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Die Motorrad-Versicherung

FAQs: Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wird Ihre Frage nicht beantwortet? Dann schreiben Sie uns!


Motorrad an- und abmelden

Frage: Wo kann ich mein Kfz an- und abmelden?
Antwort:

Die An- und Abmeldung Ihres Motorrades können Sie in den Zürich Zulassungsstellen oder Kundenbüros mit Zulassung vornehmen. Eine Liste der Zulassungsstellen von Zurich finden Sie online nach Bundesländern geordnet: Zurich Zulassungsstellen ».

Unterlagen bei An- und Abmeldung

Frage: Welche Unterlagen benötige ich bei An- und Abmeldung?
Antwort:

Zur Anmeldung eines Fahrzeuges benötigen Sie:

  • Identitätsnachweis (Führerschein, etc.)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, Typenschein oder Einzelgenehmigung
  • Versicherungsbestätigung (erhalten Sie im Zurich Connect Kontakt Center)
  • Meldezettel (juristische Personen: Gewerbeschein bzw. Firmenbuchauszug)
  • Besitznachweis (Kaufvertrag etc.)
  • Bargeld für die Zulassungsgebühr
  • Gegebenenfalls Vollmacht für Anmelder oder Anmelderin
  • Prüfgutachten gem. § 57a KFG (nur bei Gebrauchtfahrzeugen)
  • Benützungsüberlassungserklärung (nur bei Leasingfahrzeugen)

Zur Abmeldung benötigen Sie:

  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, Typenschein oder Einzelgenehmigung
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Kennzeichentafeln (wenn Sie diese nicht weiterverwenden möchten)
  • Gegebenenfalls Vollmacht für Abmelder oder Abmelderin

Winternachlass

Frage: Was ist der Winternachlass?
Antwort:

Beim Winternachlass ist Ihr Haftpflicht-Versicherungsschutz das ganze Jahr über aufrecht. Der Winternachlass wird bei der Prämienberechnung automatisch berücksichtigt. Bei Hinterlegung des Kennzeichens bei der Behörde wird also kein zusätzlicher Prämiennachlass gewährt, Sie haben jedoch dennoch Anspruch auf Rückvergütung der KFZ-Steuer.

Wird auch eine Kaskoversicherung beantragt, so gilt der Kaskoschutz in den Monaten November, Dezember, Januar und Februar nur für Versicherungsfälle, die sich in der Garage oder auf dem Abstellplatz ereignen.

In den Monaten November, Dezember, Jänner und Februar besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Insassenunfallversicherung.

Wechselkennzeichen

Frage: Was ist bei einem Wechselkennzeichen zu beachten?
Antwort:

Ein Wechselkennzeichen ist maximal für 3 Fahrzeuge möglich.

  • Haftpflichtversicherung: Die Prämie ist für das prämienhöhere Fahrzeug (Hubraum stärkstes Zweirad) zu bezahlen. Bitte geben Sie dieses daher im Prämienrechner ein. Marke, Type, KW/PS und Baujahr des zweiten und dritten Fahrzeugs geben Sie bitte unter den Anmerkungen im Rechner an.
  • Kaskoversicherung: Für das Fahrzeug mit der höchsten Versicherungsprämie sind 100 % der Prämie zu bezahlen. Für die Fahrzeuge mit niedriger Prämie sind in der Vollkasko 50 % und in der Teilkasko 66,6 % der Prämie zu bezahlen. Kaskoarten und Selbstbehaltsvarianten können für jedes Fahrzeug individuell ausgewählt werden.
  • Assistance: Die Pannenhilfe gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
  • Insassenunfallversicherung: Die Versicherung gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
  • Rechtsschutzversicherung: Die Versicherung gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
  • Motorbezogene Versicherungssteuer: Die Steuer muss nur für das Fahrzeug mit der höchsten Steuereinstufung bezahlt werden.

Wunschkennzeichen

Frage: Wie komme ich zu einem Wunschkennzeichen?
Antwort:

Sie müssen das Wunschkennzeichen bei der Zulassungsbehörde »(Verkehrsamt) bewilligen lassen. Sie erhalten dort ein Bestellformular, das Sie bei Ihrer Zulassungsstelle » einreichen können.

Für die Bewilligung des Wunschkennzeichens fallen bei der Zulassungsbehörde EUR 172,20 an. Bei der Abholung des Kennzeichens bei Ihrer Zulassungsstelle weisen Sie bitte die Reservierung oder Bewilligung des Wunschkennzeichens vor.

Für die Kennzeichentafeln sind hier EUR 18,- sowie bei Kennzeichenänderung EUR 1,45 zu entrichten.

Sind Kennzeichen versichert?

Frage: Sind die Kennzeichen gegen Diebstahl versichert?
Antwort:

Kennzeichen sind nur in der Kaskoversicherung mitversichert, wenn es Wunschkennzeichen sind. Im Falle eines Diebstahles geben Sie bitte eine Anzeige bei der örtlichen Polizeistelle auf und kontaktieren Sie Ihre Versicherung, um neue Kennzeichen zu beantragen.

Preisangabe

Frage: Muss ich bei der Kasko den Listen- oder Kaufpreis angeben?
Antwort:

Für die Prämienberechnung in der Kaskoversicherung wird immer der Listenneupreis herangezogen. Der Listenneupreis entspricht dem Händlerverkaufspreis ohne Rabatte jedoch inkl. serienmäßiger Sonderausstattung.

Kaskoleistung im Schadenfall

Frage: Wie hoch ist die Kaskoleistung im Schadensfall?
Antwort:

Bei Teilreparaturen im Schadenfall wird der Neuwert ersetzt, bei Totalschaden wird der Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt.

Versicherung von Mitfahrenden

Frage: Sind Mitfahrende in der Haftpflicht auch versichert?
Antwort:

Alle berechtigten Insassen und Insassinnen (das bedeutet, alle mit dem Einverständnis des Eigentümers oder der Eigentümerin beförderten Personen) außer dem Lenker bzw. der Lenkerin selbst, sind bis zur gewählten Versicherungssumme der Motorradhaftpflicht versichert.

Zusätzlichen Schutz bietet die Insassenunfallversicherung »

Umzug

Frage: Was ist beim Umzug in ein anderes Bundesland zu beachten?
Antwort:

Wird ein Fahrzeug in einem anderen Bundesland angemeldet weil der Besitzer umzieht, so kann die An- und Abmeldung in dem neuen Bundesland erfolgen. Wechselt das Fahrzeug zusätzlich den Besitzer, ist ein beglaubigter Kaufvertrag nicht mehr nötig, es sei denn der Kaufvertrag wird unter Ehepartnern geschlossen. Die Kosten einer Ummeldung sind gleich hoch wie bei einer Neuanmeldung.



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