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Richtig getippt!

Achtung: Rutschgefahr bei nassem Laub!

Vorsicht: rutschiger Herbst!

Schauen auch Sie gerne den Blättern beim Fallen zu, wenn es Herbst wird und die Tage kürzer werden? Oder mögen Sie das Rascheln, wenn Sie durch Laub gehen? Ja, der Herbst hat seine schönen Seiten – unterschätzen sollten Sie ihn aber nicht!


Es braucht nicht unbedingt Glatteis und Schneelage, um SpaziergängerInnen zu Fall zu bringen: Nieselregen, Bodenfrost und abgefallene Blätter reichen dazu vollkommen aus.



Warum ist bei einem Spaziergang im Laub Vorsicht geboten?

Durch das gefallene Laub, das den Boden bedeckt, bleiben Bodenunebenheiten oft unentdeckt. Kommt noch Nieselregeln dazu, sind alle Voraussetzungen für ein Tête-à-tête mit dem Gehsteig gegeben. Denn wenn die rutschigen Blätter unter den Füßen erst einmal in Bewegung geraten, gibt es kein Halten mehr.



Jedes Jahr viele Verletzte

Stürze im Herbst haben es in sich: 2009 verletzten sich rund 3.600 Personen durch Stürze auf nassen Gehwegen oder auf Laub. Jedes zweite Sturzopfer war über 60 Jahr alt. Fast drei Viertel der Verunfallten zogen sich einen Knochenbruch zu. Betroffen waren hauptsächlich die Fußgelenke und Köchel, gefolgt von Handgelenken und Schultern.



Wie kann ich einem Sturz vorbeugen?

Tragen Sie festes Schuhwerk mit griffigem Profil sowie rauen Auftrittsflächen – sie erhöhen die Reibung und geben besseren Halt. Machen Sie kurze Schritte und gehen Sie etwas langsamer. Besondere Vorsicht ist auf Treppen, schrägen Rampen und Gehwegen, die von Laub bedeckt sind, geboten.



Ich bin Haus- bzw. Grundstücksbesitzer – welche Vorkehrungen muss ich treffen?

Als Haus- bzw. Grundstücksbesitzer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Gehwege, Gehsteige und Stiegenanlagen entlang des Grundstücks von Verunreinigungen, die FußgängerInnen gefährden könnten, zu säubern. Vernachlässigen Sie diese Pflicht und jemand kommt zu Schaden, so haften Sie für den Unfall.






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