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Pensionsvorsorge
FAQs: Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wird Ihre Frage nicht beantwortet? Dann schreiben Sie uns!
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Privat-Pension:
Wie kann ich meine Privat-Pension gestalten?
Wie kann ich meine Privat-Pension gestalten?
Beginn der Privat-Pension:
Ich will meine Privat-Pension vor oder nach meiner staatlichen Pensionierung ausbezahlt bekommen?
Ich will meine Privat-Pension vor oder nach meiner staatlichen Pensionierung ausbezahlt bekommen?
Im Todesfall:
Ich will, falls ich während der Pension ablebe, dass die Pension auf eine andere Person (z.B. meine Frau) lebenslang übergeht?
Ich will, falls ich während der Pension ablebe, dass die Pension auf eine andere Person (z.B. meine Frau) lebenslang übergeht?
Auszahlung:
Ich will, dass die Pension sicher eine bestimmte Zeit ausbezahlt wird?
Ich will, dass die Pension sicher eine bestimmte Zeit ausbezahlt wird?
Wann beginnen:
Wann soll ich mit meiner Vorsorge beginnen?
Wann soll ich mit meiner Vorsorge beginnen?
Noch lukrativer:
Wie kann meinen Vertrag noch lukrativer gestalten?
Wie kann meinen Vertrag noch lukrativer gestalten?
Bei Jobunterbrechung:
Was ist, wenn ich einmal nicht zahlen kann, weil ich arbeitslos oder beim Bundesheer oder im Zivildienst bin?
Was ist, wenn ich einmal nicht zahlen kann, weil ich arbeitslos oder beim Bundesheer oder im Zivildienst bin?
Karenzzeit:
Was ist, wenn ich Mutter werde?
Was ist, wenn ich Mutter werde?
Vorzeitige Auszahlung:
Ich will vielleicht den Vertrag schon vor meiner Pension ausbezahlt bekommen?
Ich will vielleicht den Vertrag schon vor meiner Pension ausbezahlt bekommen?
Zahlungen ändern:
Was kann ich tun, wenn ich mehr oder weniger zahlen will?
Was kann ich tun, wenn ich mehr oder weniger zahlen will?
Privat-Pension
| Frage: | Wie kann ich meine Privat-Pension gestalten? |
| Antwort: | Sie können Ihre Privat-Pension nach Ihren Vorstellungen gestalten. Sie legen selbst das Ausmaß der Garantiezeit, die Höhe der jährlichen Rentensteigerung oder den Übergang der Rente auf eine andere Person fest. Ganz nach Ihren Wünschen. |
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Beginn der Privat-Pension
| Frage: | Ich will meine Privat-Pension vor oder nach meiner staatlichen Pensionierung ausbezahlt bekommen? |
| Antwort: | Sie haben die Möglichkeit Ihre Privat-Pension ganz nach Ihren Wünschen zu starten. Ein paar Jahre vor dem Antritt Ihrer staatlichen Rente, zugleich mit der staatlichen oder ein paar Jahre danach. Sie sind somit flexibel und unabhängig von der staatlichen Rente. |
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Im Todesfall
| Frage: | Ich will, falls ich während der Pension ablebe, dass die Pension auf eine andere Person (z.B. meine Frau) lebenslang übergeht? |
| Antwort: | Mit einer Witwen/Witwerklausel fixieren Sie Ihre Wünsche bereits bei Vertragsabschluss, damit Ihre Pension auch anderen zu Gute kommt. Sie können den Prozentsatz der Witwen/Witwerpension zwischen 30% und 100% Ihrer eigenen Pension wählen. |
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Auszahlung
| Frage: | Ich will, dass die Pension sicher eine bestimmte Zeit ausbezahlt wird? |
| Antwort: | Mit einer fixen Garantiezeit ist das leicht möglich. |
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Wann beginnen
| Frage: | Wann soll ich mit meiner Vorsorge beginnen? |
| Antwort: | Je früher, umso besser. Wer rechtzeitig vorsorgt, braucht keine Angst vor finanziellen Einbußen haben und kann mit kleinen Beträgen ein beachtliches Vermögen oder eine Privat-Pension aufbauen. |
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Noch lukrativer
| Frage: | Wie kann meinen Vertrag noch lukrativer gestalten? |
| Antwort: | Wenn Sie die Versicherungsprämie einmal pro Jahr anstatt pro Monat bezahlen, so wird die Gesamtauszahlung noch höher. Sie können während des Jahres das Geld auf Ihrem Sparkonto mit Zinsen arbeiten lassen. Dann überweisen Sie einmal pro Jahr an die Zürich. So machen sie noch mehr aus Ihrem Geld. |
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Bei Jobunterbrechung
| Frage: | Was ist, wenn ich einmal nicht zahlen kann, weil ich arbeitslos oder beim Bundesheer oder im Zivildienst bin? |
| Antwort: | Sie informieren einfach die Zürich und vereinbaren eine zeitliche Stillegung des Vertrages. Ihnen geht nichts verloren, weil Sie erst nach einem Jahr entscheiden, wie ihr Vertrag weiterlaufen soll. |
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Karenzzeit
| Frage: | Was ist, wenn ich Mutter werde? |
| Antwort: | Sie können Ihren Vertrag bis zu 2 Jahren stilllegen, ohne etwas zu verlieren. |
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Vorzeitige Auszahlung
| Frage: | Ich will vielleicht den Vertrag schon vor meiner Pension ausbezahlt bekommen? |
| Antwort: | In den letzten 5 Jahren Ihres Vertrages, schon ab dem 55.Lebensjahr, haben sie die Möglichkeit Ihr Gesamtkapital oder den Beginn Ihrer Privatpension vorzeitig abzurufen. |
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Zahlungen ändern
| Frage: | Was kann ich tun, wenn ich mehr oder weniger zahlen will? |
| Antwort: | Sie können Ihren Vertrag flexibel Ihren jeweiligen Bedürfnissen anpassen. Durch Veränderungen Ihrer Einzahlungen, der Versicherungssumme oder der Laufzeit. Die Zürich richtet sich ganz nach Ihren Wünschen. |
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