| Kontakt & Service |
|---|
Hotline: 08000 808080 |
service@at.zurich.com |
Wo Sie uns finden |
| Schadenmeldung: |
Tel.: 050 1255 1255 |
Online melden |
Führerschein-Vormerksystem: Was wird eingetragen?
Bereits seit 1. Juni 2005 werden unfallträchtige und risikobehaftete Verkehrsverstöße (so genannte "Vormerkdelikte") ins zentrale Führerscheinregister der jeweils zuständigen Wohnsitzbehörde eingetragen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, Hochrisikolenker frühzeitig zu erkennen und auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen.
Es gibt insgesamt 13 Vormerkdelikte, die ins Führerscheinregister eingetragen werden und zusätzlich eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Neben den Vormerkdelikten gibt es nach wie vor die "normalen" Verkehrsübertretungen, die mit jeweils üblichen Organmandaten bestraft werden und schwere Delikte, die den sofortigen Führerscheinentzug zur Folge haben.
Vormerkdelikte und Kosten
| Delikt | Kosten |
|---|---|
| Übertretung 0,1 Promillegrenze bei C- Lenkern | Geldstrafe: EUR 36,- bis EUR 2.180,- |
| Übertretung 0,1 Promillegrenze bei D- Lenkern | Geldstrafe: EUR 36,- bis EUR 2.180,- |
| Behinderung am Schutzweg (bei Gefährdung des Fußgängers) | Geldstrafe: EUR 72,- bis EUR 2.180,- |
| Nichtbeachtung des Zeichens "HALT", wenn Vorrangberechtigte zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt und dabei gefährdet werden | Geldstrafe: EUR 72,- bis EUR 2.180 |
| Nichtbeachtung des Rotlichts bei Gefährdung anderer | Geldstrafe: EUR 72,- bis EUR 2.180,- |
| Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen | Geldstrafe: EUR 72,- bis EUR 2.180,- |
| Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen | Geldstrafe: bis EUR 726,- |
| Übertretung der VO bzgl. Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln | Geldstrafe: bis EUR 726,- |
| Übertretung des § 16 Abs. 2 lit. E und F sowie § 19 Abs. 1 EisenbahnkreuzungsVO | Geldstrafe: bis EUR 726,- |
| Lenken eines Fahrzeuges, dessen technischer Zustand oder nicht entsprechend gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrsicherheit darstellt | Geldstrafe: EUR 72,- bis EUR 2.180,- |
| Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung | Geldstrafe: bis EUR 2.180,- |
| Übertretung der 0,5 Promillegrenze | Geldstrafe: EUR 218,- bis EUR 3.633,- |
| Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden | Geldstrafe: EUR 72,- bis EUR 2.180,- |
nach oben |
So funktioniert das Vormerksystem
Was wird im Führerscheinregister vorgemerkt?
Hat man sich eines der oben genannten 13 Vormerkdelikte zu Schulden kommen lassen, so wird dieser Verstoß mit einer Geldstrafe und einer Eintragung ins zentrale Führerscheinregister geahndet.
Wie lange bleibt der Vermerk aufrecht?
Begeht man ein Vormerkdelikt zum ersten Mal, so wird eine Vormerkung im örtlichen Führerscheinregister für zwei Jahre gemacht. Nach Ablauf dieser zwei Jahre wird der Eintrag wieder gelöscht.
Was geschieht, wenn ein zweites Vormerkdelikt hinzukommt?
Kommt es zu einem zweiten Delikt innerhalb dieser zwei Jahre, dann wählt die Behörde eine zum Delikt passende Maßnahme aus. Dies können folgende Maßnahmen sein:
- Teilnahme an Nachschulungen
- Perfektionsfahrten
- Fahrsicherheitstraining
- Teilnahme an Vorträgen und Seminaren über Ladungssicherheit
- Erste-Hilfe-Kurs
Wird der Aufforderung nicht nachgekommen, wird der Führerschein solange entzogen, bis die Aufforderung befolgt wurde. Eine Übersicht jener Institute und Einrichtungen, die qualifizierte Kurse und Nachschulungen anbieten, finden Sie unter HELP.gv.at.
Die Teilnahmekosten für die jeweils vorgeschriebene Maßnahme fallen der Führerscheinbesitzerin bzw. dem Führerscheinbesitzer zur Last.
Zum dritten Mal: Entzug
Sollte ein drittes Vormerkdelikt innerhalb dieser zwei Jahre vorkommen, so wird der Führerschein für drei Monate entzogen.
Ausländische Lenkerinnen bzw. Lenker werden bei einem dritten Vormerkdelikt mit einem Fahrverbot in Österreich belegt.
Achtung!
Wird innerhalb dieser zwei Jahre (bei bestehender Vormerkung) ein Führerscheinentzugsdelikt begangen, dann verlängert sich die Entziehungsdauer um zwei Wochen.
Weiterführende Informationen
Mehr Informationen und Hintergründe zum Führerschein-Vormerksystem finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie unter:
www.bmvit.at/service
| « zurück | nach oben |


Hotline: 08000 808080


nach oben
Druckversion