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Neues Verkehrssicherheitspaket ab September
Verkehrssünder müssen sich besser anschnallen: Seit September gibt es unter anderem höhere Strafen für Bleifüße und Schnapsdrosseln. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
Was ist ab September neu?
Einheitliche Beträge für bestimmte Geschwindigkeitsübertretungen
Je nachdem, ob Sie auf der Autobahn von einem Messgerät mit 10, 20 oder 30 km/h zu viel geblitzt werden,
werden Ihnen in Zukunft einheitlich 30, 45 oder 60 Euro verrechnet. Wird die Strafe sofort mittels
Organstrafverfügung eingehoben, zahlen Sie jeweils 10 Euro weniger.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung abseits der Autobahn von mindestens 30 km/h gelten Mindeststrafen
beginnend bei EUR 70,-. Wenn Sie noch schneller unterwegs sind (40 km/h zu viel im Ortsgebiet oder 50 km/h zu viel
außerorts), müssen Sie mindestens Euro 150,- hinblättern und es kann Ihnen passieren, dass Sie Ihren Schein für
zwei Wochen abgeben müssen.
Alkohol am Steuer
Die Strafuntergrenzen wurden angehoben:
Sie bezahlen:
ab 0,5 Promille - 300 Euro bis 3.700 Euro
ab 0,8 Promille - 800 Euro bis 3.700 Euro
ab 1,2 Promille - 1200 Euro bis 4.400 Euro
ab 1,6 Promille bzw. bei Verweigerung - 1.600 Euro bis 5.900 Euro.
Wenn Sie zum ersten Mal erwischt werden und zwischen 1,2 und 1,6 Promille aufweisen, sind Sie Ihren Führerschein
für vier Monate los, bei über 1,6 Promille für über sechs Monate (zwei Monate länger als bisher). Unter 1,2
Promille kommen Sie mit einem Coaching noch mit einem blauen Auge davon.
Mopedführerschein
Um Fahrzeuge mit einem roten Kennzeichen lenken zu dürfen, sind von nun an sechs Stunden Theorie inklusive
Theorieprüfung, sechs Fahrstunden am Übungsplatz sowie mindestens zwei Stunden Fahrpraxis im Verkehr notwendig.
Wer den Mopedausweis bereits hat, hat ab September zwei Jahre Zeit, sich eine entsprechende Bestätigung bei der
zuständigen Behörde zu holen, ohne Kurse nachholen zu müssen. Führerschein-Inhaber brauchen auch weiterhin keine
Mopedausbildung.
Wer bisher ohne Mopedausweis und Führerschein unterwegs war - dies war ab dem 24. Geburtstag früher ganz legal möglich - macht sich jetzt strafbar. Dank des "Toleranzerlasses" werden Sie aber bis Jahresende nicht gestraft. Auch in diesem Fall ist es einfach, sich nachträglich einen Ausweis ausstellen zu lassen, z.B. vom ARBÖ.
Kindersicherung
Wenn Sie bisher Ihr Kind während der Fahrt nicht ausreichend gesichert hatten, haben Sie einen Schlechtpunkt im Vormerkssystem bekommen. Neu ist, dass Sie nach der zweiten Vormerkung einen speziellen Kurs besuchen müssen.
Wunschkennzeichen
Die Taferl nach Maß kosten künftig EUR 200,- (statt bisher EUR 145,-). Die daraus gewonnenen Mittel fließen zu einem großen Teil in den Verkehrssicherheitsfonds.
Überprüfungen am Kfz
Künftig darf generell der technische Zustand und die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges an Ort und Stelle überprüft werden. Weigern Sie sich, können Ihnen der Zulassungsschein sowie die Kennzeichentafeln abgenommen werden.
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