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Die Auto-Versicherung
FAQs: Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wird Ihre Frage nicht beantwortet? Dann schreiben Sie uns!
Autoan- und abmelden
| Frage: | Wo kann ich mein Kfz an- und abmelden? |
| Antwort: | Die An- und Abmeldung Ihres Kfz können Sie in den Zürich Zulassungsstellen oder Kundenbüros mit Zulassung vornehmen. Eine Liste der Zulassungsstellen von Zurich finden Sie online nach Bundesländern geordnet: Zurich Zulassungsstellen ». |
Unterlagen bei An- und Abmeldung
| Frage: | Welche Unterlagen benötige ich bei An- und Abmeldung? |
| Antwort: | Zur Anmeldung eines Fahrzeuges benötigen Sie:
Zur Abmeldung benötigen Sie:
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Wechselkennzeichen
| Frage: | Was ist bei einem Wechselkennzeichen zu beachten? |
| Antwort: | Ein Wechselkennzeichen ist maximal für 3 Fahrzeuge möglich.
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Wunschkennzeichen
| Frage: | Wie komme ich zu einem Wunschkennzeichen? |
| Antwort: | Sie müssen das Wunschkennzeichen bei der Zulassungsbehörde » (Verkehrsamt) bewilligen lassen. Sie erhalten dort ein Bestellformular, das Sie bei Ihrer Zulassungsstelle » einreichen können. Für die Bewilligung des Wunschkennzeichens fallen bei der Zulassungsbehörde EUR 172,20 an. Bei der Abholung des Kennzeichens bei Ihrer Zulassungsstelle weisen Sie bitte die Reservierung oder Bewilligung des Wunschkennzeichens vor. Für die Kennzeichentafeln sind hier EUR 18,- sowie bei Kennzeichenänderung EUR 1,45 zu entrichten. |
Sind Kennzeichen versichert?
| Frage: | Sind die Kennzeichen gegen Diebstahl versichert? |
| Antwort: | Kennzeichen sind nur in der Kaskoversicherung mitversichert, wenn es Wunschkennzeichen sind. Im Falle eines Diebstahles geben Sie bitte eine Anzeige bei der örtlichen Polizeistelle auf und kontaktieren Sie Ihre Versicherung, um neue Kennzeichen zu beantragen. |
Preisangabe
| Frage: | Muss ich bei der Kasko den Listen- oder Kaufpreis angeben? |
| Antwort: | Für die Prämienberechnung in der Kaskoversicherung wird immer der Listenneupreis herangezogen. Der Listenneupreis entspricht dem Händlerverkaufspreis ohne Rabatte jedoch inkl. serienmäßiger Sonderausstattung. |
Bonus-Stufe übernehmen
| Frage: | Kann ich die Bonus-Stufe des Vorbesitzers übernehmen? |
| Antwort: | Die Übernahme der Bonusstufe ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
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Bonusstufengeschenk
| Frage: | Wann bekomme ich ein Bonusstufengeschenk? |
| Antwort: | Für Ihr Zweitauto oder den Zweitwagen Ihres Partners/Ihrer Partnerin oder Ihrer Kinder im Alter von 23 bis 30 Jahren, die im gemeinsamen Haushalt mit Ihnen leben, bekommen Sie bis zu fünf Bonusstufen geschenkt, vorausgesetzt :
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Bonus-Stufe nach Pause
| Frage: | Mit welcher Bonus-Stufe steigt man nach einer Pause ein? |
| Antwort: | Bei einer Unterbrechung von weniger als 12 Monaten bleibt die zuletzt geführte Bonusstufe aufrecht. Nach einer Unterbrechung von mehr als 12 Monaten, in der kein Fahrzeug auf Ihren Namen versichert war, steigen Sie neu in der Stufe 9 ein. Gab es keinen versicherungsfreien Zeitraum, weil Ihr Wagen im Ausland versichert war, können wir die entsprechende Bonusstufe übernehmen, sofern die ausländische Versicherung eine schriftliche Bestätigung über die unfallfreie Zeit ausstellt. |
Freischaden
| Frage: | Wie genau funktioniert der "Freischaden"? |
| Antwort: | Für Verträge in den Stufen 0 bis 3 können Sie gegen Zahlung einer jährlichen Einmalprämie von EUR 25,- (für PrivatkundInnen) und EUR 29,- (für FirmenkundInnen) sicherstellen, dass Ihre Bonusstufe solange Sie bei Zurich sind nicht mehr verloren geht. Egal wie viele Schäden passieren. Der Freischaden kann auch einfach in Ihre Kfz-Versicherung eingeschlossen werden ("Bonusstufenvorteil") |
Kaskoleistung im Schadenfall
| Frage: | Wie hoch ist die Kaskoleistung im Schadensfall? |
| Antwort: | Bei Teilreparaturen im Schadenfall wird der Neuwert ersetzt, bei Totalschaden wird der Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt. Bei Zurich haben Sie jedoch auch die Möglichkeit, sich auf erhöhte Leistung im Totalschadenfall sowie die Deckung auch bei grober Fahrlässigkeit zu versichern. |
Kaskoprämie
| Frage: | Ändert sich nach einem Unfall die Kaskoprämie? |
| Antwort: | Da es bei Zurich in der Kaskoversicherung kein Bonus-Malus-Sytem gibt, bleibt die Prämie auch nach einem Unfallschaden gleich. |
Versicherung von Mitfahrenden
| Frage: | Sind Mitfahrende in der Haftpflicht auch versichert? |
| Antwort: | Alle berechtigten Insassen und Insassinnen (das bedeutet, alle mit dem Einverständnis des Eigentümers oder der Eigentümerin beförderten Personen) außer dem Lenker bzw. der Lenkerin selbst, sind bis zur gewählten Versicherungssumme der Motorradhaftpflicht versichert. Zusätzlichen Schutz bietet die Insassenunfallversicherung » |
Umzug
| Frage: | Was ist beim Umzug in ein anderes Bundesland zu beachten? |
| Antwort: | Wird ein Fahrzeug in einem anderen Bundesland angemeldet weil der Besitzer umzieht, so kann die An- und Abmeldung in dem neuen Bundesland erfolgen. Wechselt das Fahrzeug zusätzlich den Besitzer, ist ein beglaubigter Kaufvertrag nicht mehr nötig, es sei denn der Kaufvertrag wird unter Ehepartnern geschlossen. Die Kosten einer Ummeldung sind gleich hoch wie bei einer Neuanmeldung. |
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