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Grobe Fahrlässigkeit
Bei Zurich sind Sie auch dann geschützt, wenn Sie einen Unfall grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Ausgenommen sind Fälle des Totaldiebstahles des versicherten Fahrzeuges und in denen der/die LenkerIn das Ereignis in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand im Sinne der Straßenverkehrsvorschriften verursacht hat.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit
- Überfahren einer Stopp-Tafel mit überhöhter Geschwindigkeit
- Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn (z.B. 130km/h statt den erlaubten 80km/h)
- Unachtsamkeit, wie etwa: Handy fällt von der Mittelkonsole, FahrerIn greift danach. Aufheben einer Zigarette während der Fahrt. FahrerIn dreht sich um, um etwas auf den Rücksitz zu legen
- Überholen einer Fahrzeugkolonne vor einer unübersichtlichen Fahrbahnkuppe
- Abstellen des Kfz ohne Handbremse und eingelegtem Gang auf abschüssigem Weg
- Beförderung eines ungesicherten Hundes, der den Fahrer/die Fahrerin ablenkt
- Einfahrt in Parkhaus mit geringer Durchfahrtshöhe, obwohl die Höhe mehrmals deutlich angezeigt bzw. beschildert ist
Totalschaden und Diebstahl
Im Falle eines Totalschadens bieten wir höhere Entschädigung als im Standardprodukt vorgesehen für PKW/Kombi.
Fixe Entschädigungsleistungen in % vom Listenpreis:
| Zeitraum ab erstmaliger Zulassung | Entschädigung in % des Listenpreises* |
|---|---|
| 01. bis 06. Monat | 100 |
| 07. bis 12. Monat | 90 |
| 13. bis 18. Monat | 85 |
| 19. bis 24. Monat | 80 |
| 25. bis 30. Monat | 75 |
| 31. bis 36. Monat | 70 |
| 37. bis 42. Monat | 65 |
| 43. bis 48. Monat | 60 |
| *Maximiert mit der Höhe des Kaufpreises | |
Von diesem so ermittelten Betrag sind unreparierte, nicht zur Gänze oder nicht ordnungsgemäß reparierte Schäden und ein allenfalls vereinbarter Selbstbehalt in Abzug zu bringen.
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