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Privatkunden > Auto & Motorrad > Motorradversicherung > Schaden: Was tun?

KFZ-Versicherung - Was tun im Schadenfall

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind

  • Bleiben Sie in jedem Fall am Unfallort - hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
  • Bitten Sie andere Verkehrsteilnehmer, den Unfall der Polizei zu melden.
  • Sichern Sie die Unfallstelle
    - Einschalten der Warnblinkanlage
    - Aufstellen des Warndreiecks ca. 100 Meter vor der Unfallstelle
    - Leisten Sie Erste Hilfe für Verletzte
  • Tauschen Sie mit dem Schadengegner die Personalien schriftlich aus (Name, Anschrift, Telefon, Versicherungsgesellschaft, Kennzeichen, Typ, Farbe des Fahrzeuges).
  • Wenn Sie ein parkendes Auto gerammt haben,
    - müssen Sie in jedem Fall eine angemessene Zeit (genaue Zeitspanne nicht generell geregelt) an der Unfallstelle verweilen,
    - hinterlassen Sie eine schriftliche Nachricht mit Name, Anschrift und Telefon,
    - melden Sie den Unfall einer Polizeidienststelle.
  • Ziehen Sie die Polizei hinzu
    - bei erheblichen Personen- und Sachschäden,
    - wenn die Schuldfrage nicht eindeutig zu klären ist,
    - bei Beteiligung von Personen mit ausländischem Wohnsitz.
  • Sichern Sie bei leichten Schäden die Unfallspuren.
  • Bei schweren Schäden sollten die Unfallfahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändert werden (soweit es die Verkehrssituation zulässt).
  • Haben Passanten den Unfall beobachtet, nehmen Sie deren Daten auf, damit sie Zeugenaussagen machen können.
  • Unterschreiben Sie nie eine pauschale Schuldanerkenntnis. Dies kann mitunter zu Ärger und finanziellen Verlusten führen.
  • Melden Sie der Zürich Schäden innerhalb einer Woche. Gab es bei dem Unfall Tote, so muss die Meldung innerhalb 48 Stunden erfolgen.
  • Sie müssen alles tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Schadenabwicklung:

  • Füllen Sie Schadensmeldungen immer wahrheitsgemäß und vollständig aus.
  • Lassen Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug auf keinen Fall ohne vorherige Rücksprache mit uns reparieren.
  • Zur Feststellung der Schadenhöhe können Sie Ihre Werkstatt um einen Kostenvoranschlag bitten.
  • Bei von Dritten verursachten Schäden warten Sie vor der Erteilung eines Reparaturauftrages die Kostenübernahmeerklärung der gegnerischen Versicherung ab.
  • Um die Abrechnung zu vereinfachen, können Sie Ihrer Werkstatt eine - auf die Reparaturkosten beschränkte - Abtretungserklärung unterschreiben.
  • Bei von Dritten verursachten Schäden stehen Ihnen für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug repariert wird, die Kostenerstattung für den Nutzungsausfall bzw. Mietwagen zu.

Tipps für den Fall von Wildschäden:

  • Sichern Sie nach der Kollision die Unfallstelle.
  • Legen Sie das Tier an den Fahrbahnrand. Nehmen Sie es auf keinen Fall mit (Tollwut, Beweissicherung).
  • Rufen Sie die Polizei. Lassen Sie sich eine Bescheinigung, mit der die Fahrzeugbeschädigung dokumentiert wird.

Mehr Informationen für Autofahrer:


Mehr Informationen für Zweiradfahrer:



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