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Gliedertaxe

Der Grad der körperlichen Beeinträchtigung ist für die Beurteilung der dauernden Invalidität entscheidend. Die sogenannte Gliedertaxe veranschaulicht das. Im "Schadenfall" wird die Einstufung der Invalidität mittels ärztlichem Gutachten festgestellt.



Für die Bemessung des Invaliditätsgrades gelten folgende Bestimmungen:


Bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit ...
der Sehkraft beider Augen 100%
der Sehkraft eines Auges, sofern die Sehkraft des anderen Auges vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits verloren war 65%
der Sehkraft eines Auges 50%
des Gehörs beider Ohren 60%
des Gehörs eines Ohres, sofern jedoch das Gehör des anderen Ohres vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits verloren war 45%
des Gehörs eines Ohres 30%
des Geruchsinnes 10%
des Geschmacksinnes 10%
einer Niere 20%
einer Milz 10%
eines Armes 70%
eines Daumens 20%
eines Zeigefingers 10%
eines anderen Fingers 5%
eines Beines 70%
einer großen Zehe 5%
einer anderen Zehe 2%
je einer weibliche Brust 15%
des männlichen Geschlechtsorganes 30%
des Magens 20%
der Stimme 30%

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