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Unfall beim Wintersport

Welcher Schaden betrifft welche Versicherung?

Unfall beim Wintersport

Jährlich werden auf Österreichs Skipisten rund 4.000 Menschen bei Kollisionen mit anderen Wintersportlern verletzt. Weitere 1.200 Skifahrer und Snowboarder ziehen sich bei Liftunfällen Verletzungen zu. Sind Sie vor den Folgen von Sportunfällen geschützt?



Unfall ohne Fremdbeteiligung

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur bei Arbeitsunfällen bzw. auf dem Weg von und zur Arbeit. Bedenken Sie, dass Sie und Ihre Familie bei einem Freizeitunfall über die gesetzliche Unfallversicherung nicht ausreichend abgesichert sind. Finanzielle Einbußen können die Folge sein. Nur die private Unfallversicherung bietet Ihnen umfangreichen Schutz. Neu: Für Unfälle mit geringeren Folgen (Invalididät bis 25%) können Sie aus drei verschiedenen Varianten wählen und dabei bis zu 50% sparen.



Hubschrauberbergung: ein teures Flugticket

Hubschrauberbergungen sind heute nichts Ungewöhnliches mehr und kosten in Österreich etwa 2.000,- Euro. Die Entscheidung über die Bestellung des Hubschraubers trifft nicht der Betroffene selbst, sondern die zuständige Rettungsleitstelle vor Ort.

Nur sehr wenige Wintersportler sind sich darüber im Klaren, dass bei einem Unfall in alpinen Höhen die Sozialversicherung keine bzw. nur einen geringen Teil der Bergungskosten durch einen Hubschrauber übernimmt.

Gedeckt sind die Kosten für eine Hubschrauberbergung nur mit einer privat abgeschlossenen Unfallversicherung. Haben Sie diese nicht, müssen Sie die Bergung meist aus eigener Tasche zahlen.



Kollision mit anderen Wintersportlern

Wenn Sie anderen Menschen Schaden zufügen, haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen - und zwar unbegrenzt. Bei der Haushaltsversicherung ist eine private Haftpflichtversicherung automatisch dabei und schützt Sie und alle, die mit Ihnen zusammenleben, vor Schadenersatzforderungen.



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