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Die Unfall-Versicherung

FAQs: Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wird Ihre Frage nicht beantwortet? Dann schreiben Sie uns!


Gründe für die private Unfallvorsorge

Frage:

Warum ist die private Unfallversicherung so sinnvoll?

Antwort:

Pro Jahr verunglücken in Österreich ca. 820.000 Personen - ca. 75% davon zu Hause oder in der Freizeit. Wo am meisten passiert sind die wenigsten gut abgesichert denn "Vater Staat" kümmert sich zwar um die medizinische Betreuung, für die finanziellen Folgen eines Unfalls kommt er aber nur sehr eingeschränkt auf, denn die gesetzliche Grundversorgung besteht nur nach einem Arbeitsunfall.

Es ist daher äußerst sinnvoll rechtzeitig vorzusorgen, damit Sie auch nach einem Freizeitunfall Ihren Lebensstandard halten, die Folgekosten bezahlen und das Familieneinkommen sichern können.

Schutz für Kinder

Frage:

Weshalb ist gerade für Kinder eine Unfallversicherung wichtig?

Antwort:

Kinder werden lediglich auf dem direkten Schulweg von der gesetzlichen Unfallversicherung berücksichtigt. Sie haben in der Regel noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung. Auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist nicht möglich. Deswegen ist die Unfallversicherung eigentlich die einzige Möglichkeit, Kinder gegen die Folgen von Unfällen abzusichern.

Unterschied zu Berufsfähigkeitsversicherung

Frage:

Was ist der Unterschied zwischen einer Unfallversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Antwort:

Die Unfallversicherung leistet bei Invalidität nach einem Unfall, unabhängig davon, ob man durch die Verletzung berufsunfähig wird. So muss etwa ein Grafiker, der bei einem Unfall ein Bein verliert, dadurch nicht zwangsläufig berufsunfähig sein. Die Leistung aus der Unfallversicherung erleichtert es ihm aber, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen und beispielsweise ein Auto mit Automatikgetriebe zu kaufen oder die Wohnung behindertengerecht umzubauen.

Unterschied zu Krankenversicherung

Frage:

Was ist der Unterschied zwischen einer Unfallversicherung und einer Krankenversicherung?

Antwort:

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung. Nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, erhält man keine Leistungen mehr (vielleicht noch abgesehen vom Krankengeld). Die Unfallversicherung bietet dagegen ein finanzielles Polster durch die Entschädigungsleistungen, z.B. bei Verdienstentgang oder bei Invalidität.

Häufige Unfallorte

Frage:

Wo geschehen die meisten Unfälle?

Antwort:

Weniger als 30 Prozent aller Unfälle geschehen am Arbeitsplatz, über 70% passieren in der Freizeit.

Grad der Invalidität feststellen

Frage:

Wie wird der Grad der Invalidität bestimmt?

Antwort:

Leistungen aus einer Unfallversicherung kann geltend machen, wer nach einem Unfall bleibende Schäden zurückbehält. Man spricht hier von Invalidität.

Invalidität muss nicht immer gleich Querschnittlähmung bedeuten. Viel häufiger ist zum Beispiel die dauerhaft eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Kniegelenk nach einem Kreuzbandriss. Auch der Meniskusriss oder Schnittverletzungen bedingen oft eine eingeschränkte Beweglichkeit bestimmter Gliedmaßen.

Der Grad der Invalidität wird anhand einer so genannten Gliedertaxe festgestellt. Jedem Körperteil sind darin bestimmte Prozentsätze zugewiesen. Die Diagnose stellt der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin.

Unfallkosten

Frage:

Was ist bei Versicherung der Unfallkosten gedeckt?

Antwort:

Versichert sind bis zur gewählten Versicherungssumme:

  • Kosmetische Operationen nach einem Unfall
  • Heilkosten zur Behebung der Unfallfolgen (z.B. Verletztentransport, Zahnersatz, künstliche Gliedmaßen, etc.)
  • Kosten der Bergung innerhalb Österreichs
  • Kosten bei Rückholung innerhalb Österreichs

Hinweis: Rückholung und Bergung im Ausland sind automatisch durch die kostenlose Unfall-Assistance mitversichert!

Wenn ein Schadensfall eintritt

Frage: Was tun im Schadenfall?
Antwort:
  • Konsultieren Sie bitte sofort einen Arzt.
  • Melden Sie einen Unfall sofort an die Zürich Versicherungs AG.
  • Die von uns übersandte Unfallanzeige ist wahrheitsgemäß auszufüllen, auch wenn die Umstände, die zum Unfall geführt haben, "peinlich" sind.
  • Alle geforderten sachdienlichen Informationen müssen der Zürich Versicherungs AG gegeben werden.
  • Den ärztlichen Anordnungen muss im Schadenfall Folge geleistet werden. Auch wenn ein Krankenhausaufenthalt gefürchtet wird, muss man sich einer heilfördernden Operation unterziehen, wenn sie vom Arzt verordnet ist - sonst besteht kein Versicherungsschutz.
  • Ein Unfall mit tödlichem Ausgang muss innerhalb 48 Stunden gemeldet werden.

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