfz-Dokumenten, Kennzeichentafel
    Beschädigung durch Feuer, Schmorschäden an Kabeln.
     
  • Fahrzeuge mit Kasko-Versicherung auf eventuelle Vorschäden überprüft
    Neue Fahrzeuge:
    Zurich behält sich das Recht vor, nach Zustellung Ihrer Polizze in ausgewählten Fällen auf Kosten von Zurich über einen unserer professionellen Partner eine Besichtigung Ihres versicherten Fahrzeugs vorzunehmen. Die Auswahl, welches Fahrzeug besichtigt wird, erfolgt auf Basis einer Stichprobe.

    Die Aufforderung, das Fahrzeug besichtigen zu lassen, kann von Zurich schriftlich, mit der Zustellung der Versicherungspolizze geltend gemacht werden. Nach Erhalt des Aufforderungsschreibens ist das Fahrzeug bei dem von Zurich bezeichneten sachverständigen Dienstleistungspartner besichtigen zu lassen, sofern nicht eine andere Regelung der Modalitäten mit Zurich vereinbart wird.

    Gebrauchte Fahrzeuge:
    Damit Zurich weiterhin ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis bieten kann, werden Fahrzeuge mit Kaskoversicherung auf eventuelle Vorschäden überprüft.

    Wir bitten Sie deshalb mit Ihrem außen gereinigten Fahrzeug eine der Besichtigungsstellen des ÖAMTC, ARBÖ oder der Firma TOP REPORT aufzusuchen. Gerne geben Ihnen unsere MitarbeiterInnen auch am Servicetelefon 08000 808080 Auskunft.

    Eine spezielle Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Das Vorschadengutachten wird von der Besichtigungsstelle automatisch an Zurich übermittelt. Ihrerseits besteht dann kein weiterer Handlungsbedarf mehr.
    Zurich übernimmt die Kosten der Besichtigung durch den Sachverständigen, nicht jedoch Fahrtkosten sowie Entschädigungen für Zeitversäumnis.

    Für sämtliche Versicherungsfälle, die in der Zeitspanne zwischen dem vereinbarten Versicherungsbeginn (einschließlich dem Beginn einer vorläufigen Deckung) und dem Zeitpunkt der Vorschadenbesichtigung eintreten, gilt in der Kfz-Kaskoversicherung folgende Selbstbeteiligungsregelung: 1.000 Euro pro Schadenfall. Ausgenommen davon sind Schadenfälle, die in den ersten 14 Tagen nach Versicherungsbeginn eintreten.

    Diese Selbstbeteiligungsregelung gilt im erwähnten Zeitraum an Stelle der im Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung; sie gilt für alle Versicherungsfälle und nicht bloß für solche Fallkonstellationen, für die eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.

    Erst für jene Versicherungsfälle, die nach der Vorschadenbesichtigung eintreten, gilt die im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligungsregelung. Bitte lassen Sie daher auch in Ihrem Interesse die Vorschadenbesichtigung des zu versichernden Kfz möglich rasch durchführen!
  • Wie hoch ist der Selbstbehalt im Schadensfall?
    Selbstbehaltsvarianten Vollkasko
    EUR 290 für alle Schäden
    EUR 400 für alle Schäden
    EUR 500 für alle Schäden
    EUR 750 für alle Schäden
    EUR 1.500 für alle Schäden

    Selbstbehaltsvarianten für Teilkasko ohne Parkschaden
    kein Selbstbehalt
    EUR 290 für alle Schäden