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Nimm's einfach Zurich.

Kfz-Assistance

Wozu brauche ich eine Kfz-Assistance?

Mit der Zurich Kfz-Assistance erhalten Sie Notfallhilfe rund um die Uhr. Sie erreichen uns unter: 050 1255 1255. Profitieren Sie von Pannenhilfe, Abschleppen, Bergen und einer Reihe von medizinischen Hilfeleistungen im Ausland. Damit Sie immer mobil bleiben. Versichert sind alle Kfz, unabhängig davon wer sie lenkt oder mitfährt.

Die Highlights

  • Gratis Mietwagen oder Hotelaufenthalt wenn die Motorradreparatur länger als 2 Stunden dauert 
  • Rücktransport schwer verunfallter Personen an den Wohnort
  • Ersatzchauffeur für die Heimreise, wenn Sie selbst nicht mehr fahren können 
  • Was ist versichert?

    Wenn Ihr Motorrad durch eine Panne, einen Unfall oder Totalschaden fahruntauglich oder gestohlen wurde:

    • Pannen- und Unfallhilfe 
      sowie Abschleppen inkl. Bergung bis insgesamt 300 Euro. 
    • Mietwagen für max. 6 Tage bis 75 Euro pro Tag 
      Der Ersatzwagen wird bereits ab einer Reparaturdauer von zwei Stunden zur Verfügung gestellt.
    • Mehrkosten für die Weiter- und Rückfahrt oder Übernachtung 
      bis insgesamt 220 Euro pro Insasse, wenn das Fahrzeug nicht binnen 2 Stunden repariert werden kann. 
    • Rückführung des Kfz an den Wohnort bis 1.500 Euro 
      wenn das Fahrzeug nicht binnen drei Arbeitstagen repariert werden kann. 
    • Ersatzchauffeur für Heimreise bei Fahrerausfall 
      wenn der Lenker bzw. keiner der Insassen imstande ist, das Kfz zu lenken.
    • Bei Pannen bzw. Unfällen im Ausland gilt zusätzlich: 
      - Bergungskosten bis 730 Euro 
      - Verzollung des Kfz bei Totalschaden 
      - Speditions- und Frachtkosten für Ersatzteile 
      - Kostenvorschuss für außerordentliche Belastungen bis 1.500 Euro 

  • Zusätzliche Hilfeleistung im Ausland

    Wenn eine versicherte Person im Ausland ernsthaft erkrankt, schwer verunfallt oder stirbt, übernimmt die Zurich Kfz-Assistance unabhängig davon, ob ein Verkehrsmittel verwendet wurde, bei medizinisch notwendigen Fällen folgende Organisationsleistungen und Kosten:

    • notwendige Rettungsaktionen und Transporte
    • bei medizinischer Notwendigkeit den Rücktransport an den Wohnort bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene Spital
    • die Bergung und Heimschaffung der verstorbenen Person
    • Besuche: Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person bei Spitalaufenthalten, die 7 Tage übersteigen

  • Wo gilt die Kfz-Assistance?

    Andorra, Albanien, Belgien, Bosnien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Herzegowina, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland (europ.Teil), San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei (gesamt), Tunesien, Ungarn, Vatikanstaat, Zypern

  • Ab wann gilt die Kfz-Assistance?

    Mit Erhalt der Polizze oder zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Prämie muss innerhalb von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn eingezahlt werden, sonst erlischt der Versicherungsschutz! Vertragsdauer ist ein Jahr. Falls nicht gekündigt wird, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung ist möglich zum Vertragsablauf (Frist 1 Monat vorher), bei Verkauf des Fahrzeuges, nach einem Schadensfall, wenn die Versicherung einen begründeten Anspruch verweigert. Bei Beendigung der für dasselbe Kfz bestehenden Haftpflichtversicherung erlischt die Assistance, ohne dass es hierfür einer Kündigung bedarf.