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Die Eigenheim-Versicherung

FAQs: Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wird Ihre Frage nicht beantwortet? Dann schreiben Sie uns!


Wogegen versichern?

Frage: Wogegen soll ich mein Haus versichern?
Antwort:

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Gebäude nicht nur gegen Feuer-, sondern auch gegen Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden zu versichern. Haben Sie ein Gebäude erworben, dann teilen Sie uns bitte mit, ob der Verkäufer oder die Verkäuferin das Haus versichert hatte, damit eine Doppelversicherung vermieden wird.

Was ist zu beachten?

Frage: Was ist während der Vertragslaufzeit zu beachten?
Antwort:

Bitte teilen Sie uns alle Neu-, Um- und Anbauten mit, wie z. B. den Einbau einer Zentralheizung, das Verlegen von Teppichböden oder den Ausbau von Dach- und Kellerräumen, damit wir die Versicherungssumme entsprechend anpassen können.

Benachrichtigen Sie uns über jede Gefahrerhöhung, z. B. wenn in Ihrem Haus eine Gaststätte, eine Tischlerei oder ein sonstiger Gewerbebetrieb eingerichtet wird.

Beachten Sie auch alle behördlichen und gesetzlichen Sicherheitsvorschriften. Darüber hinaus sind in den Bedingungen einige Auflagen enthalten, die eigentlich ohnehin zur normalen Sorgfaltspflicht gehören und leicht zu erfüllen sind: Sie müssen beispielsweise Haus und Dach (Sturmversicherung) und alle Wasserleitungs- und Heizungsanlagen (Leitungswasserversicherung) in ordnungsgemäßem Zustand erhalten.

Wenn Sie verreisen, insbesondere im Winter, müssen Sie wasserführende Anlagen sperren und entleeren. Dies alles ist wichtig, damit der Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird.

Aufräumungs- und Abbruchkosten

Frage: Sind Aufräumungs- und Abbruchkosten versichert?
Antwort:

Selbstverständlich sind im Falle eines Schadens bei Zurich in der Feuer- bzw. Sturmschadenversicherung Zusatzkosten wie z.B. Feuerlösch-, Deponie- und Sonderabfallkosten bis 10% der Versicherungssumme mitversichert. Wir leisten auch Entschädigung für Sachen, die bei Löscharbeiten beschädigt werden.

Was ist nicht versichert?

Frage: Wo gilt die Eigenheimversicherung nicht?
Antwort:

Alle Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden sind nicht gedeckt.

Beispiel: Grob fahrlässig handelt beispielsweise der, der im Winter sein Haus nicht beheizt (und daraufhin die Rohre einfrieren).

Nicht versichert sind Schäden am (nicht mit dem Haus verbundenen) Mobiliar. Hierfür dient die Haushaltsversicherung.

Achten Sie auf folgende Situationen, für die kein Versicherungsanspruch besteht:


Feuer:
  • Sachen, die ihrem Zweck nach oder bewusst Wärme oder Feuer ausgesetzt werden, z.B. Kaminbrand.

Leitungswasser:
  • Schäden durch Grundwasser, Hausschwamm
  • Schäden, die vor Fertigstellung des Gebäudes entstehen
  • Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist
  • Schäden durch Erdsenkung und Erdrutsch

Sturm/Hagel:
  • Schäden durch Stürme unter einer Windstärke von 60km/h
  • Schäden vor Fertigstellung des Gebäudes
  • Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist
  • Schäden durch Hagel, Schnee, Regen oder Schmutz, der durch unverschlossene oder undichte Fenster eintritt

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