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Zurich Street Protect

Zurich Street Protect

Ablebensversicherung

Ablebensversicherung Street Protect

Sie genießen mit Ihrem Fahrzeug Ihre Mobilität und Unabhängigkeit, haben Spaß am Fahren. Damit das so bleibt, haben Sie mit der Kfz-Versicherung von Zurich Ihr Auto gut abgesichert.



Doch leider bringt der Straßenverkehr auch Gefahren für Sie mit sich. Deshalb sollten Sie für den Fall der Fälle vorsorgen. Mit der Ablebensversicherung Zurich Street Protect können Sie Ihre Hinterbliebenen gut absichern, ganz ohne Gesundheitsfragen beantworten zu müssen – mit der dreifachen Versicherungsleistung bei einem Verkehrsunfall.*



Versicherungsleistung

  • In den ersten drei Versicherungsjahren:
    Rückgewähr der Prämie, danach 30.000 Euro bei Ableben der versicherten Person.

  • Bei Ableben durch Unfall*
    bereits ab Versicherungsbeginn 30.000 Euro.

  • Bei Ableben durch Verkehrsunfall*
    ab Versicherungsbeginn 90.000 Euro.


Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Hoher Versicherungsschutz
    Weltweite Gültigkeit, für Beruf und Freizeit – rund um die Uhr.

  • Sofort-Schutz
    Schon mit der Antragstellung wird Ihr Schutz wirksam.

  • Einfach und schnell
    Es müssen keine Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden.

  • Attraktive Prämie
    Optimale Absicherung für wenig Geld.

  • Zusätzlich Geld sparen durch Sofort–Bonus
    Durch Ihre Gewinnbeteiligung wird Ihre Prämie automatisch durch Berücksichtigung eines Sofort-Bonus** reduziert.



Voraussetzung und Laufzeit

Bitte beachten Sie, dass Zurich Street Protect nur in Verbindung mit einer Zurich Kfz-Versicherung abgeschlossen werden kann. Die Laufzeit von Zurich Street Protect beträgt 10 Jahre.



*Ein Verkehrsunfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein Unfallereignis, das mit dem Straßenverkehr in einem ursächlichen Zusammenhang steht, unfreiwillig den Tod („Ableben“) oder eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ableben infolge Unfalls bzw. gegebenenfalls Verkehrsunfalls liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein Unfallereignis bzw. gegebenenfalls Verkehrsunfallereignis unfreiwillig und unmittelbar den Tod erleidet. Im Fall einer von der versicherten Person durch ein Unfallereignis bzw. gegebenenfalls Verkehrsunfallereignis erlittenen Gesundheitsschädigung liegt Ableben infolge Unfalls bzw. gegebenenfalls Verkehrsunfalls auch dann vor, wenn diese Gesundheitsschädigung binnen einem Jahr nach dem Unfallereignis bzw. gegebenenfalls Verkehrsunfallereignis ursächlich zum Tod der versicherten Person führt. Nicht versichert ist jedoch die Teilnahme an Wettfahrten und zugehörigen Trainingsfahrten. Die genaue Beschreibung der versicherten Fälle entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

**Bei Ihrer Prämie wird ein Sofort-Bonus berücksichtigt. Ihr Sofort-Bonus wird mit jeder Fälligkeit Ihrem Versicherungsvertrag gutgeschrieben. Das Ausmaß des Sofort-Bonus wird Ihnen zu Beginn und bei Änderungen schriftlich mitgeteilt. Einen Rechtsanspruch aus künftigen Gewinnanteilen in einem bestimmten Ausmaß können wir Ihnen nicht einräumen. Da die in den künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht voraus gesehen werden können, beruhen Zahlenangeben über die Gewinnbeteiligung auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Solche Angaben sind daher unverbindlich.




Persönliche Beratung vor Ort