Plus-Punkte für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Sofort versichert
Versicherungsschutz inklusive. - Ergänzt die gesetzliche Pension
Höhere Pension im Alter hilft, den Lebensstandard zu erhalten. - Steuerfrei
Eine Gehaltserhöhung, für die weder Einkommensteuer noch Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. - Privat nutzbar
Wird vom Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin bei Verlassen des Unternehmens mitgenommen. Die Vorsorge kann privat weitergeführt werden. - Höhere Rendite
Durch die "Veranlagung vor Steuern" stehen mehr Gelder zum Ansparen der Firmenpension zur Verfügung.
Steuerliche Aspekte
Steuervorteile bei Auszahlung
Bei einmaliger Kapitalauszahlung fällt weder Kapitalertragsteuer noch Einkommensteuer an. Auszahlungen in Form einer Pension sind in den ersten Jahren einkommensteuerfrei.
Variante 1: Gehaltserhöhung
Die steuerfreie Zukunftssicherung (Direktversicherung gem. §3 Abs.1 Ziffer 15 EStG) ist eine besonders attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung. Sie bringt für beide Seiten Vorteile: Sie als Arbeitgeber sparen jede Art von Lohnnebenkosten. Und die Arbeitnehmerin und der Arbeitnehmer bekommt mehr heraus, weil sie oder er ebenfalls keine Steuern zahlt.
Ihre Vorteile
- Flexible Laufzeit & Auszahlung
Als Pensionsvorsorge läuft der Vertrag bis zum Pensionsalter des jeweiligen Mitarbeiters. Die Arbeitnehmerin und der Arbeitnehmer wählt bei Vertragsablauf, ob das angesparte Geld auf einmal ausbezahlt wird oder als monatliche Rente. - Sie bestimmen, wer profitiert
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, definierte Gruppen oder Ihre Fachkräfte. - Für Familienbetriebe besonders lukrativ
Kapitalgesellschaften können mit diesem Modell Firmenvermögen in Privatvermögen transferieren. Auch bei Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern und freiberuflich Tätigen wird die Vorsorge der angestellten Angehörigen so mit Betriebsmitteln finanziert. Familienbetriebe, in denen Partner mitarbeiten, profitieren also besonders.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit
- Die Aufwendungen müssen der Zukunftssicherung des Arbeitnehmers dienen oder dem Betriebsratsfonds zufließen,
- Sie gelten für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern.
- Die Aufwendungen dürfen je Arbeitnehmer 300 Euro im Jahr nicht übersteigen.
- Wird der Freibetrag von 300 Euro pro Jahr überschritten, so ist nur der übersteigende Betrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.
Variante 2: Bezugsumwandlung
Eine andere Variante der steuerfreien Pensionsvorsorge stellt die Bezugsumwandlung dar. Die monatlichen Beiträge werden vom den Mitarbeitenden selber in Form einer Bezugsumwandlung bezahlt.
So funktioniert's
Das Gesetz sieht vor, dass monatlich bis zu 25 Euro des Gehalts steuerfrei bleiben. Wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin diesen Betrag direkt in eine Zukunftsvorsorge für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin einzahlt.
Ihr Vorteil: Es werden monatlich 25 Euro angespart, obwohl Sie - je nach Steuerprogression - dafür nur 12,50 Euro bis 15,87 Euro aufwenden. Die Differenz übernimmt der Staat in Form einer Lohnsteuerbefreiung.
Ihre Vorteile
- Sie sparen Steuern (lohnsteuerfrei, KESt-frei)
- Höhere Pension als bei privater Vorsorge
- Hohe Verzinsung durch spezielle Gruppenkonditionen
- Garantierte Mindestverzinsung
- Flexibilität bei der Auszahlung
Sie entscheiden, ob bei Pensionsantritt das angesparte Geld einmalig oder als monatliche Rente ausbezahlt werden soll. - Erhöhung des Vertrages
Der Steuervorteil ist auf 25 Euro pro Monat beschränkt. Sie können jedoch zu den gleichen Top-Konditionen Eigenleistungen erbringen. Optimieren Sie damit Ihre private Vorsorge. - Sicherung der Ansprüche
Alle Ansprüche sind zu Gunsten des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin gesichert (Erleben, Ableben, Ausscheiden aus dem Unternehmen) und gehen somit nicht verloren.