Home Privatkunden Firmenkunden Service Pressebereich Über uns Karriere Newsletter  
Privatkunden > Auto & Motorrad > Autoversicherung > Schaden: Was tun?

Wenn's einmal kracht...

Was tun im Schadenfall? Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst.


1. Wenn Sie einen Unfall verursacht haben:

Melden Sie den Schaden an die Versicherung.

  • Per Telefon:
    050 1255 1255
  • Online:
    www.zurich.at/schadenmeldung
  • Per E-Mail:
    leistung@at.zurich.com
  • Per Fax:
    050 1255 1881
  • Per Post:
    Zurich Versicherung
    Schwarzenbergplatz 15, 1010 Wien

    Wir kümmern uns um Ihren Schadenfall innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Schadenmeldung. Auf Wunsch informieren wir Sie per SMS laufend über die wichtigsten Aktivitäten.

    Tipp: Sollten Sie sich unschuldig fühlen, verständigen Sie am besten gleich auch Ihren Rechtsschutz-Versicherer.


Wenn Sie eine Kasko-Versicherung haben, stehen Ihnen bei einem Kaskoschaden folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Ablöse des Schadens
    Lassen Sie Ihr Auto in einem unserer Besichtigungszentren anschauen. Einfach und unkompliziert - ohne Voranmeldung. Wir stellen dort die Höhe des Schadens fest und Sie erhalten von uns ein Abfindungs-Angebot, sofern der Schaden gedeckt ist.

  • Reparatur in einer Werkstätte
    Ihre Werkstätte koordiniert die Besichtigung gemeinsam mit Zurich für Sie.

  • First Class Service jetzt gratis testen
    Profitieren Sie von unserem komfortablen Rund-um-Service in unseren Partnerwerkstätten. Ihre kostenlosen Vorteile für PKWs:
    • Hol- und Bringservice
    • Leihauto mit Kaskoschutz während der Reparatur
    • Autoreinigung (innen und außen)
    • Originalersatzteil-Garantie und vieles mehr

    Einfach Tel. 050 1255 1255 wählen und wir organisieren Ihre Komfort-Reparatur.

  • Glasschäden
    Wenn Sie die Rechnung für die Behebung eines gedeckten Glasbruchschadens an Fahrzeugverglasungen selbst bezahlt haben, überweisen wir Ihnen den Rechnungsbetrag innerhalb von 24 Stunden nach Einlagen Ihrer Rechnungsunterlagen. Sollten wir dieses Versprechen nicht halten können, überweisen wir Ihnen zusätzlich einen Bonus in der Höhe von 30 Euro.


2. Wenn andere einen Unfall verursacht haben:

  • Die Abwicklung erfolgt über die Versicherung des Unfall-Gegners. Koordinieren Sie die Besichtigung Ihres Fahrzeugschadens über dessen Versicherung.
  • Warten Sie vor der Erteilung eines Reparaturauftrages unbedingt auf die Kostenübernahme-Bestätigung der gegnerischen Versicherung.



Tipp: Geld sparen mit Kleinschaden-Reparatur

Wollen Sie Ihre Reparaturkosten verringern und den vereinbarten Selbstbehalt um bis zu EUR 200,- reduzieren, dann lassen Sie Ihr Auto bei ChipsAway reparieren. Denn bei einer Reparatur nach der Chips-Away-Methode verzichten wir auf 50% des vertraglich vereinbarten Selbstbehaltes (maximal Euro 200,-).


Vergünstigte Windschutzscheibenreparatur nach Steinschlag

Zurich KundInnen haben es gut – ARBÖ repariert Ihre Windschutzscheibe nach einem Steinschlag in den über 90 Prüfzentren zu einem vergünstigten Preis.



Was tun bei Unwetterschäden?

Was tun im Leistungsfall (Lebensversicherung)?



Mehr Information



Weiterempfehlen
share on facebook