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Risiko Restalkohol
In der vergangenen Nacht haben Sie gefeiert und auch das eine oder andere Mal angestoßen. In wenigen Stunden sollen Sie ein Auto lenken und überlegen deshalb, welche „altbewährte“ Methode wohl die Beste sei, um wieder nüchtern zu werden. Unser Tipp: Lassen Sie das Auto lieber stehen. Denn Ihren Körper können Sie nicht austricksen!
"Herausschwitzen" beschleunigt ebenso wenig den Alkoholabbau wie ein kurzes Nickerchen. Auch eine kalte Dusche oder eine Tasse Kaffee sorgen nur kurzzeitig für ein Gefühl der Wach- und Nüchternheit. Der Restalkoholgehalt im Blut wird aber davon nicht beeinflusst. Selbst nach mehreren Stunden, ob schlafend oder nicht, sind die Aufmerksamkeitsleistung und das Reaktionsvermögen noch stark eingeschränkt. Um die volle Fahrtauglichkeit zurückzugewinnen, können Sie nur abwarten.
Wie lange dauert es, bis Alkohol abgebaut ist?
Etwa 60 Minuten nach dem letzten Schluck ist die Alkoholkonzentration im Blut am höchsten. Unabhängig von der Art und Menge des alkoholischen Getränks baut Ihr Körper dann jede Stunde 0,1 bis 0,15 Promille ab. Wenn Sie nach einer langen Partynacht um 3 Uhr früh mit 1,0 Promille Blutalkoholgehalt schlafen gehen, haben Sie um 7 Uhr früh noch mindestens 0,4 Promille.
Was passiert, wenn ich in alkoholisiertem Zustand angehalten werde?
Grundsätzlich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer müssen sogar unter der
0,1-Promille-Grenze bleiben. Andernfalls werden Probeführerschein-Besitzer zur Nachschulung geschickt und Lkw- oder Busfahrern droht eine Vormerkung im Führerscheinregister.
Bis 0,79 Promille drohen zwischen 300 und 3.700 Euro Verwaltungsstrafe sowie eine Vormerkung im Führerscheinregister. Beim zweiten Verstoß müssen Sie sehr wahrscheinlich zur Nachschulung und nochmals mindestens 200 Euro zahlen, beim dritten Verstoß ist der Schein für mindestens drei Monate weg.
Ab 0,8 Promille müssen Sie mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 800 und 3.700 Euro sowie dem Entzug der Lenkberechtigung für einen Monat rechnen. Auch ein Verkehrscoaching kann angeordnet werden. Im Wiederholungsfall ist der Führerschein für mindestens drei Monate weg.
Ab 1,2 Promille Alkoholgehalt im Blut kostet das Vergehen zwischen 1.200 und 4.400 Euro, und der Führerschein ist für mindestens 4 Monate weg. Außerdem werden Sie zur Nachschulung geschickt.
Wenn Sie mit 1,6 oder mehr Promille unterwegs sind, drohen Strafen zwischen 1.600 und 5.900 Euro, ein Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten sowie eine Nachschulung (500 Euro). Ein Termin beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung (363 Euro) steht Ihnen auch noch bevor. Mit denselben Konsequenzen müssen Sie übrigens rechnen, wenn Sie den Alkomat-Test verweigern.
Wenn Sie mit mehr als 0,8 Promille im Blut einen Unfall verursachen, kann Ihre Haftpflichtversicherung bis zu 11.000 Euro bei Ihnen auf dem Regressweg zurückverlangen. Die Rechtsschutz- und Kaskoversicherung sind überhaupt leistungsfrei.
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