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Rechtsschutz-Versicherung

FAQs: Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wird Ihre Frage nicht beantwortet? Dann schreiben Sie uns!


Fragen zu Bausteinen des Rechtsschutz Kompakt

Fragen zum Verkehrs-Rechtsschutz



Deckungssumme

Frage: Was ist unter Deckungssumme zu verstehen?
Antwort: Eine Deckungssumme, auch Versicherungssumme genannt, ist die Leistungsobergrenze. Bis zu dieser Höhe tragen wir die Kosten Ihrer Interessenwahrnehmung (§ 5 Absatz 4).
Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden immer zusammengerechnet. Das gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.

Beispiel: Sie müssen nach einem Verkehrsunfall Schadenersatzansprüche geltend machen und sich zusätzlich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat wegen dieses Unfalles verteidigen. - Das sind zwei Arten der Interessenwahrnehmung, die aber aus einem Lebenssachverhalt stammen.

Wartezeiten

Frage: Welche Wartezeiten gibt es und für welche Leistungen gelten sie?
Antwort: Bei einem Teil der Leistungsarten besteht eine Wartezeit von drei Monaten, gerechnet ab Versicherungsbeginn. Für den Versicherungsschutz ist Voraussetzung, dass der Rechtsschutzfall nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist.

Eine Wartezeit von 3 Monaten besteht bei:
  • Allgem. Vertragsrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
  • Sozialversicherungs-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz

Bei Erb- und Familien-Rechtsschutz gelten folgende Wartezeiten:
  • 6 Monate bei Familienangelegenheiten
  • 9 Monate bei Vaterschaftsangelegenheiten
  • 12 Monate bei Erbschaftsangelegenheiten

Keine Wartezeit besteht bei:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz und Ermittlungsstraf-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz

Steuer-Rechtsschutz

Frage: Was kann ich vom Steuer-Rechtsschutz erwarten?
Antwort:

Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Bereich des Steuer-, Zoll- und sonstigen Abgabenrechtes vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof sowie die Verteidigung in Strafverfahren nach dem Finanzstrafgesetz.

Beispiel: Eine Kundin kauft im grenznahen Tarvis in Italien am Markt ein und erwirbt gleich mehrere Taschen und Schuhe. In Kärnten wird die Frau aufgehalten und es werden Waren "Made in Kroatia" gefunden. Einige Wochen später bekommt sie einen Strafbescheid, in dem ihr Schmuggel von Lederwaren vorgeworfen wird. Der beauftragte Rechtsanwalt kann die Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Kosten belaufen sich auf EUR 3.000,-.

Daten-Rechtsschutz

Frage: Worum geht es beim Daten-Rechtsschutz?
Antwort:

Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Durchsetzung des Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechtes gemäß §§ 26 bis 28 Datenschutzgesetz gegen private Datenverarbeiter im Sinne des Datenschutzgesetzes.

Beispiel: Der Kunde ist Mitglied einer gemeinnützigen Umweltorganisation und spendet monatlich Geld. Im Zuge dessen gelangen seine Daten auch an zahlreiche andere Organisationen, welche ihn anwerben. Der beauftragte Anwalt verlangt die sofortige Löschung der Daten. Die Kosten belaufen sich auf EUR 150,-.

Ausfall-Versicherung

Frage: In welchen Fällen ist eine Ausfallsversicherung nützlich?
Antwort:

Bei Versicherungsfällen des Schadenersatz-Rechtsschutz mit Körperschäden, der Ersatz der höchstpersönlichen Ansprüche auf Schmerzensgeld (§ 1325 ABGB) und Verunstaltungsentschädigung (§ 1326 ABGB), die beim Schädiger uneinbringlich sind.

Beispiel: Die minderjährige Tochter eines Kunden wird auf der Skipiste niedergefahren und verletzt. Das vom Sachverständigen ausgemessene und gerichtlich zugesprochene Schmerzensgeld wird nicht bezahlt, da der Pistenrowdy nicht in Österreich wohnt und mittellos ist. Die Kosten belaufen sich auf EUR 3.500,-.

Ermittlungsstraf-Rechtsschutz

Frage: Wofür brauche ich den Ermittlungsstraf-Rechtsschutz?
Antwort: Mit dem optional versicherbaren Ermittlungsstraf-Rechtsschutz reagiert Zurich auf das neue Strafprozessreformgesetz vom 1.1.2008, welches das strafprozessuale Vorverfahren grundlegend verändert hat. Strafrechtliche Ermittlungen werden nun vom Staatsanwalt und nicht mehr vom Untersuchungsrichter geführt (= Ermittlungsverfahren).

Das Ermittlungsverfahren dient dazu, Sachverhalt und Tatverdacht zu klären. Danach entscheidet der Staatsanwalt über die Einstellung des Strafverfahrens, die Anklage oder über den Rücktritt von der Verfolgung.

In diesem Ermittlungsverfahren verfügt der Beschuldigte über mehr Rechte als bisher. Er hat nun das Recht Beweisanträge zu stellen, seinen Rechtsanwalt beizuziehen, etc. Qualifizierter Rechtsbeistand für den Beschuldigten ist in dieser Phase wesentlich, um
  • eine deutlich bessere Ausgangsposition für die Hauptverhandlung zu schaffen bzw.
  • das Verfahren ohne gerichtliche Verhandlung zu beenden.

Zurich bietet daher per sofort gegen einen Prämienzuschlag den Ermittlungsstraf-Rechtsschutz an, der bereits im Ermittlungsverfahren umfassenden Deckungsschutz für den Betroffenen gewährt (bis zu EUR 10.000,- je Versicherungsjahr).

Durch diese Klausel haben wir als einer der ersten Versicherer die notwendigen Adaptierungen der Bedingungen an die neue Gesetzeslage durchgeführt und bieten unseren Kunden damit optimalen Versicherungsschutz.

Erb- und Familien-Rechtsschutz

Frage: Was deckt der Erb- und Familien-Rechtsschutz?
Antwort:

Der Erb- und Familien-Rechtsschutz ist gültig im Erbrecht, zum Beispiel bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bei Fragen der Erbteilung, Testamentsanfechtungen usw. Im Familienrecht kann es sich z. B. um gerichtliche Streitigkeiten über Vaterschaft, Vormundschaft und Sachwalterschaft, Ehestreitigkeiten während der Ehe oder ab einem Jahr nach der Scheidung, ausgenommen das Scheidungsverfahren selbst, handeln.

Beispiel:

  • Sie werden als Erbe übergangen.
  • Sie sind mit der Besuchsrechtsregelung durch das Pflegschaftsgericht nicht einverstanden.

Rechtsschutz für Grundstückseigentum

Frage: Wozu benötige ich einen Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete?
Antwort:

Der optional versicherbare Schutz gilt für den Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin als Eigentümer/in oder Mieter/in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses mit umliegendem Grundstück.

Beispiel: Ihnen werden zu hohe Betriebskosten verrechnet.

Europadeckung

Frage: Was ist in der Europadeckung inkludiert?
Antwort: Mit der Europadeckung wird der gewählte Versicherungsschutz auf den Geltungsbereich Europa (im geographischen Sinn) erweitert.

Für Erb- und Familienrechtsschutz, Grundstückseigentums- und Mietrechtsschutz sowie Steuer- und Datenrechtsschutz besteht der europaweite Versicherungsschutz nur dann, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Österreich erfolgt.

Vorsatzdelikte

Frage: In welchen Fällen hilft mir der Rechtsschutz für Vorsatzdelikte und qualifizierte Vergehen?
Antwort: Wählen Sie diesen Versicherungsschutz sind Sie beispielsweise in folgendem Fall abgesichert:

Ihr minderjähriger Sohn wird bei einer nächtlichen "Sprayaktion" mit seinen Freunden von der Polizei ertappt und wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung angezeigt. Da der verursachte Schaden sehr hoch war, stand eine Strafandrohung von bis zu 5 Jahren im Raum. Das Verfahren gegen Ihrem Sohn wurde eingestellt, da er nur Mitläufer war. Beim Vorsatz-Rechtsschutz bekommen Sie vollen Kostenersatz.

Fahrzeug-Rechtsschutz

Frage: Wo gilt der Fahrzeugs-Rechtsschutz?
Antwort: Gültig für:
  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für das eigene Fahrzeug
  • Verteidigung in einem Strafverfahren wegen eines Verkehrsunfalls bzw. Verletzung der Verkehrsvorschriften (im Verwaltungsstrafverfahren, ab einer Strafe über der Bagatellgrenze (EUR 185,00); bei Vormerkdelikten entfällt die Bagatellgrenze.
  • Wahrung der Rechte bei Führerscheinabnahme

Beispiel: Sie erheben nach einem Verkehrsunfall Schadenersatzansprüche.

Lenker-Rechtsschutz

Frage: Was nützt mir der Lenker-Rechtsschutz?
Antwort: Der Lenker-Rechtsschutz hilft Ihnen, wenn Sie ein fremdes Fahrzeug lenken. Der Versicherungsumfang entspricht dem Fahrzeug-Rechtsschutz, jedoch gilt der Schutz für den Lenker eines nicht in seinem Eigentum stehenden Fahrzeugs (z.B. Firmenauto). Der Lenker kann im Bereich Schadenersatz immer nur seine höchstpersönlichen Schäden einklagen (z. B. Schmerzengeld, aber nicht den KFZ-Schaden)

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz

Frage: Was ist beim Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz gedeckt?
Antwort:

Gedeckt sind Streitigkeiten über die Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen (Kauf, Verkauf, Tausch, Finanzierung, Reparatur) des versicherten Fahrzeuges gegenüber Lieferfirmen, Werkstätten usw.

Beispiel: Sie verkaufen Ihr Auto und der Käufer hält die Zahlungsverpflichtung nicht ein.

Beratungs-Rechtsschutz

Frage: Wofür brauche ich den Beratungs-Rechtsschutz?
Antwort:

Gültig für Rechtsberatung in allen Fragen aus dem Verkehrsbereich für österreichische Rechtsvorschriften.

Beispiel: Sie informieren sich über den Schmerzensgeldanspruch nach einem Verkehrsunfall.

Selbstbehalt

Frage: Was bedeutet Selbstbeteiligung?
Antwort: Bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall tragen Sie die Kosten bis zur vereinbarten Höhe, Zurich trägt die darüber hinausgehenden Kosten. Die Selbstbeteiligung fällt nur einmal je Rechtsschutzfall an, auch wenn Sie wegen des gleichen Sachverhalts unterschiedliche rechtliche Interessen wahrnehmen müssen oder wenn mehrere mitversicherte Personen Ansprüche geltend machen müssen.

Beispiel: Sie und Ihr Beifahrer sind bei einem Verkehrsunfall verletzt worden. Obwohl Sie sich korrekt verhalten hatten, behauptet der Unfallgegner, Sie seien viel zu schnell gefahren. Seine Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden deswegen nicht und Sie erhalten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Die Selbstbeteiligung ist nur einmal zu zahlen, obwohl

  • Sie unterschiedliche Interessen wahrnehmen müssen (Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche und Verteidigung gegen den Strafvorwurf)
  • auch Ihr Beifahrer Ansprüche wegen Schmerzensgeld geltend macht
  • .

Im Schadenfall

Frage: Was tun im Schadenfall?
Antwort: Sprechen Sie mit uns, bevor Sie
  • Kosten übernehmen
  • die Kostenübernahme versprechen
  • einen Sachverhalt anerkennen
  • einen Anwalt einschalten

Bevor Sie einen Anwalt einschalten, sprechen Sie bitte zuerst mit uns. Wir klären dann die Frage unserer Eintrittspflicht vorab und besprechen das weitere Vorgehen. So können Sie sicher sein, dass wir die Kosten übernehmen, bevor Sie zum Anwalt gehen.
Sie können den Anwalt Ihres Vertrauens frei wählen. Wenn Sie es wünschen, können auch wir einen Anwalt für Sie beauftragen. Fragen Sie uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen sollen.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir bieten unter der Telefonnummer 08000 / 80 80 80 Service und Information zum Nulltarif von 0 bis 24 Uhr an.

Sie erreichen unsere Mitarbeiter an den üblichen Bürotagen.
Außerhalb dieser Zeiten, selbstverständlich auch an Wochenenden und Feiertagen, nehmen wir Ihre Schadenmeldung auf. Sie werden dann am nächsten Arbeitstag von einem Mitarbeiter zurückgerufen.


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