Die Auto-Versicherung

FAQs: Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wird Ihre Frage nicht beantwortet? Dann schreiben Sie uns!


Autoan- und abmelden

Frage: Wo kann ich mein Kfz an- und abmelden?
Antwort:

Die An- und Abmeldung Ihres Kfz können Sie in den Zürich Zulassungsstellen oder Kundenbüros mit Zulassung vornehmen. Eine Liste der Zulassungsstellen von Zurich finden Sie online nach Bundesländern geordnet: Zurich Zulassungsstellen ».

Unterlagen bei An- und Abmeldung

Frage: Welche Unterlagen benötige ich bei An- und Abmeldung?
Antwort:

Zur Anmeldung eines Fahrzeuges benötigen Sie:

  • Identitätsnachweis (Führerschein, etc.)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, Typenschein oder Einzelgenehmigung
  • Versicherungsbestätigung (erhalten Sie im Zurich Connect Kontakt Center)
  • Meldezettel (juristische Personen: Gewerbeschein bzw. Firmenbuchauszug)
  • Besitznachweis (Kaufvertrag etc.)
  • Bargeld für die Zulassungsgebühr
  • Gegebenenfalls Vollmacht für Anmelder oder Anmelderin
  • Prüfgutachten gem. § 57a KFG (nur bei Gebrauchtfahrzeugen)
  • Benützungsüberlassungserklärung (nur bei Leasingfahrzeugen)

Zur Abmeldung benötigen Sie:

  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, Typenschein oder Einzelgenehmigung
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Kennzeichentafeln (wenn Sie diese nicht weiterverwenden möchten)
  • Gegebenenfalls Vollmacht für Abmelder oder Abmelderin

Wechselkennzeichen

Frage: Was ist bei einem Wechselkennzeichen zu beachten?
Antwort:

Ein Wechselkennzeichen ist maximal für 3 Fahrzeuge möglich.

  • Haftpflichtversicherung: Die Prämie ist für das prämienhöhere Fahrzeug (Hubraum stärkstes Zweirad) zu bezahlen. Bitte geben Sie dieses daher im Prämienrechner ein. Marke, Type, KW/PS und Baujahr des zweiten und dritten Fahrzeugs geben Sie bitte unter den Anmerkungen im Rechner an.
  • Kaskoversicherung: Für das Fahrzeug mit der höchsten Versicherungsprämie sind 100 % der Prämie zu bezahlen. Für die Fahrzeuge mit niedriger Prämie sind in der Vollkasko 50 % und in der Teilkasko 66,6 % der Prämie zu bezahlen. Kaskoarten und Selbstbehaltsvarianten können für jedes Fahrzeug individuell ausgewählt werden.
  • Assistance: Die Pannenhilfe gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
  • Insassen Unfallversicherung: Die Versicherung gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
  • Verkehrsrechtsschutz: Die Versicherung gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
  • Motorbezogene Versicherungssteuer: Die Steuer muss nur für das Fahrzeug mit der höchsten Steuereinstufung bezahlt werden (in der Regel das PS/KW Stärkere). Ausnahmen können nur bei der Kombination von Fahrzeugen mit/ohne Katalysator vorkommen, aufgrund der höheren Besteuerung von Fahrzeugen ohne Katalysator.
  • Wenigfahrer: Bei einem Wechselkennzeichen kann kein Rabatt für Wenigfahrer (< 7.000 gefahrene km pro Jahr) gewährt werden.

Wunschkennzeichen

Frage: Wie komme ich zu einem Wunschkennzeichen?
Antwort:

Sie müssen das Wunschkennzeichen bei der Zulassungsbehörde » (Verkehrsamt) bewilligen lassen. Sie erhalten dort ein Bestellformular, das Sie bei Ihrer Zulassungsstelle » einreichen können.

Für die Bewilligung des Wunschkennzeichens fallen bei der Zulassungsbehörde EUR 172,20 an. Bei der Abholung des Kennzeichens bei Ihrer Zulassungsstelle weisen Sie bitte die Reservierung oder Bewilligung des Wunschkennzeichens vor.

Für die Kennzeichentafeln sind hier EUR 18,- sowie bei Kennzeichenänderung EUR 1,45 zu entrichten.

Sind Kennzeichen versichert?

Frage: Sind die Kennzeichen gegen Diebstahl versichert?
Antwort:

Kennzeichen sind nur in der Kaskoversicherung mitversichert, wenn es Wunschkennzeichen sind. Im Falle eines Diebstahles geben Sie bitte eine Anzeige bei der örtlichen Polizeistelle auf und kontaktieren Sie Ihre Versicherung, um neue Kennzeichen zu beantragen.

Preisangabe

Frage: Muss ich bei der Kasko den Listen- oder Kaufpreis angeben?
Antwort:

Für die Prämienberechnung in der Kaskoversicherung wird immer der Listenneupreis herangezogen. Der Listenneupreis entspricht dem Händlerverkaufspreis ohne Rabatte jedoch inkl. serienmäßiger Sonderausstattung.

Bonus-Stufe übernehmen

Frage: Kann ich die Bonus-Stufe des Vorbesitzers übernehmen?
Antwort:

Die Übernahme der Bonusstufe ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Das Fahrzeug wird durch nahe Angehörige in auf- oder absteigernder Linie (z.B.: Vater, Kinder, Enkel), durch einen im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebende Geschwister erworben.
  • Ein/e Dienstnehmer/in kauft ein Dienstfahrzeug nachdem er oder sie dieses bereits mindestens 1 Jahr in Gebrauch hatte und der Arbeitsgeber dies bestätigen kann.
  • Das Fahrzeug wird von einem/r Leasingnehmer/in oder Mieter/in gekauft, das diese/r bereits mindestens 1 Jahr in Gebrauch hatte.

Bonusstufengeschenk

Diese Begünstigung geht bei Kündigung des Vertrages und Wechsel zu einem anderen Versicherer verloren.

Frage: Wann bekomme ich ein Bonusstufengeschenk?
Antwort:

Für Ihr Zweitauto oder den Zweitwagen Ihres Partners/Ihrer Partnerin oder Ihrer Kinder im Alter von 23 bis 30 Jahren, die im gemeinsamen Haushalt mit Ihnen leben, bekommen Sie bis zu fünf Bonusstufen geschenkt, vorausgesetzt :

  • Sie haben bereits ein Fahrzeug bei Zurich oder Zurich Connect (vormals Zuritel) in der Bonusstufe 0 bis 8 versichert.
  • und das neue, zusätzliche Fahrzeug wird von keiner Person unter 23 Jahren gelenkt.

Bonus-Stufe nach Pause

Frage: Mit welcher Bonus-Stufe steigt man nach einer Pause ein?
Antwort:

Bei einer Unterbrechung von weniger als 12 Monaten bleibt die zuletzt geführte Bonusstufe aufrecht.

Nach einer Unterbrechung von mehr als 12 Monaten, in der kein Fahrzeug auf Ihren Namen versichert war, steigen Sie neu in der Stufe 9 ein.

Gab es keinen versicherungsfreien Zeitraum, weil Ihr Wagen im Ausland versichert war, können wir die entsprechende Bonusstufe übernehmen, sofern die ausländische Versicherung eine schriftliche Bestätigung über die unfallfreie Zeit ausstellt.

Freischaden

Frage: Wie genau funktioniert der "Freischaden"?
Antwort:

Für Verträge in den Stufen 0 bis 3 können Sie gegen Zahlung einer jährlichen Einmalprämie von EUR 25,- (für PrivatkundInnen) und EUR 29,- (für FirmenkundInnen) sicherstellen, dass Ihre Bonusstufe solange Sie bei Zurich sind nicht mehr verloren geht. Egal wie viele Schäden passieren. Der Freischaden kann auch einfach in Ihre Kfz-Versicherung eingeschlossen werden ("Bonusstufenvorteil")

Kaskoleistung im Schadenfall

Frage: Wie hoch ist die Kaskoleistung im Schadensfall?
Antwort:

Bei Teilreparaturen im Schadenfall wird der Neuwert ersetzt, bei Totalschaden wird der Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt. Bei Zurich haben Sie jedoch auch die Möglichkeit, sich auf erhöhte Leistung im Totalschadenfall sowie die Deckung auch bei grober Fahrlässigkeit zu versichern.

Kaskoprämie

Frage: Ändert sich nach einem Unfall die Kaskoprämie?
Antwort:

Da es bei Zurich in der Kaskoversicherung kein Bonus-Malus-Sytem gibt, bleibt die Prämie auch nach einem Unfallschaden gleich.

Versicherung von Mitfahrenden

Frage: Sind Mitfahrende in der Haftpflicht auch versichert?
Antwort:

Alle berechtigten Insassen und Insassinnen (das bedeutet, alle mit dem Einverständnis des Eigentümers oder der Eigentümerin beförderten Personen) außer dem Lenker bzw. der Lenkerin selbst, sind bis zur gewählten Versicherungssumme der Motorradhaftpflicht versichert.

Zusätzlichen Schutz bietet die Insassenunfallversicherung »

Umzug

Frage: Was ist beim Umzug in ein anderes Bundesland zu beachten?
Antwort:

Wird ein Fahrzeug in einem anderen Bundesland angemeldet weil der Besitzer umzieht, so kann die An- und Abmeldung in dem neuen Bundesland erfolgen. Wechselt das Fahrzeug zusätzlich den Besitzer, ist ein beglaubigter Kaufvertrag nicht mehr nötig, es sei denn der Kaufvertrag wird unter Ehepartnern geschlossen. Die Kosten einer Ummeldung sind gleich hoch wie bei einer Neuanmeldung.



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