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Winterausrüstungs-Pflicht in Europa

Winterausrüstung in Europa

Wenn Sie in den Wintermonaten mit Ihrem Auto im Ausland unterwegs sind, sollten Sie gleich doppelt aufpassen. Denn nicht nur die winterliche Straße hat ihre Tücken, auch die verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen zur Winterausrüstungspflicht erfordern Ihre Aufmerksamkeit.

Denn trotz niedriger Temperaturen könnten Strafen Sie ins Schwitzen bringen.





Winterreifen, Schneeketten & Co in den einzelnen Ländern

Deutschland, Slowakei und Tschechische Republik

  • Winterreifenpflicht: situativ (die Bereifung muss den Witterungsverhältnissen angepasst werden).
  • Schneeketten: in der Slowakei nur erlaubt, wenn die Straße
    schnee- und eisbedeckt ist, die Fahrbahnoberfläche also nicht beschädigt werden kann.
  • Spikes: nicht erlaubt. (Ausnahme: Die Strecke über das Kleine Deutsche Eck zwischen Bad Reichenhall und Lofer).

  • In Deutschland muss außerdem Frostschutz im Scheibenwaschmittel enthalten sein.



Italien und Ungarn

  • Winterreifenpflicht: nein. (Ausnahme: Aosta-Tal in Italien: Winterreifenpflicht von 15. Oktober bis 15. April.) Winterreifen können durch entsprechende Beschilderung kurzfristig vorgeschrieben werden.
  • Schneeketten: erlaubt.
  • Spikes: in Italien von 15. November bis 15. März erlaubt.


Schweiz

  • Winterreifenpflicht: nein. Im Falle eines Unfalles mit Sommerreifen oder bei Verkehrsbehinderung durch falsche Bereifung können Sie jedoch haftbar gemacht werden und müssen mit empfindlichen Strafen rechnen.
  • Schneeketten: erlaubt.
  • Spikes: von 1. November bis 30. April erlaubt, allerdings nicht auf Autobahnen oder Autostraßen (Ausnahmen: San Bernardino- und
    St. Gotthard-Tunnel).


Slowenien

  • Winterreifenpflicht: von 15. November bis 15. März, sowie bei winterlichen Straßenbedingungen außerhalb dieses Zeitraumes. Mindestprofiltiefe 3 mm.
  • Schneeketten: erlaubt.
  • Spikes: nicht erlaubt.


MietwagenfahrerInnen aufgepasst!

Nicht alle Firmen rüsten ihre Fahrzeuge auf Winterreifen um. Lassen Sie sich daher bereits beim Reservieren bestätigen, dass das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet ist.





Zur Erinnerung: Winterausrüstung in Österreich

Für Pkw und für Klein-Lkw (bis 3,5 t und B-Führerschein) gilt von
1. November bis 15. April des Folgejahres eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht: Pkw- und Klein-Lkw-Lenker haben bei winterlichen Fahrbedingungen folgende zwei Möglichkeiten:

1. Winterreifen

Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Diese müssen die Bezeichnungen 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S' sowie eine Profiltiefe von mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm aufweisen. Das gilt auch für so genannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen.

2. Sommerreifen mit Schneeketten

Als Alternative können Sie auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.



Strafen

Wenn Sie bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen fahren, riskieren Sie eine Strafe von 35 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch sogar bis zu
5.000 Euro Strafe.



Ausgenommen von der Winterausrüstungspflicht

sind Mopedcars, Mopeds, Mofas und Motorräder.





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