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KFZ-Versicherung - Was tun im Schadenfall
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind
- Bleiben Sie in jedem Fall am Unfallort - hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
- Bitten Sie andere Verkehrsteilnehmer, den Unfall der Polizei zu melden.
- Sichern Sie die Unfallstelle
- Einschalten der Warnblinkanlage - Aufstellen des Warndreiecks ca. 100 Meter vor der Unfallstelle - Leisten Sie Erste Hilfe für Verletzte
- Tauschen Sie mit dem Schadengegner die Personalien schriftlich aus (Name, Anschrift, Telefon, Versicherungsgesellschaft, Kennzeichen, Typ, Farbe des Fahrzeuges).
- Wenn Sie ein parkendes Auto gerammt haben,
- müssen Sie in jedem Fall eine angemessene Zeit (genaue Zeitspanne nicht generell geregelt) an der Unfallstelle verweilen, - hinterlassen Sie eine schriftliche Nachricht mit Name, Anschrift und Telefon, - melden Sie den Unfall einer Polizeidienststelle.
- Ziehen Sie die Polizei hinzu
- bei erheblichen Personen- und Sachschäden, - wenn die Schuldfrage nicht eindeutig zu klären ist, - bei Beteiligung von Personen mit ausländischem Wohnsitz.
- Sichern Sie bei leichten Schäden die Unfallspuren.
- Bei schweren Schäden sollten die Unfallfahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändert werden (soweit es die Verkehrssituation zulässt).
- Haben Passanten den Unfall beobachtet, nehmen Sie deren Daten auf, damit sie Zeugenaussagen machen können.
- Unterschreiben Sie nie eine pauschale Schuldanerkenntnis. Dies kann mitunter zu Ärger und finanziellen Verlusten führen.
- Melden Sie der Zürich Schäden innerhalb einer Woche. Gab es bei dem Unfall Tote, so muss die Meldung innerhalb 48 Stunden erfolgen.
- Sie müssen alles tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Schadenabwicklung:
- Füllen Sie Schadensmeldungen immer wahrheitsgemäß und vollständig aus.
- Lassen Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug auf keinen Fall ohne vorherige Rücksprache mit uns reparieren.
- Zur Feststellung der Schadenhöhe können Sie Ihre Werkstatt um einen Kostenvoranschlag bitten.
- Bei von Dritten verursachten Schäden warten Sie vor der Erteilung eines Reparaturauftrages die Kostenübernahmeerklärung der gegnerischen Versicherung ab.
- Um die Abrechnung zu vereinfachen, können Sie Ihrer Werkstatt eine - auf die Reparaturkosten beschränkte - Abtretungserklärung unterschreiben.
- Bei von Dritten verursachten Schäden stehen Ihnen für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug repariert wird, die Kostenerstattung für den Nutzungsausfall bzw. Mietwagen zu.
Tipps für den Fall von Wildschäden:
- Sichern Sie nach der Kollision die Unfallstelle.
- Legen Sie das Tier an den Fahrbahnrand. Nehmen Sie es auf keinen Fall mit (Tollwut, Beweissicherung).
- Rufen Sie die Polizei. Lassen Sie sich eine Bescheinigung, mit der die Fahrzeugbeschädigung dokumentiert wird.
Mehr Informationen für Autofahrer:
Mehr Informationen für Zweiradfahrer:
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